Details zur Publikation

Kategorie Textpublikation
Referenztyp Zeitschriften
Titel (primär) Der Wolf als jagdbare Art? Zur Abgrenzung der Gesetzgebungskompetenzen für die Sachmaterien Naturschutz/Landschaftspflege und Jagdwesen
Autor Köck, W.
Quelle Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR)
Erscheinungsjahr 2015
Department UPR
Band/Volume 26
Heft 11
Seite von 589
Seite bis 597
Sprache deutsch
UFZ Querschnittsthemen RU6;
Abstract

Der VGH Mannheim hat in einem Beschluss vom 5.2.2015 (10 S 2471114) richtungsweisend aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen Anwohner ein behördliches Einschreiten gegen Baulärm beanspruchen und im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig sichern lassen können. Da sich der Entscheidung allgemeingültige Aussagen zu Rechtsschutzfragen bei Baulärmkonflikten entnehmen lassen, ist zu erwarten, dass der Beschluss über den hier entschiedenen Einzelfall hinaus Bedeutung erlangen wird. Im Rahmen dieses Beitrags wird dieser Beschluss deshalb vorgestellt und bewertet.

dauerhafte UFZ-Verlinkung https://www.ufz.de/index.php?en=20939&ufzPublicationIdentifier=16706
Köck, W. (2015):
Der Wolf als jagdbare Art? Zur Abgrenzung der Gesetzgebungskompetenzen für die Sachmaterien Naturschutz/Landschaftspflege und Jagdwesen
Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) 26 (11), 589 - 597