Überprüfung von Harmonisierungsmöglichkeiten der Wasserentnahmeentgelte



Partner

⇒ Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V.

⇒ Prof. Dr. Wolfgang Köck 


Laufzeit

Januar 2025 – Februar 2027 

Status

Umweltbundesamt, FKZ 3724 12 703 0 


Hintergrund

Die Wasserversorgung und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen stehen auch in Deutschland künftig vor erheblichen Herausforderungen. Insbesondere tragen dazu sich im Zeitablauf weiter verstärkende Einflüsse des (regionalen) Klimawandels mit veränderten Niederschlags-, Verdunstungs- und Temperaturmustern bei. Die regionale und saisonale Verfügbarkeit von Wasserressourcen wird dadurch erheblich beeinflusst. Hinzu kommen Verschränkungen von qualitativen und quantitativen Herausforderungen, da qualitative Belastungen von Wasserkörpern deren Nutzbarkeit für die Wasserversorgung einschränken oder jedenfalls verteuern können.

Daneben setzen auch der demographische Wandel sowie Nachfragedynamiken mit künftig veränderten Bedarfsstrukturen bei der Wasserversorgung weitere Bedingungen. Extremwetterereignisse wie Trockenheit und Wasserknappheit können auch in einem klimatisch gemäßigten Land wie Deutschland aufgrund des fortschreitenden Klimawandels in allen Regionen in unterschiedlicher Ausprägung und Dauer regelmäßig auftreten. Das haben nicht zuletzt die Dürre- und Starkregenereignisse in Deutschland in den vergangenen sechs Jahren deutlich gemacht.

Vor dem Hintergrund, dass die erneuerbaren Wasserressourcen in Deutschland in der Periode 1991–2020 im Vergleich zu 1961–1990 signifikant abgenommen haben (von 188 Mrd. m³ auf nun 176 Mrd. m³) und künftig eine weitere Zunahme von (regionalen und temporalen) Knappheiten zu erwarten ist, gewinnt eine effiziente Allokation des Wassers und damit auch das Instrument der Wasserentnahmeentgelte (WEE) zunehmend an Bedeutung. Neben der Verhaltenslenkung in Richtung Ressourcenschonung tragen diese auch zum Vorteilsausgleich sowie zur Finanzierung bei und ermöglichen so über öffentliche Haushalte zusätzliche Maßnahmen.

Projektziele

Das Vorhaben soll im Sinne Aktionsprogramms Wasser der Nationalen Wasserstrategie (Aktion 11) auf wissenschaftlicher Grundlage, insbesondere kriteriengestützt sowie im Austausch mit relevanten Stakeholdern eine wissenschaftlich abgeleitete Systematik für ein bundesweit einheitliches WEE erstellen. Hierzu wird auf juristische und ökonomische Expertise zurückgegriffen. Berücksichtigt werden dabei alle relevanten Merkmale einer Abgabe sowohl auf der Erhebungs- als auch auf der Verwendungsseite. Dazu gehören insbesondere: 

  • die Bemessungsgrundlage,
  • die Wasserherkunft,
  • hydrologische Anforderungen,
  • die Berücksichtigung von besonderen Knappheitslagen,
  • Abgabesätze, Tarifausgestaltungen und besondere Zahllastgestaltungen,
  • Befreiungen oder Ermäßigungen von der Abgabepflicht,
  • Zweckbindung und Mittelverwendung.

Rahmengebend für die Entwicklung von Harmonisierungsansätzen sind dabei einerseits die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes hinsichtlich der Einführung von WEE, andererseits aber auch die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen einer bundeseinheitlichen Ausgestaltung.

Diese wissenschaftlich-theoretische Analyse wird ergänzt um einen Stakeholderprozess mit dem Ziel, hieraus eine bundeseinheitliche Systematik für eine Weiterentwicklung der WEE zu entwickeln. Dabei werden zum einen über eine Stakeholderanalyse und darauf aufbauende Telefoninterviews erste Erkenntnisse zu den Positionen der Stakeholder gewonnen. Zum anderen findet eine Einbindung der Stakeholderpositionen in zwei Workshops statt, die die Diskussion der Kernbotschaften der theoretischen Arbeiten sowie die Bewertung von Reformoptionen zum Gegenstand haben. Diese Workshops werden voraussichtlich im Herbst 2025 und im Frühjahr 2026 stattfinden. 

Als Ergebnis dieser Arbeiten sollen zwei weitgehend ausgestaltete Reformoptionen entstehen, die mögliche Pfade hin zu einem bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für die Erhebung von WEE aufzeigen.