Details zur Publikation

Kategorie Textpublikation
Referenztyp Zeitschriften
Titel (primär) WRRL: Ausnahmefälle werden zur Regel - Fristverlängerungen und geringere Umweltziele nach Art. 4 der EG-Wasserrahmenrichtlinie
Autor Klauer, B.; Schiller, J.; Mewes, M.; Sigel, K.; Pielen, B.; Bräuer, I.
Quelle Wasser und Abfall
Erscheinungsjahr 2008
Department OEKON
Band/Volume 10
Heft 5
Seite von 38
Seite bis 42
Sprache deutsch
Abstract

Die Mehrheit der Gewässer in Deutschland wird bis 2015 nicht die zentralen Umweltziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erreichen. Viele Bundesländer werden daher eine Verlängerung der Frist bei der EU beantragen. Es stellt sich die Frage, wie Ausnahmen nachvollziehbar und gesetzeskonform begründet werden können.

1. Einführung

2. Ausnahmen in der EG-Wasserrahmenrichtlinie

3. Wann können Kosten als unverhältnismäßig hoch gelten?

3.1. Die  Frage  der  Vergleichsmaßstäbe

3.2. Die Frage nach Schwellenwerten

4. Vorhandene Methodiken
4.1. Kosten-Nutzen-Abwägungen

4.2. Kosten-Wirksamkeits-Abwägungen

4.3. Abwägungen zwischenBelastung und Zahlungsfähigkeit von Kostenträgern

5. Begründungsstrategien

6. Ablauf der Ausnahmenprüfung

7. Notwendige weitere Schritte und offene Fragen

dauerhafte UFZ-Verlinkung https://www.ufz.de/index.php?en=20939&ufzPublicationIdentifier=1102
Klauer, B., Schiller, J., Mewes, M., Sigel, K., Pielen, B., Bräuer, I. (2008):
WRRL: Ausnahmefälle werden zur Regel - Fristverlängerungen und geringere Umweltziele nach Art. 4 der EG-Wasserrahmenrichtlinie
Wasser und Abfall 10 (5), 38 - 42