Garderobe

Wir bitten darum die Lesesäle der Bibliothek nicht mit Garderobe oder Gepäck zu betreten.

Für Mäntel und sonstige Bekleidung, einschließlich Schirme, steht ein Garderobenständer zur eigenverantwortlichen Nutzung bereit.

Taschen und sonstige Gepäckstücke sind beim Betreten der Bibliothek in die dafür vorgesehenen Schließfächer einzuschließen.

Die Schließfächer sind durch die Nutzer täglich zu räumen. Nicht geräumte Schließfächer können im Beisein der Rechtsabteilung des UFZ aufgebrochen werden. Hat der Nutzer veranlasst, dass die Schließfächer aufgebrochen werden müssen, hat er die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.

Das UFZ haftet nicht für das Abhandenkommen von Gegenständen aus den Räumen der Bibliothek, den Schließfächern oder vom Garderobenständer.