Details zur Publikation

Kategorie Textpublikation
Referenztyp Zeitschriften
Titel (primär) Kostendeckung für Wasserdienstleistungen nach Art. 9 WRRL: Kommission unterliegt, erhält aber Einladung zu neuerlicher Klage
Autor Gawel, E.
Quelle Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR)
Erscheinungsjahr 2014
Department OEKON
Band/Volume 25
Heft 11
Seite von 604
Seite bis 608
Sprache deutsch
UFZ Querschnittsthemen RU6;
Abstract In der mit Spannung erwarteten Grundsatzentscheidung des EuGH zur Reichweite des
Kostendeckungsgrundsatzes für Wasserdienstleitungen nach Art. 9 WRRL hat der EuGH die Klage
der Kommission gegen Deutschland für zulässig erachtet, aber als unbegründet zurückgewiesen.
Ohne jede Mühewaltung zur Klärung des umstrittenen Begriffs der „Wasserdienstleistung“ stellt
der EuGH im Wesentlichen auf die Erfüllung der Ziele der Richtlinie durch Kostendeckung und die
Ermächtigung zu dezentraler Bewirtschaftungspolitik ab. „Ohne weitere Rüge“ sei grundsätzlich ein
partieller Verzicht auf Kostendeckung für bestimmte Wassernutzungen mit dieser Zielerfüllung
durchaus vereinbar. Zugleich macht der Gerichtshof deutlich, dass eine auf Zielverfehlung sowie auf
die Prüfung der vom europäischen Gesetzgeber für einen Verzicht vorgesehenen Voraussetzungen
ausgerichtete neuerliche Klage wohl auch mit der Feststellung einer Pflichtenverletzung enden
könne.
dauerhafte UFZ-Verlinkung https://www.ufz.de/index.php?en=20939&ufzPublicationIdentifier=15440
Gawel, E. (2014):
Kostendeckung für Wasserdienstleistungen nach Art. 9 WRRL: Kommission unterliegt, erhält aber Einladung zu neuerlicher Klage
Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) 25 (11), 604 - 608