Bewirtschaftungspläne zur Wasserrahmenrichtlinie 2015:
Auswertung und Harmonisierungserfordernisse

Die Mitgliedstaaten sind nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) dazu verpflichtet, Bewirtschaftungspläne (Art. 13 WRRL) und Maßnahmenprogramme (Art. 11 WRRL) für jede Flussgebietseinheit aufzustellen. Im März 2010 wurden die ersten, im März 2016 werden die Ergebnisse der Flussgebietsbewirtschaftungspläne des zweiten Zyklus an die Europäische Kommission übermittelt. Die Entwürfe der zweiten Bewirtschaftungspläne wurden bereits am 22. Dezember 2014 veröffentlicht.
Im Rahmen des Vorhabens „Gewässerzustand 2010, Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme zur Wasserrahmenrichtlinie sowie Handlungserfordernisse des Bundes“ wurde eine zusammenfassende Broschüre über die Ergebnisse der ersten Flussgebietsbewirtschaftungspläne erstellt. Diese Broschüre soll in diesem Vorhaben auf Grundlage der zweiten Bewirtschaftungspläne aktualisiert und fortgeschrieben werden. Diese zusammenfassende Broschüre über die Ergebnisse der Flussgebietsbewirtschaftungspläne und die Maßnahmenprogramme zur Wasserrahmenrichtlinie sowie Beispiele herausragenden Vorgehens dienen unter anderem für die nationale und internationale Öffentlichkeitsarbeit des BMUB und des UBA.
Aufgrund der festgestellten Differenzen, der zum Teil fachlichen Defizite bei der Erstellung der Flussgebietsbewirtschaftungspläne und der Kritik der EU-Kommission ist eine deutschlandweite Harmonisierung für die zweiten Flussgebietsbewirtschaftungspläne vorgesehen. Von der LAWA-Vollversammlung wurde daher ein „Arbeitsprogramm Flussgebietsbewirtschaftung“ aufgelegt und zum Beispiel einheitlichere Vorgehensweisen, Maßnahmenlisten für die Berichterstattung und Musterkapitel der Bewirtschaftungspläne erarbeitet. Um beurteilen zu können, welche Fortschritte innerhalb des Harmonisierungsprozesses erreicht wurden, werden die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme des zweiten Zyklus analysiert und mögliche Best-Practice-Beispiele identifiziert.