Weiterentwicklung und Harmonisierung von Strategien und Methoden der Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplanung in den Flussgebieten

Die Mitgliedstaaten sind nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) dazu verpflichtet, Bewirtschaftungspläne (Art. 13 WRRL) und Maßnahmenprogramme (Art. 11 WRRL) für jede Flussgebietseinheit aufzustellen. Die Arbeiten zur Aufstellung der Bewirtschaftungspläne und der Maßnahmenprogramme wurden Ende 2009 abgeschlossen, im März 2010 wurden die Berichte der Europäischen Kommission übermittelt. Mit der Fertigstellung der Bewirtschaftungspläne startete der erste Bewirtschaftungszyklus für den Zeitraum 2009 bis 2015, dem zwei weitere folgen (2015 bis 2021 und 2021 bis 2027).

Bei der Bestandsaufnahme der Belastungen 2004 und der Aufstellung der o.g. Pläne und Programme zeigte sich, dass hinsichtlich Vorgehensweise und Berichterstattung mehr Einheitlichkeit zwischen den Ländern notwendig ist. Auch bezüglich der Arbeiten zur Erstellung der nächsten Flussgebietsbewirtschaftungspläne ist eine Harmonisierung erforderlich. In dem Vorhaben „Gewässerzustand 2010, Bewirtschaftungspläne und Maßnahmeprogramme zur Wasserrahmenrichtlinie sowie Handlungserfordernisse des Bundes“ wurden in Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgruppe der LAWA (Kleingruppe zur Ermittlung des Harmonisierungsbedarfs) bestehende Inkohärenzen und Defizite bei der Bewirtschaftungsplanaufstellung analysiert und herausgearbeitet und zum Teil fachliche Defizite und nicht harmonisierte Vorgehensweisen in Deutschland aufgezeigt.

Diese liegen in den Bereichen :

  • Schwellenwerte und Bestandsaufnahme von Belastungen,
  • Strukturen und Verfahren des Monitoring,
  • Ausweisung erheblich veränderter Gewässer,
  • Ausnahmeregelungen,
  • Festlegung und Abstimmung überregionaler Umweltziele sowie
  • Berichterstattung.

Für einige Bereiche sind neue wissenschaftliche Grundlagen zu erschließen bzw. zu erarbeiten. Die harmonische Weiterentwicklung der Strategien und Methoden des Planungsprozesses ist durch Moderation der Diskussionsprozesse unter den Bundesländern und mit betroffenen Nutzern zu unterstützen.

Kontakt:  Jeanette Völker