Details zur Publikation

Kategorie Textpublikation
Referenztyp Zeitschriften
DOI 10.1007/s10357-016-3103-y
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Titel (primär) Schutz von Dauergrünland vor Umwandlung, Umbruch oder Intensivierung – Teil 2: Ordnungsrecht
Autor Möckel, S.
Quelle Natur und Recht
Erscheinungsjahr 2016
Department UPR
Band/Volume 38
Heft 12
Seite von 814
Seite bis 823
Sprache deutsch
UFZ Querschnittsthemen BonaRes; RU6;
Abstract Grünland und hier insbesondere Dauergrünland bietet für unsere Gesellschaft eine Vielzahl von ökologischen Funktionen und Leistungen. Es speichert größere Mengen Kohlenstoff, schützt die Böden vor Erosion und ist wichtig für den Wasserrückhalt sowie die Qualität der Wasserkörper. In Deutschland gehört Dauergrünland zu den artenreichsten Nutzungsformen unserer Kulturlandschaft. Wie im vorangegangenen ersten Teil der Untersuchung (NuR 2016 (Heft 11, Seite 741ff.)) aufgezeigt, geht der Anteil des Dauergrünlands trotz dieser gesellschaftlichen Vorteile seit Jahrzehnten stetig zurück. Die Ursachen sind v.a. ökonomischer Natur. Allerdings konnten bisher auch die seit 2005 ergangenen beihilferechtlichen Schutzvorschriften der EU und Deutschland (siehe erster Teil) den Verlust nur verlangsamen, aber nicht stoppen. Im hier vorgestellten zweiten Teil der Untersuchung werden die ordnungsrechtlichen Vorschriften zum Erhalt von Dauergrünland im WHG und im BNatSchG sowie in einigen Landesgesetzen vorgestellt, die teilweise auch jüngeres Grünland schützen. Gegenüber dem Beihilferecht bietet das Ordnungsrecht die Vorteile der Allgemeinverbindlichkeit und der besseren Durchsetzbarkeit mit den Mitteln des Verwaltungsrechts. In Kombination mit den finanziellen Anreizen des Beihilferechts haben sie das Potential den weiteren Rückgang von Dauergrünland in Deutschland zu stoppen.
dauerhafte UFZ-Verlinkung https://www.ufz.de/index.php?en=20939&ufzPublicationIdentifier=18250
Möckel, S. (2016):
Schutz von Dauergrünland vor Umwandlung, Umbruch oder Intensivierung – Teil 2: Ordnungsrecht
Nat. Recht 38 (12), 814 - 823 10.1007/s10357-016-3103-y