Wasserwirtschafts- und Gewässerschutzrecht
In diesem Bereich widmet sich das Department insbesondere dem Ansatz des integrierten Wasserressourcenmanagements (IWRM) und seiner rechtlichen Umsetzung auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. International befasst es sich mit der Entwicklung völkerrechtlicher Grundsätze und Mindeststandards des Managements grenzüberschreitender Gewässer und mit der Entwicklung institutioneller Konzepte und Instrumente zur Überwindung weltweit typischer, aber auch regional spezifischer Hindernisse des IWRM-Ansatzes. Die sich in vielen Weltregionen verschärfenden Knappheitsprobleme stehen dabei im Vordergrund unserer Arbeit. Auf europäischer Ebene begleitet das Department v.a. die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Konkretisierung der Qualitätsziele, der Anwendung des Ausnahmeregimes und der Handhabung des Verursacher- und des Kostendeckungsgrundsatzes.
Die effektive Verknüpfung des Wasserrechts mit den relevanten angrenzenden Regelungsbereichen, namentlich des Hochwasserrechts, des Naturschutzs- und Agrarrechts und des Raumplanungsrechts, bildet einen wichtigen Fokus unserer Befassung insbesondere mit dem nationalen Recht. Eine dafür wichtige Perspektive, die wir v.a. aus der interdisziplinären Zusammenarbeit mit der naturwissenschaftlichen Wasserforschung gewinnen, ist die des Landschaftswasserhaushaltes. Außerdem befasst sich das Department mit dem Recht der Siedlungswasserwirtschaft und untersucht, inwieweit die heutigen rechtlichen Rahmenbedingungen hier geeignet sind, nachhaltige Anpassungen an die Bedingungen des demographischen und des klimatischen Wandels zu fördern.