Bundeseinheitliche Regelung des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen (FKZ 3707 48 300)

Bearbeitung:

Institut für Infrastruktur und Ressourcenmanagement der Universität Leipzig: Prof. Dr. Robert Holländer, Katja Skiba

Department Umwelt- und Planungsrecht: Dr. Herwig Unnerstall


Status:

Gefördert durch das Umweltbundesamt


Projektlaufzeit:

01.10.2007-28.02.2009


Kurzbeschreibung:

Bislang sind die Regelungskompetenzen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zwischen Bund und Ländern aufgeteilt, so dass der Rechtsbestand Bundes- und Länderregelungen umfasst. Der Bund ist dabei vor allem für die stoffrechtliche Seite verantwortlich, die Länder im Wesentlichen für die anlagenbezogenen Regelungen, für die das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes nur wenige Rahmenbestimmungen enthält. Ausgehend von einer vergleichenden Analyse der relevanten Regelungen in den Landeswassergesetzen, -verordnungen und -verwaltungsvorschriften, einer Befragung von verantwortlichen Mitarbeitern in den Landesverwaltungen über ihre Erfahrungen im Vollzug und schließlich einer Auswertungen der Berichte von Sachverständigenorganisationen in Sachsen wurden Vorschläge für eine Neukonzeption einer Verordnung für Anlagen zu Umgang mit wassergefährdenden Stoffen entwickelt, die insbesondere auf die festgestellten Defizite reagiert. Diese Vorschläge wurden in zwei Verordnungsentwürfen konkretisiert. Zunächst wurde ein schlanker Entwurf erstellt, der durch den Versuch einer Reduktion des Regelungsbestandes und eine Verringerung des bürokratischen Aufwandes durch Abschichtung von Genehmigungs- und Prüfpflichten gekennzeichnet ist, gleichzeitig aber einen Mindestbestand staatlicher Überwachung sichert. Auf Wunsch des Auftraggebers wurde diesem Vorschlag ein ausführlicher Entwurf zur Seite gestellt, der die gegenwärtige Fülle der unterschiedlichen, differenzierenden Regelungen und Sonderbestimmungen der Länder aufnimmt und in einen (kohärenten) Text zusammenfügt. Für diesen zweiten Entwurf wurde eine Struktur der ergänzend notwendigen technischen Regeln (für einzelne Anlagetypen etc.) erstellt und die bereits existierenden technischen Regeln zusammengestellt. Die Verordnungsentwürfe wurden dabei den aktuellen Versionen des in Planung befindlichen 2. Buches des UGB angepasst (bis zum Entwurf vom 3.7.2008). Zudem wurden für die Neukonzeptionen die europarechtlichen Vorgaben analysiert, die sich aus einer Vielzahl europäischer Richtlinien (Wasserrahmenrichtlinie, Grundwasserschutzrichtlinie, IVU-Richtlinie u.a.) für die Materie ergeben, und in den Entwürfen entsprechend berücksichtigt.


Publikationen

Holländer, R., Unnerstall, H., Skiba, K., Katscher, H., Kochmann, L., Enderlein, F. (2010): Bundeseinheitliche Regelung des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen; Umweltbundesamt Texte 15/2010, 883 S.
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