Details zur Publikation |
Kategorie | Textpublikation |
Referenztyp | Zeitschriften |
Titel (primär) | Kostendeckung für Wasserdienstleistungen nach Art. 9 WRRL: Kommission unterliegt, erhält aber Einladung zu neuerlicher Klage |
Autor | Gawel, E. |
Journal / Serie | Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) |
Erscheinungsjahr | 2014 |
Department | OEKON |
Band/Volume | 25 |
Heft | 11 |
Seite von | 604 |
Seite bis | 608 |
Sprache | deutsch |
UFZ Querschnittsthemen | RU6; |
Abstract | In der mit Spannung erwarteten Grundsatzentscheidung des EuGH zur Reichweite des Kostendeckungsgrundsatzes für Wasserdienstleitungen nach Art. 9 WRRL hat der EuGH die Klage der Kommission gegen Deutschland für zulässig erachtet, aber als unbegründet zurückgewiesen. Ohne jede Mühewaltung zur Klärung des umstrittenen Begriffs der „Wasserdienstleistung“ stellt der EuGH im Wesentlichen auf die Erfüllung der Ziele der Richtlinie durch Kostendeckung und die Ermächtigung zu dezentraler Bewirtschaftungspolitik ab. „Ohne weitere Rüge“ sei grundsätzlich ein partieller Verzicht auf Kostendeckung für bestimmte Wassernutzungen mit dieser Zielerfüllung durchaus vereinbar. Zugleich macht der Gerichtshof deutlich, dass eine auf Zielverfehlung sowie auf die Prüfung der vom europäischen Gesetzgeber für einen Verzicht vorgesehenen Voraussetzungen ausgerichtete neuerliche Klage wohl auch mit der Feststellung einer Pflichtenverletzung enden könne. |
dauerhafte UFZ-Verlinkung | https://www.ufz.de/index.php?en=20939&ufzPublicationIdentifier=15440 |
Gawel, E. (2014): Kostendeckung für Wasserdienstleistungen nach Art. 9 WRRL: Kommission unterliegt, erhält aber Einladung zu neuerlicher Klage Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) 25 (11), 604 - 608 |