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Title (Primary) Kostendeckung für Wasserdienstleistungen nach Art. 9 WRRL: Kommission unterliegt, erhält aber Einladung zu neuerlicher Klage
Author Gawel, E.
Source Titel Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR)
Year 2014
Department OEKON
Volume 25
Issue 11
Page From 604
Page To 608
Language deutsch
UFZ wide themes RU6;
Abstract In der mit Spannung erwarteten Grundsatzentscheidung des EuGH zur Reichweite des
Kostendeckungsgrundsatzes für Wasserdienstleitungen nach Art. 9 WRRL hat der EuGH die Klage
der Kommission gegen Deutschland für zulässig erachtet, aber als unbegründet zurückgewiesen.
Ohne jede Mühewaltung zur Klärung des umstrittenen Begriffs der „Wasserdienstleistung“ stellt
der EuGH im Wesentlichen auf die Erfüllung der Ziele der Richtlinie durch Kostendeckung und die
Ermächtigung zu dezentraler Bewirtschaftungspolitik ab. „Ohne weitere Rüge“ sei grundsätzlich ein
partieller Verzicht auf Kostendeckung für bestimmte Wassernutzungen mit dieser Zielerfüllung
durchaus vereinbar. Zugleich macht der Gerichtshof deutlich, dass eine auf Zielverfehlung sowie auf
die Prüfung der vom europäischen Gesetzgeber für einen Verzicht vorgesehenen Voraussetzungen
ausgerichtete neuerliche Klage wohl auch mit der Feststellung einer Pflichtenverletzung enden
könne.
Persistent UFZ Identifier https://www.ufz.de/index.php?en=20939&ufzPublicationIdentifier=15440
Gawel, E. (2014):
Kostendeckung für Wasserdienstleistungen nach Art. 9 WRRL: Kommission unterliegt, erhält aber Einladung zu neuerlicher Klage
Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) 25 (11), 604 - 608