Gefahrstoffrecht

Chemikalien

Industriegesellschaften entwickeln und verwenden eine Vielzahl chemischer Stoffe wie z.B. Pestizide, Beschichtungen, Arzneimittel, Kosmetika, Duftstoffe oder Nanostoffe. Gelangen diese in die Umwelt, können sie sich dort anreichern und Menschen, Tiere und Pflanzen gefährden. Zur Abwehr dieser Risiken sind insbesondere auf der Ebene der EU eine Reihe von Regelungen zur Kontrolle und zum Umgang mit Gefahrstoffen geschaffen worden, wie etwa die REACH-Verordnung für Chemikalien, die Pestizidverordnung oder die Europäische Arzneimittelgesetzgebung. Besorgniserregende Funde von Stoffen aller Art in der Umwelt und sogar im Trinkwasser zeigen jedoch, dass die bestehenden Kontrollsysteme die Risikolagen nicht zufriedenstellend erfassen. Dies gilt insbesondere für sogenannte Mikroschadstoffe wie z.B. Arzneistoffe, die aufgrund ihrer Spezifika (Eintrag in Kleinstmengen, ggf. hohes ökotoxikologisches Potenzial, Unsicherheit bezüglich chronischer und kumulativer Wirkungen, Schwierigkeiten im analytischen Nachweisverfahren) vielfältige Probleme in der Regulierung aufweisen.

Zur Lösung dieser Konfliktfelder untersucht und entwickelt das Department Vorschläge für die bestehenden stoff- und produktbezogenen Kontrollsysteme, deren Verzahnung mit dem Gewässerschutzrecht und mögliche Steuerungspotenziale durch abgabenrechtliche Instrumente. Komplexe Handlungsstrategien zur Reduzierung der Umwelt- und Gesundheitsrisiken chemischer Stoffe und gewässerrelevanter Mikroverunreinigungen werden entworfen. Zudem beschäftigt sich das Department mit der Implementation europäischer Gefahrstoffvorgaben ins nationale Recht (z.B. REACH-VO, Ausweisung prioritärer Stoffe) und erarbeitet Beiträge zur konzeptionellen Weiterentwicklung des Gefahrstoffrechts.