Details zur Publikation

Kategorie Textpublikation
Referenztyp Zeitschriften
DOI 10.1007/s10357-026-4686-6
Lizenz creative commons licence
Titel (primär) Lex Canis Lupus nach der Novelle zum BJagdG und BNatSchG
Autor Möckel, S.
Quelle Natur und Recht
Erscheinungsjahr 2026
Department UPR
Band/Volume 48
Seite von 312
Seite bis 320
Sprache deutsch
Topic T5 Future Landscapes
Abstract

Am 5. März 2026 wurde mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD im deutschen Bundestag eine Novellierung des Bundesjagdgesetzes als auch die Streichung des §45a Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen und anschließend vom Bundesrat bestätigt. Mit dem Inkrafttreten am 1. April 2026 ist die Tierart Wolf (Canis Lupus) eine jagdbare Art in Deutschland. Vorausgegangen waren Änderungen bei der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 1992/43/EWG und dem internationalen Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume. Im Aufsatz werden die rechtlichen Entwicklungen sowie die aktuelle europarechtliche und nationale Rechtslage vorgestellt. Trotz der Aufnahme ins Jagdrecht sind Wölfe weiterhin auch Regelungs- und Schutzgegenstand des Naturschutzrechts. Inwieweit die neuen jagdrechtlichen Regelungen hierbei das bestehende besondere Artenschutzrecht verdrängen, hängt davon ab, inwieweit die jagdrechtlichen Regelungen europarechtskonform sind. Letzteres werden Gerichte klären müssen.

Möckel, S. (2026):
Lex Canis Lupus nach der Novelle zum BJagdG und BNatSchG
Nat. Recht 48 , 312 - 320
10.1007/s10357-026-4686-6