Details zur Publikation

Kategorie Textpublikation
Referenztyp Zeitschriften
Titel (primär) Aufgaben im Bodenschutz- und Altlastenbereich aus Sicht des Wissenschaftlichen Beirats Bodenschutz beim Bundesumweltministerium
Autor Thoenes, H.W.; Grathwohl, P.; Henschler, D.; Klein, W.; Miehlich, G.; Mühle, H.; Rück, F.; Walther, W.; Wilke, B.M.
Quelle Bodenschutz
Erscheinungsjahr 2004
Department NSF; PB NLLR
Band/Volume 9
Heft 1
Seite von 4
Seite bis 8
Sprache deutsch
Abstract Zum Abschluss seiner ersten Berufungsperiode stellt der Wissenschaftliche Beirat Bodenschutz beim Bundesumweltministerium Aufgaben zusammen, die seiner Meinung nach dringend bearbeitet und umgesetzt werden müssen. Er fordert eine schlüssige Ethik des Bodenschutzes zu entwickeln, das Bodenbewusstsein zu fördern und sich stärker als bisher im weltweiten Bodenschutz zu engagieren. Im vorsorgenden Bodenschutz sollen v. a. weitere Stoffe berücksichtigt und die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft weiterentwickelt und umgesetzt werden. Für kontaminierte Standorte sind die Bodenwertlisten zu erweitern, der Umgang mit großflächig kontaminierten Flächen zu regeln und offen stehende Fragen der Sanierung (Nachsorge, Natural Attenuation und Qualitätsnormen) zu lösen. Um die außerhalb des Bundes-Bodenschutzgesetzes geregelten Aspekte des Bodenschutzes zu optimieren, sollten in vielen Rechtsbereichen die Bemühungen um Harmonisierung der Vorschriften und Schutzprinzipien vorangetrieben werden. Vorrangige Ziele sind die Minimierung des Flächenverbrauchs für Siedlung und Verkehr, die Weiterentwicklung von Bodenwerten, die Förderung des Bodenbewusstseins und die globale Verbesserung des Bodenschutzes.
dauerhafte UFZ-Verlinkung https://www.ufz.de/index.php?en=20939&ufzPublicationIdentifier=4583
Thoenes, H.W., Grathwohl, P., Henschler, D., Klein, W., Miehlich, G., Mühle, H., Rück, F., Walther, W., Wilke, B.M. (2004):
Aufgaben im Bodenschutz- und Altlastenbereich aus Sicht des Wissenschaftlichen Beirats Bodenschutz beim Bundesumweltministerium
Bodenschutz 9 (1), 4 - 8