Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)


Das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ legt großen Wert auf Ihre Gesundheit. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen Unterstützung beim Wiedereinstieg in den Berufsalltag an. 

Dazu haben die Geschäftsführung des UFZ und der Gesamtbetriebsrat eine Gesamtbetriebsvereinbarung abgeschlossen, die ein Teil der Unternehmenskultur geworden ist. 

In unserem Angebot, ein BEM mit Ihnen durchzuführen, geht es darum, Ihre Fähigkeiten und Erfahrungen, die Sie im Laufe der Zeit erworben haben, für das UFZ zu erhalten. Letztlich sind Sie und alle beteiligten Personen und Stellen gleichberechtigte Gegenüber bei der Suche nach geeigneten Lösungen, die Sie in die Lage versetzen, Ihre Tätigkeit am UFZ fortsetzen zu können. Auf diese Weise profitieren sowohl Sie als Mitarbeitende*r als auch wir als Arbeitgeber von der erfolgreichen Durchführung eines BEM.

Diese FAQs sollen Ihnen eine Orientierung über den BEM-Prozess und seine Vorteile bieten. Sie sollen das Verständnis und die Akzeptanz dieses wichtigen Instruments zur Eingliederung und Gesundheitsförderung im Betrieb fördern.


Häufige Fragen - FAQs

BEM ist ein Prozess, der dazu dient, Sie nach längerer Krankheit oder wiederholten Kurzzeiterkrankungen bei der Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz zu unterstützen. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit langfristig zu sichern und erneuten Krankheitsausfällen vorzubeugen.

Mit dem § 167 des Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist das BEM als gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers definiert worden.
Die Regelung zum BEM gilt für alle Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres (12 Monate, nicht Kalenderjahr) ununterbrochen oder wiederholt insgesamt länger als sechs Wochen (bzw. 42 Kalendertage) arbeitsunfähig erkrankt sind.

Die Hauptziele des BEM sind die Wiederherstellung und Erhaltung Ihrer Arbeitsfähigkeit, die Vermeidung erneuter Arbeitsunfähigkeit und die Sicherung des Arbeitsplatzes. Es soll gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen schaffen und zur betrieblichen Gesundheitsförderung beitragen.

Anspruch auf BEM haben alle Mitarbeiter*innen, die innerhalb eines Jahres ununterbrochen oder wiederholt insgesamt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt waren, unabhängig von der Art und Anzahl der Erkrankungen oder der Arbeitsverhältnisse (befristet, unbefristet, Teilzeit, Vollzeit).

Ja, die Teilnahme am BEM ist freiwillig. Sie können jederzeit die Teilnahme ablehnen oder abbrechen, ohne dass Ihnen daraus Nachteile entstehen.

Am UFZ nehmen neben Ihnen grundsätzlich die für die Durchführung zuständigen, geschulten BEM-Beauftragten am BEM-Verfahren teil.

Die BEM-Beauftragten sind Mitarbeitende der Abteilung Personal und Unternehmenskultur (PACE), nehmen aber diese Aufgaben im Rahmen des BEM-Prozesses außerhalb ihrer PACE-Funktion wahr.

Sie sorgen dafür, dass Entscheidungen auf „kurzen Wegen“ getroffen werden und dass das BEM dadurch erfolgreich und möglichst reibungslos verlaufen kann.

Zusätzlich können auf Ihren Wunsch hinzugezogen werden:

  • ein Mitglied/mehrere Mitglieder des Betriebsrates,
  • die Betriebsärztin/der Betriebsarzt des jeweiligen UFZ-Standortes,
  • die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Stab Arbeitsschutz und Sicherheit),
  • ein Mitglied der Schwerbehindertenvertretung,
  • Personen des Vertrauens (z.B. Ehepartner*in oder Kollege/Kollegin),
  • Vorgesetzte*r,
  • externe Partner (z.B. technische Berater*in, Vertreter*in der Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft).
  • die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt,
  • die Gleichstellungsbeauftragte
  • und wenn Leistungen der Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht kommen, ein*e Vertreter*in der Rehabilitationsträger bzw. des Integrationsamtes.

 

Das BEM-Verfahren beginnt mit der monatlichen Auswertung der Krankheitszeiten der letzten zwölf Monate. Unabhängig von der Anzahl der Erkrankungen erhalten Sie eine Einladung, wenn Sie mehr als 42 Tage in den letzten 12 Monaten krank waren.

Wenn Sie sich mit Hilfe des Antwortschreibens für ein BEM entscheiden, vereinbaren die BEM-Beauftragten einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch.

Dieses Gespräch kann in Präsenz, per Videokonferenz oder Telefon geführt werden.

Im Erstgespräch werden die Ziele und der Ablauf des BEM erläutert. Danach erfolgt eine Analyse der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeiten und gemeinsam mit Ihnen die Entwicklung von Maßnahmen zur Wiedereingliederung. Es können mehrere Gespräche und Maßnahmen folgen, bis eine zufriedenstellende Lösung gefunden ist. Für jedes Gespräch kann der Kreis der Teilnehmenden separat festgelegt werden.
 

Mögliche Maßnahmen können die Anpassung des Arbeitsplatzes, Änderungen der Arbeitsorganisation, Schulungen, Fortbildungen, gesundheitliche Maßnahmen wie z. B. psychologische Unterstützung umfassen. 

Ja, der Datenschutz hat im BEM höchste Priorität. Alle persönlichen und gesundheitsbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung weitergegeben. Alle Unterlagen des BEM-Prozesses werden separat bei den BEM-Beauftragten abgelegt und sind nicht Bestandteil Ihrer Personalakte.

Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht im BEM-Verfahren und kann beratend tätig werden. Er unterstützt Sie und überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

Sie können jederzeit die Hinzuziehung des Betriebsrats verlangen oder aber jederzeit eine weitere Beteiligung des Betriebsrats ausschließen, soweit kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates betroffen ist.

Wenn Sie das BEM ablehnen, können wir keine Maßnahmen zur Wiedereingliederung ergreifen. Sie müssen jedoch keine Nachteile befürchten.

Es wird lediglich dokumentiert, dass das Angebot unterbreitet und abgelehnt wurde.

Im Übrigen gilt es als Ablehnung, wenn Sie weder auf unsere erste Einladung noch auf die zweite Erinnerungseinladung antworten (keine Rückantwort).
 

Die Dauer eines BEM-Verfahrens variiert je nach individuellen Umständen und den notwendigen Maßnahmen. Es kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten dauern.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und die Wiedereingliederung sind zwei verschiedene Konzepte im Bereich des Gesundheitsmanagements am Arbeitsplatz. 

Das BEM ist ein präventives Instrument, das dazu dient, langfristige krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden und die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern. 

Die Wiedereingliederung (sogenanntes Hamburger Modell) hingegen bezieht sich auf den konkreten Prozess der schrittweisen Rückkehr der/des Mitarbeitenden nach einer längeren Krankheitsphase in den Arbeitsalltag. Das Modell sieht vor, dass der/die Mitarbeitende zunächst stufenweise wieder an die reguläre Arbeitszeit herangeführt wird. Die konkrete Ausgestaltung legt der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin fest.  Dies kann bedeuten, dass er/sie zunächst nur wenige Stunden pro Tag arbeitet und diese Zeit dann allmählich steigert. Während dieser Phase wird der/die Mitarbeitende weiter krankgeschrieben. Das Ziel des Wiedereingliederungsmodells ist es, eine sukzessive Rückkehr in den Arbeitsalltag zu ermöglichen und dabei zu helfen, die Leistungsfähigkeit wieder aufzubauen. Dadurch soll vermieden werden, dass der/die Mitarbeitende überfordert wird und es zu einem erneuten Ausfall kommt.

Zusammenfassen kann man sagen, dass das BEM als präventives Instrument zur Vermeidung von langfristiger krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit dient, während die Wiedereingliederung den konkreten Prozess der Rückkehr in den Arbeitsalltag nach einer Krankheitsphase beschreibt.