Grundlagen des Umweltrechts 

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Das Department befasst sich nicht nur mit den sektoralen Anwendungsfeldern des Umweltrechts, sondern leistet auch Beiträge zu dessen Grundlagen. Hierzu gehören Fragen des internationalen Rechts, des Europarechts sowie des Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrechts. Von Bedeutung sind darüber hinaus die Arbeiten zu den Prinzipien des Umweltrechts sowie zu den normativen Konzepten der Nachhaltigkeit und der Vorsorge- sowie Risikoorientierung. In engem Zusammenhang hiermit stehen die institutionellen Voraussetzungen von Umweltpolitik und übergreifende Materien, wie Information, Partizipation und Rechtsschutz.

Besondere Aufmerksamkeit wird den Nachbardisziplinen entgegengebracht. Sozialwissenschaftliche Zugänge zum Recht und sozialwissenschaftliche Ansätze, wie etwa die ökonomische Analyse des Rechts, die Entscheidungstheorie oder die Steuerungstheorie bzw. die Governancetheorie als fortentwickelte Steuerungstheorie, werden in die eigene Forschungsarbeit einbezogen.