Arzneimittelabgabe 

Beteiligung von Arzneimittelherstellern an den Kosten von Maßnahmen zur Reduktion der Konzentration von Mikroschadstoffen in Gewässern



Laufzeit

11/2016 − 4/2017

Status

UBA


Kurzbeschreibung

Mikroverunreinigungen in Gewässern sind ein erst in jüngerer Zeit erkanntes und mittlerweile intensiv diskutiertes Problem bei der umweltgerechten Bewirtschaftung von Gewässern. Dabei handelt es sich um Verunreinigungen, die auch in sehr geringen Konzentrationen bereits erheblichen Einfluss auf die Gewässerqualität haben können. Arzneimittelwirkstoffe tragen maßgeblich zu einer Belastung von Gewässern durch Mikroverunreinigungen bei und erzeugen so bislang nicht internalisierte Umwelt- und Ressourcenkosten.

Mikroverunreinigungen kommen aus verschiedenen Herkunftsbereichen (u. a. Kosmetika, Reinigungs- und Arzneimittel oder Lebensmittelzusatzstoffen bis hin zu Industrie- und Agrarchemikalien) und werden auf diversen Pfaden in unsere Gewässer eingetragen (u. a. Industrieabwässer, kommunale Kläranlagen, Bergbau, Deponien, Landwirtschaft, Atmosphäre). Daher kommt zu ihrer Reduzierung in aller Regel eine Kombination mehrerer Maßnahmen in Betracht, die entlang der gesamten Verursacherkette von Produktion, Vertrieb, Konsum und Entsorgung bis hin zur Wasseraufbereitung ansetzen. Eine herausragende Rolle spielen in der Diskussion dabei zusätzliche Maßnahmen auf zentralen Kläranlagen („vierte Reinigungsstufe“).

Besonders intensiv werden die Stoffeinträge durch Arzneimittel diskutiert. Dabei kommen je nach Wirkstoff und Zusammensetzung unterschiedliche Maßnahmen zur Reduktion der Konzentrationen von Mikroverunreinigungen in Gewässern in Betracht. Unabhängig von den jeweiligen Maßnahmen wird die Frage diskutiert, wie auch Arzneimittelhersteller nach dem Verursacherprinzip angemessen an den Kosten dieser Maßnahmen beteiligt werden und den Entscheidern entlang der Nutzungskette entsprechende Kosten-Signale übermittelt werden können.

Das Vorhaben prüft vor diesem Hintergrund, ob und wie eine Arzneimittelabgabe zu einer verursachergerechten Kostenbeteiligung bei der Reduktion von Mikroverunreinigungen in ökonomisch sinnvoller und rechtlicher zulässiger Weise beitragen kann. Dafür werden möglichen Ansatzpunkte für eine arzneimittelbezogene Abgabe identifiziert, deren ökonomische Wirkungen abgeleitet sowie eine Gesamtbewertung vorgenommen und die konkreten Handlungsmöglichkeiten des nationalen Gesetzgebers aufgezeigt.


Publikationen

Fischer, H., Gawel, E., (2017): Ist die vierte Reinigungsstufe auf kommunalen Kläranlagen gebührenfähig? Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 36 (13), 932 - 935

Gawel, E., Fischer, H., (2017): Zur Gebührenfähigkeit der Kosten für eine vierte Reinigungsstufe auf kommunalen Kläranlagen. GWF Wasser, Abwasser

Gawel, E., Köck, W., Fischer, H., Möckel, S., Platt, C.C., Trela, K., (2017): Arzneimittelabgabe – Inpflichtnahme des Arzneimittelsektors für Maßnahmen zur Reduktion von Mikroschadstoffen in Gewässern, im Auftrag des Umweltbundesamtes, UBA-Texte115/2017, 91 S. Texte Umweltbundesamt 115/2017. Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, 91 S.