Elternschaft
    Eltern werden und Eltern sein


Das UFZ-Familienbüro bietet Mitarbeitenden Beratung zur Vereinbarkeit von Fürsorgearbeit und Erwerbsarbeit. Informieren Sie sich auf dieser Seite zu den Themen Mutterschutz, Elternzeit, Wiedereinstieg und Kinderbetreuung.


Elternschaft

Hier finden Sie Hinweise, was vor und nach der Geburt zu bedenken ist und an wen Sie sich bei Fragen wenden können:


FAQs

Die Anerkennung der Vaterschaft kann beim zuständigen Jugendamt, aber auch bei einem Notar, anderen Instituten oder gegenüber dem Standesamt erklärt werden. Die Abgabe der Erklärung ist auch bereits vor Geburt möglich.
 

Grundsätzlich gilt, dass Sie das Kindergeld ab dem Tag der Geburt Ihres Kindes beantragen können. Der Antrag kann bereits vor Geburt eingereicht werden, erhält aber erst Wirksamkeit, wenn die Geburtsurkunde nachgereicht wird.
 

Nutzen Sie das Elternportal Ihrer Stadt bei der Suche nach einem Betreuungsplatz für Ihr Kind. Bei Registrierung erhalten Sie eine Referenznummer oder Kind-ID, die Sie für die Aufnahme in einer Kindertagesstätte benötigen.
Über die Kooperationseinrichtungen des UFZ können Sie sich auf dieser Seite unter dem Menüpunkt Kinderbetreuung informieren und bei Erfüllung der Voraussetzungen sowie bei Bedarf einen Antrag stellen.

Nein. Bitte beantragen Sie Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse.

Mutterschutz

Ziel des Mutterschutzrechts ist es, den bestmöglichen Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Personen und deren Kinder zu gewährleisten. So soll eine selbstbestimmte Entscheidung über die Erwerbstätigkeit ermöglicht werden.

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für schwangere und stillende Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) konkretisiert dabei den gesundheitlichen Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz (z. B. Gefahrstoffe, Infektionserreger).

Damit das UFZ die Schutzbestimmungen einhalten kann, empfehlen wir, Ihrer Führungskraft und den Sachbearbeiter*innen des Personalservice (Intranet) Ihre Schwangerschaft sobald wie möglich mitzuteilen. Hierfür genügt eine Kopie des Mutterpasses, aus der der voraussichtliche Entbindungstermin hervorgeht.
Informationen zum gesetzlichen Mutterschutz, zu Schutzfristen und den sogenannten Mutterschaftsleistungen finden Sie auf dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums.

Fragen, die den Arbeitsplatz betreffen, beantwortet auch gerne das betriebsärztliche Team des UFZ (Intranet).

Informationen

Der Stab Arbeitssicherheit und Umweltschutz (ASU) führt in Zusammenarbeit mit Ihrer Organisationseinheit eine Gefährdungsbeurteilung nach MuSchArbV für Ihre Tätigkeit durch.

Bei Tätigkeiten im Labor wird gegebenfalls ein Laborbetretungsverbot ausgesprochen. Ausnahmen können genehmigt werden, wenn Sie als schwangere Person und Ihr Kind nicht durch Gefahrstoffe (toxisch, krebserregend,...) gefährdet werden. Dafür ist eine schriftliche Erklärung Ihrer Führungskraft an den Stab ASU erforderlich.

Kontakt Stab ASU: Frank Täschner
frank.taeschner@ufz.de

Kann der bisherige Arbeitsplatz nicht entsprechend der gesetzlichen Vorschriften umgestaltet werden, ist die schwangere Person auf einen anderen geeigneten Arbeitsplatz umzusetzen. Ist dies nicht möglich, muss das UFZ die betroffene Person teilweise oder völlig von der Arbeit freistellen - also ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Dazu stimmen sich das betriebsärztliche Team und der Stab ASU ab. Ein Beschäftigungsverbot oder eine Umsetzung müssen auch ausgesprochen werden, wenn die Gefährdung nicht abschließend beurteilt werden kann. Untersuchungen und Beratungen sind für Schwangere grundsätzlich freiwillig; nur bei Einverständnis der Person wird das Untersuchungsergebnis an das UFZ weitergeleitet.

Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann eine ärztliche Fachperson mit einem Zeugnis aussprechen, wenn die Arbeit die Gesundheit der schwangeren Person und dessen Kind gefährdet. Das Zeugnis sollte möglichst genaue, allgemein verständliche Angaben enthalten; insbesondere auch darüber, ob leichtere Tätigkeiten oder verkürzte Arbeitszeiten zulässig bleiben.

Kontakt zum betriebsärztlichem Team kann über den Stab ASU (Telefon: +49 341 235 1284) vermittelt werden.

Kontakt Stab ASU: Frank Täschner
frank.taeschner@ufz.de

FAQs

Die Freistellung von der Arbeit erfolgt von sechs Wochen vor der Ent­bindung und bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung
Das Team Personalservice der Abteilung Personal und Unternehmenskultur berechnet die Mutterschutzfrist anhand Ihres Nachweises für den voraussichtlichen Geburtstermin (z.B. Mutterpass).
Das Einkommen besteht während der Mutterschutzfristen aus Mutterschaftsgeld und dem Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld oder bei Beschäftigungsverboten außerhalb der Mutterschutzfristen aus Arbeitsentgelt (so genannter Mutterschutzlohn).
Nein. Der Antrag wird vom Team Personalservice der Abteilung Personal und Unternehmenskultur an Ihre Krankenversicherung gestellt.

Weiterführende Links

Elternzeit

Elternzeit ist eine Auszeit von der Erwerbstätigkeit für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen.

Elternzeit können Sie für insgesamt 36 Monate in Anspruch nehmen. Dabei können Sie nicht genommene Elternzeit von bis zu 24 Monaten zwischen dem dritten und vollendeten achten Lebensjahr Ihres Kindes nutzen.

Für Elternzeit bis zum dritten Lebensjahr Ihres Kindes ist eine Ankündigungsfrist von sieben Wochen zu berücksichtigen, ab dem dritten Lebensjahr von 13 Wochen. Wir empfehlen, dass Sie sich frühzeitig mit Ihrer Führungskraft über Ihre Eltenzeitplanung auszutauschen.


Information zum Elterngeld

Familienportal des BMFSFJ: Elterngeld können Sie ab der Geburt Ihres Kindes beantragen. Es wird monatsweise für die "Lebensmonate" Ihres Kindes gezahlt. Wie lange Sie Elterngeld bekommen, hängt davon ab, ob Sie sich für Basiselterngeld, für ElterngeldPlus oder für eine Kombination aus beidem entscheiden und ob Sie den Partnerschaftsbonus nutzen wollen.

Beispiel: Vom (in den ersten 14 Lebensmonaten) nutzbaren Basiselterngeld können zwei Elternteile beispielsweise jeweils sieben Monate beantragen.

Wiedereinstieg

Gestalten Sie das Kontakthalten während der Elternzeit und Ihren Wiedereinstieg entsprechend Ihrer individuellen Bedarfe und tauschen Sie sich dazu mit Ihrer Führungskraft aus.

Vor der Elternzeit

Besprechen Sie mit Ihrer Führungskraft:

  • Ihre Bedürfnisse sowie die Rahmenbedingungen des Mutterschutzes und der Elternzeit
  • die Sicherstellung des Zugangs zum IT-Arbeitsplatz
  • erste Vorstellungen des Wiedereinstiegs

Hier auf dieser Webseite finden Sie weiterführende Informationen zu Mutterschutz und Elternzeit .

Während der Elternzeit

Insofern Sie es wünschen, nutzen Sie in der Elternzeit gern die Möglichkeit des Kontakthaltens zum UFZ/ zu Ihrem Team. Vor Ihrer Rückkehr bietet ein Wiedereinstiegsgespräch mit Ihrer Führungskraft Gelegenheit, folgende Themen abzustimmen:

  • Aufgaben und arbeitsorganisatorische Rahmenbedingungen
  • Zeitplan und Kontaktpersonen in der Einarbeitungsphase
  • Personalentwicklungsbedarf

Ihr Wiedereinstieg

Für Ihren Wiedereinstieg bieten sich an:

  • ein Übergabegespräch und die Einführung in die Tätigkeiten durch Ihre Kontaktpersonen
  • die Vereinbarung von Folgeterminen mit Ihrer Führungskraft in der Wiedereinstiegsphase
Informieren Sie sich hier auf dieser Webseite über Angebote des UFZ, die Ihren Wiedereinstieg unterstützen.

Kinderbetreuung

Das UFZ kooperiert mit externen Kinderbetreuungseinrichtungen an den Standorten Leipzig und Halle, um Kindern von Beschäftigten Betreuungsplätze in der Kinderkrippe und im Kindergarten zur Verfügung zu stellen. Dort können Kinder ab einem Lebensalter von 12 Monaten, in Einzelfällen auch jüngere Kinder, aufgenommen werden. Die Kosten der Kinderbetreuung werden dabei von den Eltern selbst getragen.
Antragsberechtigt für diese Kooperationsplätze sind Beschäftigte des UFZ, die einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von noch mindestens 12 Monaten haben.


Auch Beschäftigte mit kürzeren Arbeitsverträgen und Gäste können sich bei der Suche nach Kinderbetreuungsmöglichkeiten durch das Familienbüro beraten lassen.


Kooperationskindergärten


Die vom Studentenwerk Halle betriebene Kita „Weinberg“ befindet sich in unmittelbarer Nähe des Campus und ist vom UFZ Halle aus gut zu Fuß zu erreichen.
Sobald Ihr Kind geboren ist, können Sie für die weitere Vermittlung das UFZ-Antragsformular KITA (Intranet) ausfüllen.

Das Antragsformular des Studentenwerks Halle ist ergänzend per E-Mail direkt an die Einrichtung zu senden.
Bitte erwähnen Sie auf dem Formular auch Ihre Zugehörigkeit zum UFZ.

Eltern-Kind-Zimmer

Außerdem haben Eltern die Möglichkeit, bei Bedarf auf die Eltern-Kind-Zimmer des UFZ Leipzig und Halle zurückzugreifen, welche neben PC-Arbeitsplatz und Telefon mit Wickel-, Spiel- und Schlafmöglichkeiten für Kinder ausgestattet sind.

In Leipzig befindet sich das Eltern-Kind-Zimmer mit folgender Ausstattung im Untergeschoss des Gebäudes 1.3, Raum 021.

Ausstattung

  • PC Arbeitsplatz
  • Telefon (Tel: 1627)
  • Wickeltisch
  • Kinderbett
  • Stillsessel
  • Spielsachen und Bücher für Kinder verschiedener Altersgruppen
  • Tisch und Stühle jeweils für kleinere und größere Kinder

Anmeldung und Schlüssel

Die Anmeldung erfolgt über das UFZ-Raumbuchungssystem (Intranet).
Der Schlüssel kann im Familienbüro, Telefon +49 341 235 1749, antje.grusa@ufz.de oder bei der PACE Assistenz, Tel. +49 341 235 1274 ausgeliehen werden.

Eltern-Kind-Büro mit KidsBox am UFZ Halle

Damit Sie Ihre Kinder in Notfällen im UFZ Halle betreuen und zusätzlich wichtige Arbeiten erledigen können, wurde Raum E03 im Erdgeschoss so umgerüstet, dass er sowohl für ärztliche und physiotherapeutische Untersuchungen, als auch als Eltern-Kind-Zimmer zur Verfügung steht.

Ausstattung

  • PC Arbeitsplatz
  • Telefon
  • Arzt-/Behandlungsliege
  • KidsBox, ausgestattet mit Reisebettchen, auch als Laufstall geeignet; Wickelmöglichkeit; Bücher, Spiel- und Malsachen für Kinder verschiedener Altersgruppen; Klappmatratze und Isomatte zum Krabbeln und Spielen am Boden; Tisch und Hocker für etwas größere Kinder; Klemmsitz zum Andocken an den Schreibtisch
  • Desinfektions- und Erste-Hilfe-Ausstattung

Anmeldung und Schlüssel

Die Anmeldung erfolgt über das UFZ-Raumbuchungssystem (Intranet).
Der Schlüssel kann bei folgenden Assistenzen am UFZ-Standort Halle ausgeliehen werden: Julia Sandow (Telefon +49 345 558 5402), Antje Heyne (Telefon +49 345 558 5203) oder Ellen Selent (Telefon +49 345 5585302).

FAQs

Die Anmeldung der UFZ-Kinder ist über das Familienbüro des UFZ möglich. Von dort aus wird der Kontakt zur Kita aufgenommen. Diese wiederum vergibt die Plätze je nach Kapazität. Eine Platzgarantie für UFZ-Kinder gibt es dabei nicht.

Bitte nehmen Sie, möglichst frühzeitig nach der Geburt des Kindes, per E-Mail Kontakt mit dem UFZ Familienbüro auf.
Nutzen Sie dazu gern auch das Anmeldeformular KITA (Intranet).
Feriencamps

Für Kinder von Mitarbeitenden des UFZ gibt es die Möglichkeit einer Sommerferienbetreuung.

Jedes Jahr wird ein einwöchiges Schulferiencamp auf dem Gelände des Wissenschaftsparks Leipzig und ein Feriencampwoche der Helmholtz-Gemeinschaft angeboten.