Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Die SBV fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb, vertritt ihre Interessen und steht ihnen helfend zur Seite.


 Die Aufgaben der SBV

  • Die SBV überwacht die Durchführung und Erfüllung der zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  • Die SBV beantragt präventive und unterstützende Maßnahmen, welche den schwerbehinderten Menschen helfen.
  • Die SBV nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen und verhandelt mit dem Arbeitgeber.
  • Die SBV unterstützt bei Anträgen auf Feststellung einer Behinderung, des Grades einer Schwerbehinderung, sowie bei Anträgen auf Gleichstellung.
  • Die SBV hat das Recht auf Einsichtnahme entscheidungsrelevanter Teile der Bewerbungsunterlagen von schwerbehinderten, gleichgestellten und nicht behinderten Bewerbern. Das Gleiche gilt auch für die Teilnahme an Vorstellungs- und BEM-Gesprächen.

Die Vielfalt und Inklusion unserer Mitarbeitenden ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für die innovative Forschung, denn sie ermöglicht dem UFZ maximale Kreativität und Integration vieler bedeutsamer Sichtweisen auf dieselbe Fragestellung. Für das UFZ ist daher die Inklusion schwerbehinderter Menschen eine äußerst wertvolle Ressource, welche wir in wissenschaftlichen, technischen sowie administrativen Arbeitsbereichen fördern, nutzen und sichern wollen.


Werden auch Sie Teil unseres Teams!

Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderungen sind ausdrücklich erwünscht. Diese werden im Auswahlverfahren besonders berücksichtigt.

Die SBV steht Ihnen im Vorfeld und während der Bewerbung sowie beim Einstellungsprozess gerne helfend zur Seite.

Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderungen sind ausdrücklich erwünscht. Diese werden im Auswahlverfahren besonders berücksichtigt.

Wenn Sie sich initiativ bei uns bewerben möchten, nutzen Sie bitte diesen Link.