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Gleichstellung am UFZ

Vielfalt und Chancengleichheit


„Gleichstellung bedeutet die gleichen Verwirklichungschancen von Frauen und Männern in allen Bereichen der Gesellschaft.“1

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Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, die Gleichstellung von Frauen und Männern am UFZ zu fördern sowie bestehende und künftige Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts und der Geschlechtsidentität zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. weiterlesen…

Sie wirkt bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen mit, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarung von Fürsorge- und Erwerbsarbeit sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betreffen. In diesem Kontext hat sie auch Beratungs- und Unterstützungsfunktion für einzelne Beschäftigte.

Der gesetzliche Auftrag der Gleichstellungsbeauftragten sieht vor, der Benachteiligung von Frauen am Arbeitsplatz entgegenzuwirken. Gleichzeitig verändert sich die Gesetzeslage dynamisch und nähert sich, z.B. durch zunehmende Berücksichtig von Geschlechtervielfalt, nach und nach der Realität an. Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt das UFZ bei den daraus folgenden Anpassungsprozessen. Trotz der binären Formulierung der gesetzlichen Grundlagen ist es der Anspruch, die Belange und die Repräsentation nicht-binärer und trans-Personen in der Gleichstellungsarbeit so gut wie möglich zu berücksichtigen.

1 Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, S. 4


Wissenswertes zur Gleichstellung

Lesende Figur
Ask Schild
Ein Puzzleteil wird eingesetzt

Was haben Gleichstellung und Chancengleichheit mit mir und meinem Verhalten zu tun? Wie schaffe ich gute Voraussetzungen für alle? Wer wird gesehen, wer nicht? Wie kann ich mich einbringen?

Konkrete Vorschläge:

Konkrete Vorschläge: Vielfalt und Chancengleichheit am UFZ - Was kann ich tun?

Die dritte Geschlechts-Option im Personenstandsregister: Folgen und Orientierungshilfen für den Arbeitsalltag

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