Eltern werden und Eltern sein
Das UFZ-Familienbüro bietet Mitarbeitenden Beratung zur Vereinbarkeit von Fürsorgearbeit und Erwerbsarbeit. Informieren Sie sich auf dieser Seite zu den Themen Mutterschutz, Elternzeit, Wiedereinstieg und Kinderbetreuung.
![]() |
Hier finden Sie Hinweise, was vor und nach der Geburt zu bedenken ist und an wen Sie sich bei Fragen wenden können: FAQsDie Anerkennung der Vaterschaft kann beim zuständigen Jugendamt, aber auch bei einem Notar, anderen Instituten oder gegenüber dem Standesamt erklärt werden. Die Abgabe der Erklärung ist auch bereits vor Geburt möglich. Grundsätzlich gilt, dass Sie das Kindergeld ab dem Tag der Geburt Ihres Kindes beantragen können. Der Antrag kann bereits vor Geburt eingereicht werden, erhält aber erst Wirksamkeit, wenn die Geburtsurkunde nachgereicht wird. Nutzen Sie das Elternportal Ihrer Stadt bei der Suche nach einem Betreuungsplatz für Ihr Kind. Bei Registrierung erhalten Sie eine Referenznummer oder Kind-ID, die Sie für die Aufnahme in einer Kindertagesstätte benötigen. Nein. Bitte beantragen Sie Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse. |
![]() |
Ziel des Mutterschutzrechts ist es, den bestmöglichen
Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Personen und deren Kinder
zu gewährleisten. So soll eine selbstbestimmte Entscheidung über die
Erwerbstätigkeit ermöglicht werden. InformationenDer Stab Arbeitssicherheit und Umweltschutz (ASU) führt in Zusammenarbeit mit Ihrer Organisationseinheit eine Gefährdungsbeurteilung nach MuSchArbV für Ihre Tätigkeit durch. Kann der bisherige Arbeitsplatz nicht entsprechend der gesetzlichen Vorschriften umgestaltet werden, ist die schwangere Person auf einen anderen geeigneten Arbeitsplatz umzusetzen. Ist dies nicht möglich, muss das UFZ die betroffene Person teilweise oder völlig von der Arbeit freistellen - also ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Dazu stimmen sich das betriebsärztliche Team und der Stab ASU ab. Ein Beschäftigungsverbot oder eine Umsetzung müssen auch ausgesprochen werden, wenn die Gefährdung nicht abschließend beurteilt werden kann. Untersuchungen und Beratungen sind für Schwangere grundsätzlich freiwillig; nur bei Einverständnis der Person wird das Untersuchungsergebnis an das UFZ weitergeleitet. FAQsDie Freistellung von der Arbeit erfolgt von sechs Wochen vor der Entbindung und bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung Das Team Personalservice der Abteilung Personal und Unternehmenskultur berechnet die Mutterschutzfrist anhand Ihres Nachweises für den voraussichtlichen Geburtstermin (z.B. Mutterpass). Das Einkommen besteht während der Mutterschutzfristen aus Mutterschaftsgeld und dem Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld oder bei Beschäftigungsverboten außerhalb der Mutterschutzfristen aus Arbeitsentgelt (so genannter Mutterschutzlohn). Nein. Der Antrag wird vom Team Personalservice der Abteilung Personal und Unternehmenskultur an Ihre Krankenversicherung gestellt. |
![]() |
Elternzeit ist eine Auszeit von der Erwerbstätigkeit für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen. Elternzeit können Sie für insgesamt 36 Monate in Anspruch nehmen. Dabei können Sie nicht genommene Elternzeit von bis zu 24 Monaten zwischen dem dritten und vollendeten achten Lebensjahr Ihres Kindes nutzen. Für Elternzeit bis zum dritten Lebensjahr Ihres Kindes ist eine Ankündigungsfrist von sieben Wochen zu berücksichtigen, ab dem dritten Lebensjahr von 13 Wochen. Wir empfehlen, dass Sie sich frühzeitig mit Ihrer Führungskraft über Ihre Eltenzeitplanung auszutauschen. Information zum Elterngeld Familienportal des BMFSFJ: Elterngeld können Sie ab der Geburt Ihres Kindes beantragen. Es wird monatsweise für die "Lebensmonate" Ihres Kindes gezahlt. Wie lange Sie Elterngeld bekommen, hängt davon ab, ob Sie sich für Basiselterngeld, für ElterngeldPlus oder für eine Kombination aus beidem entscheiden und ob Sie den Partnerschaftsbonus nutzen wollen. Beispiel: Vom (in den ersten 14 Lebensmonaten) nutzbaren Basiselterngeld können zwei Elternteile beispielsweise jeweils sieben Monate beantragen. Weiterführende Links und Downloads |
![]() |
Gestalten Sie das Kontakthalten während der Elternzeit und Ihren Wiedereinstieg entsprechend Ihrer individuellen Bedarfe und tauschen Sie sich dazu mit Ihrer Führungskraft aus. Vor der ElternzeitBesprechen Sie mit Ihrer Führungskraft:
Hier auf dieser Webseite finden Sie weiterführende Informationen zu Mutterschutz und Elternzeit . Während der ElternzeitInsofern Sie es wünschen, nutzen Sie in der Elternzeit gern die
Möglichkeit des Kontakthaltens zum UFZ/ zu Ihrem Team. Vor Ihrer
Rückkehr bietet ein Wiedereinstiegsgespräch mit Ihrer Führungskraft
Gelegenheit, folgende Themen abzustimmen:
Ihr WiedereinstiegFür Ihren Wiedereinstieg bieten sich an:
|
![]() |
Das UFZ kooperiert mit externen Kinderbetreuungseinrichtungen an den Standorten Leipzig und Halle, um Kindern von Beschäftigten Betreuungsplätze in der Kinderkrippe und im Kindergarten zur Verfügung zu stellen. Dort können Kinder ab einem Lebensalter von 12 Monaten, in Einzelfällen auch jüngere Kinder, aufgenommen werden. Die Kosten der Kinderbetreuung werden dabei von den Eltern selbst getragen.
Kooperationskindergärten
Eltern-Kind-ZimmerAußerdem haben Eltern die Möglichkeit, bei Bedarf auf die Eltern-Kind-Zimmer des UFZ Leipzig und Halle zurückzugreifen, welche neben PC-Arbeitsplatz und Telefon mit Wickel-, Spiel- und Schlafmöglichkeiten für Kinder ausgestattet sind. In Leipzig befindet sich das Eltern-Kind-Zimmer mit folgender Ausstattung im Untergeschoss des Gebäudes 1.3, Raum 021. Ausstattung
Anmeldung und Schlüssel Die Anmeldung erfolgt über das
UFZ-Raumbuchungssystem (Intranet).
Eltern-Kind-Büro mit KidsBox am UFZ Halle
Anmeldung und Schlüssel FAQsDie Anmeldung der UFZ-Kinder ist über das Familienbüro des UFZ möglich. Von dort aus wird der Kontakt zur Kita aufgenommen. Diese wiederum vergibt die Plätze je nach Kapazität. Eine Platzgarantie für UFZ-Kinder gibt es dabei nicht. Nutzen Sie dazu gern auch das Anmeldeformular KITA (Intranet). |
![]() |
Für Kinder von Mitarbeitenden des UFZ gibt es die Möglichkeit einer Sommerferienbetreuung. Jedes Jahr wird ein einwöchiges Schulferiencamp auf dem Gelände des Wissenschaftsparks Leipzig und ein Feriencampwoche der Helmholtz-Gemeinschaft angeboten. Weitere Information |