Details zur Publikation |
Kategorie | Textpublikation |
Referenztyp | Berichte |
URL | https://www.dbfz.de/fileadmin/user_upload/Referenzen/Studien/Ausgestaltung_Biokraftstoffgesetzgebung.pdf |
Titel (primär) | Untersuchungen zur Ausgestaltung der Biokraftstoffgesetzgebung in Deutschland - Arbeitspapier zum Vorhaben Biokraftstoffquote FKZ 22401416 |
Autor | Meisel, K.; Millinger, M.; Naumann, K.; Majer, S.; Müller-Langer, F.; Thrän, D. |
Erscheinungsjahr | 2019 |
Department | BIOENERGIE |
Seite bis | 10 |
Sprache | deutsch |
Abstract | Mit der im Dezember 2018 verabschiedeten Neufassung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der Europäischen Union (kurz RED II) führt die EU den politischen Rahmen für den Einsatz von erneuerbaren Energieträgern im Verkehrssektor für den Zeitraum von 2021 bis 2030 fort. Gleichzeitig hat sich Deutschland mit dem Klimaschutzplan 2050 das verbindliche Ziel gesetzt, bis 2030 mindestens 40 bis 42 % der THG-Emissionen des Verkehrssektors gegenüber 1990 einzusparen. Um die möglichen Auswirkungen der europäischen und nationalen Vorgaben auf die Ausgestaltung der deutschen THG-Quote zu untersuchen, führte das DBFZ zusammen mit dem UFZ entsprechende Untersuchungen durch. Mit Hilfe des BENOPT-Modells wurde aus 26 Kraftstoffoptionen in neun verschiedenen Szenarien je ein optimaler Kraftstoffmix zur Erfüllung der szenarienspezifischen THG-Quote modelliert, wobei durch Elektromobilität zu erbringende Anteile ebenso berücksichtigt wurden. Neben den politischen Vorgaben stellten folgende Größen wie die zur Verfügung stehenden Rohstoffpotenziale und Anbauflächen, internationale Rohstoff- und Kraftstoffimporte, Kraftstoffbeimischungsgrenzen, bestehende Anlagenkapazitäten und -zubaugrenzen, kraftstoffspezifische Wirkungsrade, THG-Emissionen und Kosten Eingangsparameter für die Modellierung dar. Im Ergebnis zeigen sich nur zwischen den Szenarien, die die RED II-Ziele (u.a. 14 % EE im Verkehr bis 2030) und die das Klimaschutzziel (40–42 % THG-Minderung gegenüber 1990 bis 2030) umsetzen deutliche Unterschiede. Werden nur die Mindestanforderungen der RED II erfüllt, was einer THG-Quote von lediglich 5,3 % entspräche (weniger als bereits für 2020 f. mit 6 % festgelegt), so wird das deutsche Klimaschutzziel ohne weitere Maßnahmen deutlich verfehlt. Für die Erreichung des Klimaschutzziels bedarf es unter den untersuchten Bedingungen nicht nur einer deutlichen Reduzierung des Endenergieverbrauchs im Verkehr, sondern auch einer sehr hohen THG-Quote von ca. 32,5 %. Die Erfüllung dieser Quote erfordert einen hohen Anteil Erneuerbarer von ca. 40% im Verkehr, der nur unter Nutzung nahezu aller betrachteten Kraftstoffoptionen erzielt werden kann. Auch ist der Aufbau von Produktionsanlagen fortschrittlicher (Bio)Kraftstoffe inkl. BTL/PTL spätestens ab 2021 notwendig. |
dauerhafte UFZ-Verlinkung | https://www.ufz.de/index.php?en=20939&ufzPublicationIdentifier=22136 |
Meisel, K., Millinger, M., Naumann, K., Majer, S., Müller-Langer, F., Thrän, D. (2019): Untersuchungen zur Ausgestaltung der Biokraftstoffgesetzgebung in Deutschland - Arbeitspapier zum Vorhaben Biokraftstoffquote FKZ 22401416 DBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH, Leipzig, 10 S. |