Details zur Publikation

Kategorie Textpublikation
Referenztyp Buchkapitel
DOI 10.1007/978-3-658-12726-8_9
Titel (primär) Einsatz von Biomethan in Neubauten nach EEWärmeG – Eine Hemmnis- und Wirtschaftlichkeitsanalyse
Titel (sekundär) Interdisziplinäre Aspekte der Energiewirtschaft
Autor Loßner, M.; Gawel, E.; Herbes, C.
Herausgeber von Weizsäcker, C.C.; Lindenberger, D.; Höffler, F.
Quelle Energie in Naturwissenschaft, Technik, Wirtschaft und Gesellschaft
Erscheinungsjahr 2016
Department OEKON
Seite von 127
Seite bis 143
Sprache deutsch
UFZ Querschnittsthemen RU6;
Abstract Im IEKP wurde 2007 das Ziel formuliert, bis 2020 jährlich 6 Mrd. Kubikmeter Biomethan zu nutzen. Mit dem EEWärmeG wurde 2009 die gesetzliche Grundlage geschaffen, um den prozentualen Anteil erneuerbarer Energieträger an der Wärme- und Kältebereitstellung zu erhöhen, der bis 2020 auf 14 % steigen soll. Der Einsatz von Biomethan ist in diesem Kontext eine der Optionen gemäß EEWärmeG. Bauherren haben danach die Wahl zwischen verschiedenen regenerativen Energieträgern sowie einer Reihe von Ersatzmaßnahmen wie Fernwärme, Dämmung oder Kraft-Wärme-Kopplung. Sie treffen diese Entscheidung jedoch nicht allein, sondern sind eingebunden in ein Buying-Center, das auch andere Akteure wie Architekten, Fachplaner oder Installateure umfasst. Diese verfolgen auch eigene Interessen (z.B. Auftragsvolumen), außerdem entscheidet der Bauherr i.d.R. unter unvollkommener Information. Beides behindert eine optimale Entscheidung. Biomethan wird derzeit nur von ca. 3 % aller Bauherren eingesetzt. Um dieses Markt-Ergebnis besser verstehen zu können, wird ein Wirtschaftlichkeitsmodell entwickelt, in dem verschiedene regenerative Energieträger sowie Ersatzmaßnahmen auf Basis eines Annuitätsverfahrens nach VDI 2067 verglichen werden. Für Einfamilienhäuser ist Biomethan danach die wirtschaftlich schlechteste Alternative, bei Mehrfamilienhäusern dagegen wegen der höheren Auslastung die drittbeste. Um Biomethan im Wärmemarkt weiter zu fördern und das Nutzungsziel von 6 Mrd. Kubikmeter/Jahr im Jahr 2020 zu erreichen, sollte der im EEWärmeG verankerte Zwang zur KWK-Technologie für Biomethan zu Gunsten einer technologieoffenen Formulierung aufgehoben werden und die bislang nur für Neubauten geltende Regelung analog zur Regelung in Baden-Württemberg auf den Altbestand ausgedehnt werden.
dauerhafte UFZ-Verlinkung https://www.ufz.de/index.php?en=20939&ufzPublicationIdentifier=17669
Loßner, M., Gawel, E., Herbes, C. (2016):
Einsatz von Biomethan in Neubauten nach EEWärmeG – Eine Hemmnis- und Wirtschaftlichkeitsanalyse
In: von Weizsäcker, C.C., Lindenberger, D., Höffler, F. (Hrsg.)
Interdisziplinäre Aspekte der Energiewirtschaft
Energie in Naturwissenschaft, Technik, Wirtschaft und Gesellschaft
Springer, S. 127 - 143 10.1007/978-3-658-12726-8_9