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Kategorie Textpublikation
Referenztyp Berichte
Volltext Publikationsdokument
Titel (primär) Auktionen als Förderinstrument für erneuerbare Energien : eine institutionenökonomische Bewertung unter besonderer Berücksichtigung der Photovoltaik-Freiflächenausschreibungsverordnung
Autor Bruttel, F.; Purkus, A.; Gawel, E.
Quelle UFZ-Bericht
Erscheinungsjahr 2016
Department OEKON
Band/Volume 1/2016
Seite bis 100
Sprache deutsch
Keywords Erneuerbare-Energien-Gesetz; Förderung erneuerbarer Energien; Ausschreibung; Auktion; Photovoltaik; Neue Institutionenökonomik; energy; alternative energy; open space; energy production; invitation to tender; request for proposals promotion programme effect; impact environmental objective/goal; Act on Granting Priority to Renewable Energy Sources; Renewable Energy Sources Act; renewable energy; institutional economics; photovoltaics; energy production; energy facility
UFZ Bestand Leipzig, Bibliothek, Reportsammlung, 00517096, 16-0246 F/E
Abstract

Um die Förderung erneuerbarer Energien nach dem EEG angesichts der zwischenzeitlich erreichten Anteile am Bruttostromverbrauch verstärkt marktorientiert auszugestalten und zugleich den Anforderungen der „Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020“ der EU-Kommission zu genügen, sieht § 55 EEG 2014 Ausschreibungen als neues Instrument zunächst für PV-Freiflächenanlagen vor. Auf der Grundlage der Verordnungsermächtigung aus § 88 EEG regelt seit Februar 2015 die Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) im Rahmen einer Pilotphase die Ermittlung der Förderhöhe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Dieses Modell soll ab 2017 auch für andere Erneuerbare-Energien-Technologien die bisherige administrierte Festlegung der Förderhöhe ersetzen (§ 2 Abs. 5 Satz 1 EEG). Hierzu hat Anfang 2016 das BMWi weiterentwickelte Eckpunkte für eine erneute EEG-Novelle 2016 („EEG 3.0“) vorgelegt.

 

Mit dem Wechsel zu Ausschreibungsverfahren ist die Erwartung verbunden, dass die Kosteneffizienz der Förderung erhöht und zugleich die Mengensteuerung verbessert werden kann. Zudem sollen Ausschreibungen die Marktintegration der erneuerbaren Energien verbessern und dabei ausreichende Investitionsanreize sicherstellen. Bei der Umstellung auf Ausschreibungen soll freilich die Akteursvielfalt bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten bleiben (§ 2 Abs. 5 Satz 3 EEG). Die Leistungsfähigkeit des Instruments „Ausschreibung“ zur Erfüllung dieser Ziele hängt entscheidend von der konkreten Ausgestaltung der Ausschreibungsverfahren ab.

 

Auf Basis der ökonomischen Auktionstheorie analysiert die vorliegende Studie die Auswirkungen verschiedener Designoptionen auf die genannten Ziele und diskutiert relevante Zielkonflikte.Zudem werden Ergebnisse der ersten drei Pilot-Ausschreibungsrunden auf der Grundlage der FFAV, die 2015 durchgeführt wurden, untersucht und zur Ableitung erster Implikationen für die bereits 2016 anstehende Ausrollung von Ausschreibungsverfahren auf weitere Technologien im Rahmen eines „EEG 3.0“ genutzt. Es zeigt sich, dass verbesserte Mengensteuerung und Senkung von Förderkosten im Vergleich zur administrierten Marktprämie keineswegs gesichert sind. Neben einer sorgfältigen Anpassung des Ausschreibungsdesigns an technologiespezifische Marktbedingungen erhöht dies die Bedeutung einer kontinuierlichen und ergebnisoffenen Evaluierung des neuen Instruments sowie einer „lernenden“ Fortentwicklung des EE-Förderregimes.

dauerhafte UFZ-Verlinkung https://www.ufz.de/index.php?en=20939&ufzPublicationIdentifier=17322
Bruttel, F., Purkus, A., Gawel, E. (2016):
Auktionen als Förderinstrument für erneuerbare Energien : eine institutionenökonomische Bewertung unter besonderer Berücksichtigung der Photovoltaik-Freiflächenausschreibungsverordnung
UFZ-Bericht 1/2016
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung - UFZ, Leipzig, 100 S.