Ausschreibungen und Vergaben

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Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb

TNW-Nr. Vhv 142_25 UFZ BGRI
Vergabestelle Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ
Abt. Einkauf
Permoserstraße 15
04318 Leipzig
Art der Leistung

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte reichen Sie bis zum 16.10.2024 um 10:00 Uhr einen Teilnahmeantrag mit dem Betreff:

<Teilnahmeantrag bzgl. Verhandlungsverfahren Vhv 142_25 UFZ BGRI>

per E-Mail an Frau Nadine Parchwitz (nadine.parchwitz@ufz.de) und an Herr Tilo Prenzel (tilo.prenzel@ufz.de) ein.


Ihr Teilnahmeantrag, in welchem Sie auch Ihre diesbezügliche Befähigung* nachweisen, betrifft folgenden Gegenstand:

Das Projekt „BlueGreenRed@UFZ Campus“ zielt auf die Entwicklung und Umsetzung eines skalierbaren Infrastrukturkonzepts ab, das blaue (Wasserinfrastruktur), grüne (städtische Grünflächen und ökologische Elemente) und rote (Energieinfrastruktur) Komponenten integriert. Diese Infrastrukturen sollen so konzipiert werden, dass sie zusammenwirken und multifunktionale Vorteile bieten, welche die Klimaanpassung und -resilienz auf dem UFZ-Campus verbessern.

Zur Unterstützung dieses Projektes soll ein Konzept in Form einer Potenzialanalyse und Grobplanung zur Installation von Blau-Grün-Roten Infrastrukturen (BGRI) auf dem gesamten UFZ-Campus erstellt werden. Ziel ist es, aufzuzeigen, welche Technologien an welchen Standorten auf dem Campus einsetzbar sind und welchen Beitrag diese zu Klimaanpassung, Biodiversität und Campusattraktivität leisten können.

Darüber hinaus sollen auch Szenarien auf erweiterter Skala (z. B. Einbindung angrenzender Flächen oder Schnittstellen zum Umfeld) betrachtet werden, um die ortsnahe Bewirtschaftung des Oberflächenwassers und oberflächennaher geothermischer Ressourcen umfassend zu prüfen.


Der Auftragnehmer muss über folgende Expertise verfügen:

  • Nachweisbare Erfahrung im Bereich Blau-Grün(-Rot)-Infrastrukturen und Regenwassermanagement.

Hinweis: Für die notwendige Expertise für die Planung geothermischer Anlagen kann durch den Auftragnehmer ggfs. eine Beauftragung eines spezialisierten Büros erfolgen. Die Expertise des Unterauftragnehmers muss durch entsprechende Referenzen des nachgewiesen werden.

  • Erfahrung mit der Gestaltung von BGRI in Quartieren.
  • Erfahrung bei Projekten der Altlastenbearbeitung gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG).
  • Kompetenz in Fragen der Betriebsführung von BGRI.
  • Erfahrung im Behörden- und Genehmigungsmanagement.
  • Routine im Einsatz digitaler Planungsmethoden (GIS, BIM, Digitaler Zwilling).
  • Kommunikations- und Moderationsfähigkeit zur Einbindung verschiedener Stakeholder.

Der Nachweis der Expertise kann über nachprüfbare Referenzen, Zertifikate, Teilnahme an erfolgreich abgeschlossenen Projekten usw. erfolgen. Dabei ist anzugeben, welche Expertise wo nachgewiesen wurde. Ist eine Überprüfbarkeit nicht gegeben, kann der betroffene Nachweis nicht zugelassen werden.


Später erwartete Ergebnisse der Potenzialanalyse und Grobplanung

Schriftliches Konzept mit Potentialanalyse, Grobplanung, Szenarien und Handlungsempfehlungen zu BGRI auf dem UFZ-Campus.
Dokumentation von Stakeholdergesprächen und behördlichen Abstimmungen.
Zeit- und Maßnahmenplan inkl. Kostenschätzung für das Gesamtkonzept und falls dieses nicht vollumfänglich bis Ende 2027 umgesetzt werden kann, auch für Teillösungen, die bis Ende 2027 realisiert werden könnten.
Planungs- und Ausschreibungsunterlagen.
Empfehlungen zu Fachplanern.


Späterer zu erbringende Leistungsumfang in der Potenzialanalyse und Grobplanung

1. Grundlagenermittlung / Beschreibung der Ausgangslage
2. Einbindung der Stakeholder
3. Behördliche Anforderunge
4. Technologische und räumliche Szenarien
5. Betriebsführung und Integration
6. Digitale Unterstützung
7. Umsetzungsplanung und Kosten
8. Beratung und Fachplaner
9. Dokumentation


Antragstermin Die Frist für die Einreichung von Teilnahmeanträgen endet am 16.10.2025 10:00
Zuschlagsfrist 22.10.2025
Liefertermin möglichst 2025
Einzureichende Nachweise
  • Nachweis der Expertise kann über nachprüfbare Referenzen
  • Nachweis der Expertise kann über nachprüfbare Zertifikate
  • Nachweis der Expertise kann über nachprüfbare Teilnahmen an erfolgreich abgeschlossenen Projekten
  • andere geeignete Nachweise Ihrer Expertise
Ist eine Überprüfbarkeit nicht gegeben, kann der betreffende Antrag nicht zugelassen werden. Die Nachweise werden in einer Fachkommission qualitativ bewertet, wobei in einer ersten Phase klar differenziert wird, ob der eingereichte Antrag inkl. der dazugehörigen Nachweise eine ausreichende Eignung zur geplanten Leistungserbringung darstellt. Alle verbliebenen, also grundsätzlich geeigneten Anträge, werden im Rahmen der zweiten Phase, welche die qualitative Bewertung darstellt, geprüft und die Besten, maximal jedoch drei, Antragstellende werden für das darauffolgende Verhandlungsverfahren zugelassen.
Abgabemöglichkeiten
der Anträge
per E-Mail an:

tilo.prenzel@ufz.de und nadine.parchwitz@ufz.de
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