Raumbezogenes Planungsrecht und Infrastrukturrecht
Das deutsche Recht kennt vielfältige Planungsinstrumente, die dazu dienen, soziale, wirtschaftliche und ökologische Ansprüche an die Fläche in Einklang zu bringen. Sie reichen von der überörtlichen Raumplanung über fachspezifische Pläne und Planfeststellungsverfahren bis zur lokalen Bauleitplanung und Landschaftsplanung. Mit ihnen stehen zentrale Instrumente für die Koordinierung flächenbezogener Nutzungen und die Schaffung von Infrastrukturen bereit.
Die Forschungsaktivitäten des Departments fokussieren auf umweltrechtliche Einflüsse in der Raumordnungsplanung und der städtebaulichen Planung, auf das Verhältnis von Gesamt- und Fachplanung sowie auf das Zusammenwirken unterschiedlicher Entscheidungsebenen zur Abstimmung und Herstellung verbindlicher Festlegungen im Raum. Thematische Schwerpunkte sind die Reduktion der Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke, die räumliche Steuerung der Landnutzung für erneuerbare Energien, die unterirdische Raumordnung, die Abstimmung von Siedlungsplanung und siedlungswasserwirtschaftlicher Infrastrukturentwicklung, die arten- und habitatschutzrechtliche Vorgaben für die Raumnutzung sowie die Verarbeitung der Probleme des Klimawandels im Recht der Raumordnungs- und Bauleitplanung.
Referenzprojekte
⇒ Integriertes UFZ-Projekt Urbane Transformationen „Die nachhaltige Stadt der Zukunft − ressourceneffizient, lebenswert und resilient“
FORUM „Handel mit Flächenzertifikaten – Fachliche Vorbereitung eines überregionalen Modellversuchs“
⇒ Koordination raumwirksamer Politik (Arbeitskreis der ARL)
Abbau von Hemmnissen der Umweltbewertung bei Planung und Genehmigung der Windenergienutzung an Land
⇒ Planerische Koordinierung der Landnutzung am Beispiel der erneuerbaren Energien