Details zur Publikation |
Kategorie | Textpublikation |
Referenztyp | Zeitschriften |
Titel (primär) | Zur Erstreckung der sächsischen Wasserentnahmeabgabe auch auf die Wasserkraft |
Autor | Gawel, E. |
Quelle | Sächsische Verwaltungsblätter |
Erscheinungsjahr | 2013 |
Department | OEKON |
Band/Volume | 21 |
Heft | 7 |
Seite von | 153 |
Seite bis | 169 |
Sprache | deutsch |
UFZ Querschnittsthemen | RU6; |
Abstract | Die in Sachsen nach § 23 SächsWG erhobene Wasserentnahmeabgabe stellte bis Ende 2012 die Wasserkraftnutzung von der Abgabepflicht frei. Seither ist die Wasserkraft einem speziell kreierten Abgaberegime unterworfen, das nicht nur die genutzte Wassermenge abgabepflichtig stellt, sondern auch Teile der Wasserkraft-Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gezielt abschöpft. Die Einbeziehung der Wasserkraft, aber auch die konkrete Ausgestaltung der Abgabe sind Gegenstand heftiger öffentlicher Kritik. Der vorliegende Beitrag vermittelt einen Überblick über den neuen Abgabetatbestand, die darin entzündete Kritik sowie mögliche ökonomische wie rechtliche Rechtfertigungsüberlegungen. |
dauerhafte UFZ-Verlinkung | https://www.ufz.de/index.php?en=20939&ufzPublicationIdentifier=13811 |
Gawel, E. (2013): Zur Erstreckung der sächsischen Wasserentnahmeabgabe auch auf die Wasserkraft Sächsische Verwaltungsblätter 21 (7), 153 - 169 |