Details zur Publikation

Kategorie Textpublikation
Referenztyp Zeitschriften
Titel (primär) Art. 9 WRRL: Was bringt eine „Berechnung“ von Umwelt- und Ressourcenkosten? Teil 1: Neun Thesen gegen einen Berechnungszwang
Autor Gawel, E.
Quelle Wasser und Abfall
Erscheinungsjahr 2014
Department OEKON
Band/Volume 16
Heft 3
Seite von 16
Seite bis 22
Sprache deutsch
UFZ Querschnittsthemen RU6
Abstract Art. 9 der Wasserrahmenrichtlinie verlangt die Berücksichtigung des Kostendeckungsgrundsatzes für Wasserdienstleistungen einschließlich von Umwelt- und Ressourcenkosten (URK). Während rechtlich auf weite Ermessenspielräume der Mitgliedstaaten verwiesen wird, gewinnt im Umsetzungsprozess zunehmend die Vorstellung Raum, der europäische Gesetzgeber habe hier gleichsam eine Rechenaufgabe aufgegeben, nach der insbesondere die erreichten Kostendeckungsgrade auch bei URK konkret zu ermitteln seien. Dieses Verständnis führt aber konzeptionell in die Irre und kann sich für den praktischen Gewässerschutz sogar kontraproduktiv auswirken.
dauerhafte UFZ-Verlinkung https://www.ufz.de/index.php?en=20939&ufzPublicationIdentifier=14602
Gawel, E. (2014):
Art. 9 WRRL: Was bringt eine „Berechnung“ von Umwelt- und Ressourcenkosten? Teil 1: Neun Thesen gegen einen Berechnungszwang
Wasser und Abfall 16 (3), 16 - 22