
Gleichstellung am UFZ
Vielfalt und Chancengleichheit
„Gleichstellung bedeutet die gleichen Verwirklichungschancen von Frauen und Männern in allen Bereichen der Gesellschaft.“1
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Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, die Gleichstellung von Frauen und Männern am UFZ zu fördern sowie bestehende und künftige Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts und der Geschlechtsidentität zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. weiterlesen… Sie wirkt bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen mit, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarung von Fürsorge- und Erwerbsarbeit sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betreffen. In diesem Kontext hat sie auch Beratungs- und Unterstützungsfunktion für einzelne Beschäftigte. |
GEP - Aktionsplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern am UFZ
Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit am UFZ
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)
Ausführungsvereinbarung
(AV-Glei) des BGleiG für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK)
Wissenswertes zur Gleichstellung
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Gleichstellung in der Wissenschaft Schicken Sie gerne Hinweise und Anregungen an diversity.equality@ufz.de |
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Was haben Gleichstellung und Chancengleichheit mit mir und meinem Verhalten zu tun? Wie schaffe ich gute Voraussetzungen für alle? Wer wird gesehen, wer nicht? Wie kann ich mich einbringen? Konkrete Vorschläge:
Konkrete Vorschläge: Vielfalt und Chancengleichheit am UFZ - Was kann ich tun?
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