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Informationen für Führungskräfte

Für Ihre Rolle als Führungskraft von Mitarbeitenden, mit Bedarf an Vereinbarkeit von Erwerbs- und Fürsorgerarbeit, haben wir die nachfolgenden Informationen zusammengestellt.

In dieser Handreichung finden Sie Informationen darüber, welche Themen vor, während und nach einer familienbedingten Auszeit Ihrer Beschäftigten zu beachten sind:


Ergänzende Informationen

Weitere Informationen zum Thema Mutterschutz und Elternzeit finden Sie auf dieser Webseite im Bereich "Elternschaft".

Kindertageseinrichtungen

Das UFZ kooperiert an den Standorten Leipzig und Halle mit Kindertageseinrichtungen, die uns bei der Vermittlung von Betreuungsplätzen für Beschäftgte des UFZ unterstützen. Dort können Kinder ab einem Lebensalter von 12 Monaten, in Einzelfällen auch jüngere Kinder, aufgenommen werden. Antragsberechtigt für diese Kooperationsplätze sind Beschäftigte des UFZ, die einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von noch mindestens 12 Monaten haben.
Auch Beschäftigte mit kürzeren Arbeitsverträgen und Gäste können sich bei der Suche nach Kinderbetreuungsmöglichkeiten durch das Familienbüro beraten lassen.

Eltern-Kind-Zimmer

Eltern haben die Möglichkeit, bei Bedarf auf die Eltern-Kind-Zimmer des UFZ Leipzig und Halle zurückzugreifen, welche neben PC-Arbeitsplatz und Telefon mit Wickel-, Spiel- und Schlafmöglichkeiten für Kinder ausgestattet sind:

In Leipzig befindet sich das Eltern-Kind-Zimmer mit folgender Ausstattung im Untergeschoss des Gebäudes 1.3, Raum 021.

Ausstattung

  • PC Arbeitsplatz
  • Telefon (Tel: 1627)
  • Wickeltisch
  • Kinderbett
  • Stillsessel
  • Spielsachen und Bücher für Kinder verschiedener Altersgruppen
  • Tisch und Stühle jeweils für kleinere und größere Kinder

Anmeldung und Schlüssel
Die Anmeldung erfolgt über das UFZ-Raumbuchungssystem (Intranet).
Der Schlüssel kann im Familienbüro, Telefon +49 341 235 1749, antje.grusa@ufz.de oder bei der PACE Assistenz, Tel. +49 341 235 1274 ausgeliehen werden.

Eltern-Kind-Büro mit KidsBox am UFZ Halle

Damit Sie Ihre Kinder in Notfällen im UFZ Halle betreuen und zusätzlich wichtige Arbeiten erledigen können, wurde Raum E03 im Erdgeschoss so umgerüstet, dass er sowohl für ärztliche und physiotherapeutische Untersuchungen, als auch als Eltern-Kind-Zimmer zur Verfügung steht.

Ausstattung

  • PC Arbeitsplatz
  • Telefon
  • Arzt-/Behandlungsliege
  • KidsBox, ausgestattet mit Reisebettchen, auch als Laufstall geeignet; Wickelmöglichkeit; Bücher, Spiel- und Malsachen für Kinder verschiedener Altersgruppen; Klappmatratze und Isomatte zum Krabbeln und Spielen am Boden; Tisch und Hocker für etwas größere Kinder; Klemmsitz zum Andocken an den Schreibtisch
  • Desinfektions- und Erste-Hilfe-Ausstattung

Anmeldung und Schlüssel

Die Anmeldung erfolgt über das UFZ-Raumbuchungssystem (Intranet).
Der Schlüssel kann bei folgenden Assistenzen am UFZ-Standort Halle ausgeliehen werden: Julia Sandow (Telefon +49 345 558 5402), Antje Heyne (Telefon +49 345 558 5203) oder Ellen Selent (Telefon +49 345 5585302).

Schule

Bei Fragen zum Thema Schulanmeldung weisen Sie Ihre Beschäftigten gern auf das Beratungsangebot des Familienbüros hin.

Pflegende Beschäftigte stehen neben der beruflichgen Tätigkeit vor der herausfordernden Aufgabe, einen pflegebedürftigen Menschen zu betreuen. Welche rechtlichen Grundlagen und UFZ-Maßnahmen Mitarbeitende dabei unterstützen, dieser hohen Belastung zu begegnen, darüber informieren wir Sie hier.

Es gibt verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung, die pflegende Angehörige in Anspruch nehmen können:

Kurzfristige Arbeits-
verhinderung
Pflegezeit - Mittelfristige Pflege Familienpflegezeit - Langfristige Pflege
  • vollständige
    Freistellung bis zu zehn Tagen
  • zur Organisation
    einer neuen Pflegesituation
  • Pflegeunter-
    stützungsgeld
  • Vollständige oder teilweise Freistellung bis zu sechs Monaten
  • Antrag spätestens 10 Tage vor Beginn
  • Anspruch auf zinsloses Darlehen
  • Teilweise Freistellung (Mindestarbeits-zeit 15 Std/ Woche bis zu 24 Monaten)
  • Antrag spätestens 8 Wochen vor Beginn
  • Anspruch auf zinsloses Darlehen

Detaillierte Informationen finden Sie im Bereich "Weiterführende Links".

Darüber hinaus können folgende Freistellungsoptionen des TVÖD oder des Teilzeitbefristungsgesetzes in Betracht kommen:

• Sonderurlaub gem. § 29 TVöD
• Sonderurlaub gem. § 28 TVöD (unbezahlte Freistellung)
• Teilzeitbeschäftigung gem. § 11 TVöD oder § 8 TzBfG (sonstige persönliche Gründe)

Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich gern an das Familienbüro und/oder die Personalreferent*innen im Personalservice (Intranet).


Ergänzende Informationen

Weitere Informationen zum Thema Pflege finden Sie auf dieser Webseite im Bereich "Pflegeverantwortung tragen".

Gestalten Sie das Kontakthalten während der familienbedingten Abwesenheit Ihrer Mitarbeitenden und deren Wiedereinstieg entsprechend individueller Bedarfe und tauschen Sie sich dazu mit der Person aus.

Vor der familienbedingten Abwesenheit

Besprechen Sie mit der betreffenden Person:

  • die Rahmenbedingungen der familienbedingten Abwesenheit
  • die Sicherstellung des Zugangs zum IT-Arbeitsplatz

Während der familienbedingten Abwesenheit

Insofern es die Person wünscht, nutzen Sie die Möglichkeit des Kontakthaltens. Vor der Rückkehr bietet ein Wiedereinstiegsgespräch mit Gelegenheit folgende Themen abzustimmen:

  • Aufgaben und arbeitsorganisatorische Rahmenbedingungen
  • Zeitplan und Kontaktpersonen in der Einarbeitungsphase
  • Personalentwicklungsbedarf

Im Rahmen des Wiedereinstiegs

Für den Wiedereinstieg bieten sich an:

  • ein Übergabegespräch und die Einführung in die Tätigkeiten durch die Kontaktpersonen
  • die Vereinbarung von vereinbaren Folgeterminen mit Ihnen in der Wiedereinstiegsphase

Weitere Maßnahmen

Weitere Maßnahmen des UFZ für die Vereinbarkeit von Fürsorge- und Erwerbsarbeit haben wir für Sie auf der Seite "Lebensphasenbewusste Unternehmenskultur" zusammengestellt.


Das Familienbüro informiert Führungskräfte auch in Ihrer eigenen, individuellen Vereinbarkeitssituation. Dazu finden Sie nähere Informationen insbesondere auf den Seiten Elternschaft und Pflege.