Details zur Publikation |
Kategorie | Textpublikation |
Referenztyp | Zeitschriften |
Titel (primär) | Gebührenbemessung nach Äquivalenzziffern - Rechtsprobleme bei Friedhofsleistungen? |
Autor | Gawel, E. |
Quelle | Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter |
Erscheinungsjahr | 2011 |
Department | OEKON |
Band/Volume | 25 |
Heft | 9 |
Seite von | 336 |
Seite bis | 342 |
Sprache | deutsch |
Abstract |
Der Grundsatz der Leistungsproportionalität im Kommunalabgabenrecht (z. B. § 6 Abs. 3 Satz 1 KAG NW) gebietet eine Bemessung von Benutzungsgebühren nach Art und Umfang der Inanspruchnahme. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass diesem Grundsatz bei der Bemessung von Friedhofsbenutzungsgebühren nicht durch Fallpauschalen aufgrund einer einfachen Divisionskalkulation (ansatzfähige Kosten pro Fall) entsprochen werden kann, äußert sich jedoch kaum zu konkreten Anforderungen an die anzuwendende Methodik. Die betriebswirtschaftliehe Kostenrechnung hält für diese Fälle sog. Äquivalenzziffernkalkulationen bereit, die Kosten einzelnen "Fallgruppen" von Kostenträgern differenziert zuweisen. Bei der Anwendung dieser Rechnungen in der Praxis kommen aus lenkungspolitischen Gründen verstärkt Verfahren zum Einsatz, die den Einj1uss der Grabj1äche als Bestimmungsgröße der Gebührensätze im Rahmen der Kostenumlage beschränken wollen (z. B. "Kölner Modell"). Der Beitrag geht möglichen rechtlichen Problemen dieser Methoden und der daran geübten Kritik nach. Es zeigt sich, dass stärker f1ächenabstrakte Gebührenbemessungen rechtlich unbedenklich sind. |
dauerhafte UFZ-Verlinkung | https://www.ufz.de/index.php?en=20939&ufzPublicationIdentifier=11529 |
Gawel, E. (2011): Gebührenbemessung nach Äquivalenzziffern - Rechtsprobleme bei Friedhofsleistungen? Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter 25 (9), 336 - 342 |