Details zur Publikation

Kategorie Textpublikation
Referenztyp Zeitschriften
Titel (primär) Gebührenbemessung nach Äquivalenzziffern - Rechtsprobleme bei Friedhofsleistungen?
Autor Gawel, E.
Quelle Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter
Erscheinungsjahr 2011
Department OEKON
Band/Volume 25
Heft 9
Seite von 336
Seite bis 342
Sprache deutsch
Abstract

Der Grundsatz der Leistungsproportionalität im Kommunalabgabenrecht (z. B. § 6 Abs. 3 Satz 1 KAG NW) gebietet eine Bemessung von Benutzungsgebühren nach Art und Umfang der Inanspruchnahme. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass diesem Grundsatz bei der Bemessung von Friedhofsbenutzungsgebühren nicht durch Fallpauschalen aufgrund einer einfachen Divisionskalkulation (ansatzfähige Kosten pro Fall) entsprochen werden kann, äußert sich jedoch kaum zu konkreten Anforderungen an die anzuwendende Methodik. Die betriebswirtschaftliehe Kostenrechnung hält für diese Fälle sog. Äquivalenzziffernkalkulationen bereit, die Kosten einzelnen "Fallgruppen" von Kostenträgern differenziert zuweisen. Bei der Anwendung dieser Rechnungen in der Praxis kommen aus lenkungspolitischen Gründen verstärkt Verfahren zum Einsatz, die den Einj1uss der Grabj1äche als Bestimmungsgröße der Gebührensätze im Rahmen der Kostenumlage beschränken wollen (z. B. "Kölner Modell"). Der Beitrag geht möglichen rechtlichen Problemen dieser Methoden und der daran geübten Kritik nach. Es zeigt sich, dass stärker f1ächenabstrakte Gebührenbemessungen rechtlich unbedenklich sind.

dauerhafte UFZ-Verlinkung https://www.ufz.de/index.php?en=20939&ufzPublicationIdentifier=11529
Gawel, E. (2011):
Gebührenbemessung nach Äquivalenzziffern - Rechtsprobleme bei Friedhofsleistungen?
Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter 25 (9), 336 - 342