Details zur Publikation

Kategorie Textpublikation
Referenztyp Zeitschriften
Titel (primär) Kommunaler Ressourcenschutz – Auf der Zielgeraden beim Flächensparen?
Autor Bovet, J.
Quelle Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR)
Erscheinungsjahr 2020
Department UPR
Band/Volume 30
Heft 1
Seite von 31
Seite bis 39
Sprache deutsch
Keywords Flächenverbrauch; Bodenschutz, 30-ha Ziel; Bebauungsplan der Innenentwicklung; gesetzliches Ziel der Raumordnung
Abstract Das Ziel der Bundesregierung, die tägliche Flächenneuinanspruchnahme bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar (ha) zu senken, war ein zentraler Baustein der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2002. Trotz einiger Erfolge zeigt sich, dass dieses Umweltproblem weiterhin relevant ist, denn es ist folgenreich, vielschichtig, und seine Bewältigung ist kein Selbstläufer. Die Bundesregierung hat es sich insofern einfach gemacht, als sie im Jahr
2016 dieses Ziel auf das Jahr 2030 hinausgeschoben hat. Rechtsansätze zur Problemlösung sehen sich verstärkt im Spannungsverhältnis mit den Anforderungen nach bezahlbarem Wohnraum und Stadtgrün. Die Steuerungswirkung städtebaulicher Instrumente mit Blick auf das Flächensparziel ist gering, denn sie sind nicht mit ihm verlinkt und – im Falle des § 13b BauGB – sogar kontraproduktiv. Auf der überörtlichen Planungsebene wird in einzelnen Ländern bereits mit Flächensparzielen oder quantitativen Vorgaben für die kommunale Planung gearbeitet, aber durch ihre Unverbindlichkeit entfalten sie keine auf das 30 ha-Ziel fokussierte Steuerungswirkung. Einen Vorstoß in diese Richtung erfolgte 2018 in Bayern, wo ein Volksbegehren die Implementierung eines verbindlichen Flächensparziels forderte, das jedoch vom Verfassungsgerichtshof aufgrund eines Verstoßes gegen das Wesentlichkeitsgebot für unzulässig
erklärt wurde. Im zwischen CSU und Freien Wählern abgeschlossenen Koalitionsvertrag findet sich nun der Vorschlag, eine unverbindliche Richtgröße i.H.v. 5 Hektar pro Tag (ha/d) festzulegen. Im Gegenzug haben Bündnis 90/Die Grünen Bayern einen Gesetzentwurf zur Änderung des bayerischen Landesplanungsgesetzes
vorgelegt, der vorschlägt, dass der Landesgesetzgeber ein Flächensparziel als Ziel der Raumordnung formuliert. Auch der in der Wissenschaft untersuchte und erprobte bundesweite Flächenzertifikatehandel beinhaltet eine solche Zielorientierung und würde zur Erreichung des 30 ha-Ziels beitragen.
dauerhafte UFZ-Verlinkung https://www.ufz.de/index.php?en=20939&ufzPublicationIdentifier=22705
Bovet, J. (2020):
Kommunaler Ressourcenschutz – Auf der Zielgeraden beim Flächensparen?
Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) 30 (1), 31 - 39