Details zur Publikation

Kategorie Textpublikation
Referenztyp Zeitschriften
DOI 10.1007/s10357-018-3426-y
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Titel (primär) Gute fachliche Praxis, Eingriffsregelung und Landwirtschaft
Autor Möckel, S.
Quelle Natur und Recht
Erscheinungsjahr 2018
Department UPR
Band/Volume 40
Heft 11
Seite von 742
Seite bis 745
Sprache deutsch
Abstract 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die in §5 Abs. 2 BNatSchG normierten Grundsätze zur guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft unverbindlich sind. Entgegen dem Gericht wird die Unverbindlichkeit aber nicht durch die Eingriffsregelung “geheilt”, vielmehr entzieht sie der freistellenden Regelvermutung in §14 Abs. 2 BNatSchG endgültig die rechtliche Grundlage. In Anbetracht der anhaltenden Artenverluste und Verschlechterungen des Naturhaushaltes in Agrarlandschaften war die Vermutung, dass die landwirtschaftliche Bodennutzung in der Regel nicht den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege widerspricht, schon vorher empirisch wiederlegt. Behörden und landwirtschaftliche Betriebe können daher nicht mehr ohne eine Einzelfallprüfung von der Eingriffsregelung Abstand nehmen. Will man den hieraus resultierenden Prüfungsaufwand vermeiden, ohne wie bisher die Naturschutzziele in Agrarlandschaften aufzugeben, bedarf es anspruchsvollerer ordnungs- und planungsrechtlicher Vorgaben für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung und ist die Regelvermutung durch eine freistellende Kompensationspflicht zu ersetzen.
dauerhafte UFZ-Verlinkung https://www.ufz.de/index.php?en=20939&ufzPublicationIdentifier=21379
Möckel, S. (2018):
Gute fachliche Praxis, Eingriffsregelung und Landwirtschaft
Nat. Recht 40 (11), 742 - 745 10.1007/s10357-018-3426-y