Details zur Publikation |
Kategorie | Textpublikation |
Referenztyp | Zeitschriften |
Titel (primär) | WRRL: Ausnahmefälle werden zur Regel - Fristverlängerungen und geringere Umweltziele nach Art. 4 der EG-Wasserrahmenrichtlinie |
Autor | Klauer, B.; Schiller, J.; Mewes, M.; Sigel, K.; Pielen, B.; Bräuer, I. |
Quelle | Wasser und Abfall |
Erscheinungsjahr | 2008 |
Department | OEKON |
Band/Volume | 10 |
Heft | 5 |
Seite von | 38 |
Seite bis | 42 |
Sprache | deutsch |
Abstract | Die Mehrheit der Gewässer in Deutschland wird bis 2015 nicht die zentralen Umweltziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erreichen. Viele Bundesländer werden daher eine Verlängerung der Frist bei der EU beantragen. Es stellt sich die Frage, wie Ausnahmen nachvollziehbar und gesetzeskonform begründet werden können. 1. Einführung 2. Ausnahmen in der EG-Wasserrahmenrichtlinie 3. Wann können Kosten als unverhältnismäßig hoch gelten? 3.1. Die Frage der Vergleichsmaßstäbe 3.2. Die Frage nach Schwellenwerten 4. Vorhandene Methodiken 4.2. Kosten-Wirksamkeits-Abwägungen 4.3. Abwägungen zwischenBelastung und Zahlungsfähigkeit von Kostenträgern 5. Begründungsstrategien 6. Ablauf der Ausnahmenprüfung 7. Notwendige weitere Schritte und offene Fragen |
dauerhafte UFZ-Verlinkung | https://www.ufz.de/index.php?en=20939&ufzPublicationIdentifier=1102 |
Klauer, B., Schiller, J., Mewes, M., Sigel, K., Pielen, B., Bräuer, I. (2008): WRRL: Ausnahmefälle werden zur Regel - Fristverlängerungen und geringere Umweltziele nach Art. 4 der EG-Wasserrahmenrichtlinie Wasser und Abfall 10 (5), 38 - 42 |