Arbeitshilfe zur Anwendung des Verschlechterungsverbotes der Wasserrahmenrichtlinie bei physischen Veränderungen von Wasserkörpern nach WHG §31 Absatz 2 aus wasserfachlicher und rechtlicher Sicht.

Zu den Umweltzielen der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zählt das Verbot der Verschlechterung des Zustandes oder Potenzials eines Oberflächen- oder Grundwasserkörpers durch anthropogene Eingriffe. Dieses Verschlechterungsverbot ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) im § 31 in deutsches Recht umgesetzt worden. Bisher gibt es aber keine Empfehlungen oder Festlegungen für Methoden oder Verfahren, wie (1) eine fachliche Prognose der Verschlechterung des Gewässerzustandes/ Potenzials eines Wasserkörpers erfolgen sollte und (2) wie die aus einer vermuteten Verschlechterung folgenden Verfahrensschritte nach WHG § 31 Absatz 2 umzusetzen sind. In dem vom UBA geförderten Vorhaben werden beide o.g. Fragenkomplexe systematisch aufgearbeitet und in einer Arbeitshilfe zusammengefasst.
Ziel dieser Arbeitshilfe ist es, das Verfahren zur wasserfachlichen Feststellung einer durch physische Veränderungen zu erwartenden Verschlechterung von Oberflächenwasserkörpern und der daraus folgenden Schritte nachvollziehbar zu beschreiben und mit Beispielen zu unterlegen. Weiterhin soll sie Vorhabensträgern, Planern und den zuständigen Wasserwirtschafts- und Genehmigungsbehörden als konkrete Arbeitshilfe zur Richtlinien konformen Handhabung des Verschlechterungsverbotes im Falle physischer Veränderungen dienen.