Ob umweltrechtliche Vorschriften ihr ökologisches Ziel erreichen und mit
welchen Kosten sie tatsächlich verbunden sind, entscheidet sich erst in der
Phase des Vollzugs. Dieser Phase kommt eine entscheidende Bedeutung zu, weil
umweltrelevante Normen oftmals so formuliert sind, dass im Zuge ihrer
Implementation für die beteiligten Akteure ein gewisser Handlungsspielraum
verbleibt und insbesondere nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich alle
Normadressaten an die entsprechenden Vorschriften halten. Die Autoren stellen
drei Fallstudien vor, die die Implementation verschiedener europäischer
Verordnungen und Richtlinien (EMAS-Verordnung, Richtlinie 88/609/EWG zur
Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen, Richtlinien
89/429/EWG und 89/369/EWG über die Luftverunreinigung durch Verbrennungsanlagen
für Siedlungsmüll) bzw. der zugehörigen nationalen Gesetzgebung in Deutschland
zum Gegenstand haben. In den Fallstudien wird der jeweilige
Implementationsprozess nachgezeichnet und im Hinblick auf ökologische
Effektivitäts- und ökonomische Effizienzkriterien beurteilt. Vor diesem
Hintergrund werden die ökonomische Literatur zur Implementation von Umweltrecht
und die Diskussion zur Vollzugssituation in Deutschland aufgearbeitet und mit
den in den Fallstudien gewonnenen Erkenntnissen verglichen. Von den dabei
erzielten Ergebnissen sind insbesondere zwei hervorzuheben. Zum einen werden
Faktoren identifiziert, die das Verhalten der Behörden und Normadressaten
entscheidend beeinflussen, in der bisherigen Literatur jedoch kaum Beachtung
gefunden haben. Zum anderen entsprechen die im Rahmen der Fallstudien gemachten
Beobachtungen nicht der vorherrschenden Sichtweise, dass in Deutschland ein
Vollzugsdefizit existiert. Im Gegenteil, in zwei Fällen wurden die rechtlichen
Vorgaben nicht nur eingehalten, sondern übererfüllt.