Details zur Publikation |
Kategorie | Textpublikation |
Referenztyp | Zeitschriften |
Titel (primär) | Art. 9 WRRL: Was bringt eine „Berechnung“ von Umwelt- und Ressourcenkosten? Teil 2: Zur Kritik an rein politisch definierten Umwelt- und Ressourcenkosten |
Autor | Gawel, E. |
Quelle | Wasser und Abfall: Umwelt - Energie - Recht |
Erscheinungsjahr | 2014 |
Department | OEKON |
Band/Volume | 16 |
Heft | 4 |
Seite von | 32 |
Seite bis | 35 |
Sprache | deutsch |
UFZ Querschnittsthemen | RU6 |
Abstract | Art. 9 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verlangt die Berücksichtigung des Kostendeckungsgrundsatzes für Wasserdienstleistungen einschließlich von Umwelt- und Ressourcenkosten (URK). Während hier rechtlich auf weite Ermessenspielräume der Mitgliedstaaten verwiesen wird, gewinnt im Umsetzungsprozess zunehmend die Vorstellung Raum, der europäische Gesetzgeber habe hier gleichsam eine Rechenaufgabe aufgegeben, nach der insbesondere die erreichten Kostendeckungsgrade auch bei URK konkret zu ermitteln seien. Der Beitrag zeigt auf, dass dieses rechenhafte Verständnis einer URK-Berücksichtigung konzeptionell in die Irre führt und sich für den praktischen Gewässerschutz sogar kontraproduktiv auswirken kann. |
dauerhafte UFZ-Verlinkung | https://www.ufz.de/index.php?en=20939&ufzPublicationIdentifier=14663 |
Gawel, E. (2014): Art. 9 WRRL: Was bringt eine „Berechnung“ von Umwelt- und Ressourcenkosten? Teil 2: Zur Kritik an rein politisch definierten Umwelt- und Ressourcenkosten Wasser und Abfall 16 (4), 32 - 35 |