Risikomanagement am UFZ


Seit dem Jahr 2003 existiert am UFZ ein Risikomanagementsystem (RMS), um potenzielle Risiken unter Kontrolle zu halten, bestandsgefährdende Entwicklungen früh zu erkennen und rechtzeitig Maßnahmen zu ihrer Vermeidung einzuleiten.

Die Basis für die Einrichtung dieses Risikomanagementsystems bildet das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom 27. April 1998.

Ausgehend von dieser gesetzlichen Anforderung gemäß KonTraG hat das BMBF die Mitglieder der Helmholtz-Gemeinschaft aufgefordert, ein entsprechendes Überwachungssystem einzurichten.

Dem Risikomanagement-Beauftragten obliegen dabei drei Schwerpunktaufgaben:

  • Koordination der RMS-Aktivitäten:
    Umsetzung der RMS-Zielvorgaben der Geschäftsführung, Implementierung des RMS, Benennung möglicher Risiko- und Maßnahmeneigner gegenüber der Risikomanagerin, Erstellung und Pflege des Risikomanagementhandbuches, Aktualisierung der Verfahren und Instrumente zur Erhebung und Berichterstattung der Risikosituation
  • Risikoberichterstattung:
    Annahme und Archivierung der quartalsweisen bzw. jährlichen Risikoberichte der Struktureinheiten, Bewertung der berichteten Risiken gemeinsam mit den Risikoeignern bezüglich der Wesentlichkeit für das UFZ und Zusammenfassung zu einem konsolidierten Bericht für die Geschäftsführung, Entgegennahme von Ad-hoc-Risikoberichten und informieren der Geschäftsführung, Informationssammlung und Weiterleitung von Informationen zum Risikomanagement an die Struktureinheiten
  • Risikokontrolle:
    Kontrolle der fristgemäßen Abgabe der Berichte, Prüfung der Risikoberichte auf Plausibilität


Die Verantwortung für die Steuerung der Risiken im UFZ verbleibt aber vollständig bei der Geschäftsführung. Die Administrative Geschäftsführerin des UFZ ist die verantwortliche Risikomanagerin des Zentrums.