Details zur Publikation |
Kategorie | Textpublikation |
Referenztyp | Berichte |
URL | https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2024_2028/2024_10_CCS.pdf?__blob=publicationFile&v=9 |
Titel (primär) | CCS in Deutschland rechtlich auf unvermeidbare Restemissionen begrenzen: Stellungnahme zur KSpG-Novelle |
Autor | Hornberg, C.; Kemfert, C.; Dornack, C.; Köck, W.; Lucht, W.; Settele, J.; Töller, A.E. |
Erscheinungsjahr | 2024 |
Department | NSF; UPR |
Seite bis | 10 |
Sprache | deutsch |
Topic | T5 Future Landscapes |
Abstract | Carbon Capture and Storage (CCS) ist mit negativen ökologischen Folgen sowie mit schwer abschätzbaren Risiken für Mensch und Umwelt verbunden. Zusätzliche Beeinträchtigungen der ohnehin ökologisch stark belasteten Nordsee sollten auf ein absolut notwendiges Maß beschränkt werden. Weitere problematische Aspekte der CCS-Technologie sind ihr hoher Energiebedarf, strukturelle Restemissionen (etwa durch unvollständige Abscheidung und Leckage) sowie Flächenkonkurrenzen an Land und im Meer (z. B. mit Offshore-Windenergie, militärischer Nutzung, Seeschifffahrt). Die hohen Kosten für Aufbau, langfristigen Erhalt und Monitoring der Infrastruktur werden aller Voraussicht nach zu einem erheblichen Teil öffentlich finanziert werden. In der aktuellen öffentlichen Diskussion werden die Potenziale von CCS stark betont, während Grenzen und Risiken der Technologie tendenziell unterschätzt werden. Der Entwurf des Kohlendioxid-Speicherungs- und Transportgesetzes (KSpTG) ermöglicht prinzipiell einen sehr breiten Einsatz von CCS. Eine unzureichend regulierte Markteinführung von CCS könnte jedoch den Umstieg auf erneuerbare Energien und die Vermeidung von CO2-Emissionen aus Industrie und Energiewirtschaft verzögern und verteuern. Zudem könnte eine zu breite Förderung dazu führen, dass die auf Dauer begrenzten Speicherstätten (ggf. langfristig auch für Kohlenstoffentnahme aus der Luft) ineffizient genutzt werden. Die Technologie sollte daher nur gezielt zur Einlagerung von nach dem Stand der Technik unvermeidbaren Restemissionen aufgebaut und eingesetzt werden. Es ist eine dringende Aufgabe, den Einsatzbereich von CCS klar und verbindlich zu definieren, um die notwendige Infrastruktur bedarfsgerecht aufzubauen und allen voran ökologische sowie energiewirtschaftliche Risiken zu minimieren. Diesem Zweck dient die in diesem Papier vorgeschlagene Änderung des § 33 Abs. 5 des KSpTG-Entwurfs. |
dauerhafte UFZ-Verlinkung | https://www.ufz.de/index.php?en=20939&ufzPublicationIdentifier=29760 |
Hornberg, C., Kemfert, C., Dornack, C., Köck, W., Lucht, W., Settele, J., Töller, A.E. (2024): CCS in Deutschland rechtlich auf unvermeidbare Restemissionen begrenzen: Stellungnahme zur KSpG-Novelle Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), Berlin, 10 S. |