Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis am UFZ


Nach Fällen von wissenschaftlichem Fehlverhalten in der nationalen und internationalen Wissenschaftsszene haben die großen Forschungseinrichtungen und -organisationen in Deutschland Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis formuliert. Demnach sollen die von der überwältigenden Mehrzahl der Forschenden verinnerlichten und befolgten Regeln dieser Praxis explizit gemacht und Verfahren institutionalisiert werden, die festlegen, wie bei Vorwürfen von wirklichem oder vermeintlichem wissenschaftlichen Fehlverhalten von Wissenschaftler*innen vorgegangen werden soll.

Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Für das UFZ haben die Geschäftsführung und der Wissenschaftlich-Technische Rat (WTR) gemäß der Rahmenleitlinie der Helmholtz-Gemeinschaft 2002 erstmals Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis festgelegt, die im Jahr 2023 neu gefasst wurden. Sie basieren auf den Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.

Ombudspersonen am UFZ

Als Ansprechpersonen für alle Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis sowie zu wissenschaftlichem Fehlverhalten am UFZ wählt der Wissenschaftlich-Technische Rat (WTR) zwei erfahrene Wissenschaftler*innen für die Dauer von vier Jahren als Ombudspersonen. Zur allgemeinen Beratung von Fragen guter wissenschaftlicher Praxis, bei Konfliktfällen oder bei einem Verdacht auf Verstöße gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis stehen die Ombudspersonen den Beteiligten für ein vertrauliches Gespräch zur Verfügung. Das weitere Vorgehen bei Verdacht auf Fehlverhalten ist in den UFZ-Regeln beschrieben und unterteilt sich in das Vorprüfungsverfahren durch die Ombudspersonen sowie, insofern der Verdacht im Vorprüfungsverfahren nicht ausgeräumt werden konnte, das förmliche Untersuchungsverfahren durch den Untersuchungsausschuss. Versuche, zu einer gütlichen Einigung zu kommen, werden in beiden Verfahren ausdrücklich unterstützt, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist.

Zentrale Ombudsperson der Helmholtz-Gemeinschaft

Die Helmholtz-Gemeinschaft setzt sich seit langem für die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis ein und orientiert sich dabei an den Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Die zentrale Ombudsperson ist Ansprechperson für Zentren-übergreifende Fälle, welche die gute wissenschaftliche Praxis betreffen. Sie kann auch angesprochen werden, wenn beide Ombudspersonen des UFZ in einem Fall wissenschaftlichen Fehlverhaltens als befangen gelten.

Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland

Das Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland (eingesetzt von OWID e.V.) steht allen Wissenschaftler*innen in Deutschland zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer möglichen Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit zur Verfügung. Das Gremium orientiert sich in seinen Beratungen am DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ von 2019.

Es steht den Wissenschaftler*innen frei, sich entweder an eine der Ombudspersonen des UFZ oder oder an das Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland zu wenden.