Details zur Publikation |
Kategorie | Textpublikation |
Referenztyp | Zeitschriften |
Titel (primär) | Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW: zur Rechtfertigung von Abgabesatzermäßigungen für Entnahmen mit Wiedereinleitung |
Autor | Gawel, E. |
Quelle | Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter |
Erscheinungsjahr | 2015 |
Department | OEKON |
Band/Volume | 29 |
Heft | 2 |
Seite von | 45 |
Seite bis | 52 |
Sprache | deutsch |
UFZ Querschnittsthemen | RU6; |
Abstract | In zahlreichen Entnahmeentgeltgesetzen der Länder sind Privilegierungen vorgesehen für Wasserentnahmemengen, die ohne „nachteilige Veränderung" und „ unter Einhaltung der behördlichen Zulassung für die Einleitung Gewässern vom Benutzer unmittelbar wieder zugeführt" werden. Auch das nordrhein-westfälische Wasserentnahmeentgeltgesetz (WasEG) sieht gestaffelte Entgelt-Ermäßigungen vor, allerdings nur für Kühlwasser mit und ohne Wiedereinleitung, nicht aber für andere Entnahmeformen mit Wiederzuführung des entnommenen Wassers. Der Beitrag geht der Frage nach, wie sich derartige Ermäßigungen konzeptionell sowie verfassungs- und unionsrechtlich rechtfertigen lassen und welche rechtspolitischen Schlussfolgerungen sich daraus für das WasEG ergeben. |
dauerhafte UFZ-Verlinkung | https://www.ufz.de/index.php?en=20939&ufzPublicationIdentifier=15192 |
Gawel, E. (2015): Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW: zur Rechtfertigung von Abgabesatzermäßigungen für Entnahmen mit Wiedereinleitung Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter 29 (2), 45 - 52 |