Details zur Publikation

Kategorie Textpublikation
Referenztyp Zeitschriften
Titel (primär) Art. 9 WRRL: Was bringt eine „Berechnung“ von Umwelt- und Ressourcenkosten? Teil 2: Zur Kritik an rein politisch definierten Umwelt- und Ressourcenkosten
Autor Gawel, E.
Quelle Wasser und Abfall
Erscheinungsjahr 2014
Department OEKON
Band/Volume 16
Heft 4
Seite von 32
Seite bis 35
Sprache deutsch
UFZ Querschnittsthemen RU6
Abstract Art. 9 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verlangt die Berücksichtigung des Kostendeckungsgrundsatzes für Wasserdienstleistungen einschließlich von Umwelt- und Ressourcenkosten (URK). Während hier rechtlich auf weite Ermessenspielräume der Mitgliedstaaten verwiesen wird, gewinnt im Umsetzungsprozess zunehmend die Vorstellung Raum, der europäische Gesetzgeber habe hier gleichsam eine Rechenaufgabe aufgegeben, nach der insbesondere die erreichten Kostendeckungsgrade auch bei URK konkret zu ermitteln seien. Der Beitrag zeigt auf, dass dieses rechenhafte Verständnis einer URK-Berücksichtigung konzeptionell in die Irre führt und sich für den praktischen Gewässerschutz sogar kontraproduktiv auswirken kann.
dauerhafte UFZ-Verlinkung https://www.ufz.de/index.php?en=20939&ufzPublicationIdentifier=14663
Gawel, E. (2014):
Art. 9 WRRL: Was bringt eine „Berechnung“ von Umwelt- und Ressourcenkosten? Teil 2: Zur Kritik an rein politisch definierten Umwelt- und Ressourcenkosten
Wasser und Abfall 16 (4), 32 - 35