Eingang Wissenschafspark Permoserstraße, Leipziger KUBUS. Foto: André Künzelmann/UFZ

Impressum


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Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ
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04318 Leipzig

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Tel.: (0341) 6025 1269
www.ufz.de

Rechtsform

Das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschafter sind die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt. Das UFZ ist Mitglied der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V..

Registergericht: Amtsgericht Leipzig
Registernummer: HRB 4703
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 141507065

Vertretungsberechtigte Personen
Prof. Dr. Katrin Böhning-Gaese, Wissenschaftliche Geschäftsführerin
Dr. Sabine Matthiä, Administrative Geschäftsführerin

Vorsitz des Aufsichtsrats
MinDirig Daniel Rudolf

Inhaltliche Verantwortung für die Internetpräsenz
Doris Wolst
Stab Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Permoserstr. 15
04318 Leipzig

Redaktion
Susanne Hufe, Leiterin Arbeitsgruppe Presse/Print
Andreas Staak, Leiter Arbeitsgruppe Web

Urheberrechte
Die Rechte an den Bildern auf den Webseiten des UFZ liegen, sofern nicht anders angegeben, beim UFZ. Das Bildmaterial kann im Rahmen von Wissenschaft und Forschung sowie für redaktionelle Zwecke unter Angabe des UFZ als Bildquelle unentgeltlich genutzt werden. Die Bilder dürfen nicht zu anderen wie z.B. kommerziellen Zwecken verwendet werden.

Public Corporate Governance Kodex
Das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ unterwirft sich gemäß Gesellschaftsvertrag dem "Public Corporate Governance Kodex (PCGK)" des Bundes. Der Kodex empfiehlt, dass Geschäftsführung und Überwachungsorgan jährlich über die Corporate Governance des Unternehmens berichten sollen (PCGK-Bericht).

Geschäftsführung und Aufsichtsrat des UFZ erklären gemeinsam, dass dem Public Corporate Governance Kodex des Bundes entsprochen wurde und wird, Abweichungen werden in den Berichten erläutert.

Die Berichte für die vergangenen fünf Geschäftsjahre finden Sie nachfolgend:


PCGK-Bericht 2017 ( PCGK Bericht 2017 )

PCGK-Bericht 2018 ( PCGK Bericht 2018 )

PCGK-Bericht 2019 ( PCGK Bericht 2019 )

PCGK-Bericht 2020 ( PCGK-Bericht 2020 )

PCGK-Bericht 2021 ( PCGK-Bericht 2021 )

PCGK-Bericht 2022 ( PCGK Bericht 2022 )

PCGK-Bericht 2023 ( PCGK-Bericht 2023 )

PCGK-Bericht 2024 ( PCGK Bericht 2024 )

PCGK-Bericht 2025 ( PCGK Bericht 2025 )

Transparenzangaben nach dem Europäischen Medienfreiheitsgesetz

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (European Media Freedom Act – EMFA, Verordnung (EU) 2024/1083 ) dient dem Schutz der Freiheit, Unabhängigkeit und Transparenz der Medien in Europa.
Ein zentraler Bestandteil der Verordnung ist die Verpflichtung öffentlicher Stellen, Ausgaben für staatliche Werbung elektronisch, nachvollziehbar und benutzerfreundlich zu veröffentlichen.

Ziel ist es, transparent darzustellen, welche öffentlichen Mittel an Mediendiensteanbieter oder Online-Plattformen fließen.

Gemäß Artikel 25 Absatz 2 EMFA veröffentlichen öffentliche Einrichtungen einmal jährlich folgende Informationen:

  • Art der Maßnahme: z. B. Printanzeige, Radio- oder TV-Spot, Online- oder Social-Media-Kampagne, Recruiting-Anzeige
  • Empfänger oder Auftragnehmer: Verlag, Sender, Agentur oder Plattform
  • Volumen der Ausgaben: Betrag in Euro
  • Zeitraum oder Jahr: Berichtsjahr der Maßnahme

Diese Veröffentlichungspflicht gilt für alle entgeltlichen Werbe- und Informationskampagnen, die über Mediendiensteanbieter oder Online-Plattformen laufen.

Werbeausgaben des UFZ im Jahr 2025:

Art der Maßnahme Mediendienste-
anbieter
Zeitraum EUR (netto)
Veröffentlichung von Online-Stellenanzeigen as mediendesign 08/2025 – 12/2025 34.456,81