Publication Details |
Category | Text Publication |
Reference Category | Journals |
URL | https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-ZUR-B-2022-S-541-N-1 |
Title (Primary) | Grundwasserentnahmeabgaben beim Kohlebergbau – Zur Rechtsprechung des BVerfG und des BVerwG |
Author | Köck, W.; Gawel, E. |
Source Titel | Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) |
Year | 2022 |
Department | OEKON; UPR |
Volume | 33 |
Issue | 10 |
Page From | 541 |
Page To | 549 |
Language | deutsch |
Topic | T5 Future Landscapes |
Keywords | Wasserentnahmeabgabe; Abschöpfungsabgabe; Lenkungsabgabe; Nichtsteuerliche Abgabe; Ressourcennutzungsabgabenrecht; Wasserpfennig; Sümpfungswasser; Grubenwasser; Privilegierung; Gleichbehandlungsgebot; Kohleförderung |
Abstract | Im Jahre 1995 hatte das BVerfG in seinem berühmten „Wasserpfennig“-Beschluss den Weg frei gemacht für die Erhebung von Wassernutzungsentgelten und zugleich elementare verfassungsrechtliche Hinweise für Abgabeerhebungen auf Ressourcennutzungen gegeben. Den zulässigen Belastungsgrund für die Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts hatte das BVerfG in der Teilhabe an einem Gut der Allgemeinheit gesehen. Wassernutzungsberechtigte, so das BVerfG, erhalten einen Sondervorteil gegenüber all denen, die das betreffende Gut nicht oder nicht in gleichem Umfang nutzen dürfen. Den Wert dieses Vorteils, soweit er durch tatsächliche Wasserentnahmen in Anspruch genommen worden ist, darf der bewirtschaftende Staat abschöpfen. In der Folgezeit ist immer wieder darüber gestritten worden, wann ein abschöpfungsfähiger Vorteil vorliege und wie er zu bemessen sei. Ein wichtiger Schauplatz dieser juristischen Auseinandersetzungen war die Ableitung von Grundwasser zum Zwecke des Kohlebergbaus (Stein- und Braunkohle). Im Folgenden wird diese Rechtsprechungsentwicklung nachgezeichnet (siehe unten Abschnitt A.) und zugleich zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen der Staat nicht nur berechtigt, sondern aus Gründen der Gleichbehandlung auch verpflichtet ist, entsprechende Entgelte zu erheben (Abschnitt B.). Die Untersuchung schließt mit der Analyse eines aktuellen Urteils des BVerwG vom 22.1.2022, in dem es um die Frage der Zulässigkeit der Entgelterhebung nach Einstellung der aktiven Kohleförderung geht, wenn die Grubenwasserhaltung weiterhin bergrechtlich vorgeschrieben ist (Abschnitt C.). |
Persistent UFZ Identifier | https://www.ufz.de/index.php?en=20939&ufzPublicationIdentifier=26750 |
Köck, W., Gawel, E. (2022): Grundwasserentnahmeabgaben beim Kohlebergbau – Zur Rechtsprechung des BVerfG und des BVerwG Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) 33 (10), 541 - 549 |