Ehemalige Mitarbeiter:innen

Department for Environmental and Planning Law
Helmholtz Centre for Environmental Research
Permoserstr. 15, 04318 Leipzig
+49 341 6025 1232 wolfgang.koeck@ufz.de

Website UFZ Prof. Dr. Wolfgang Köck

Wolfgang Köck is a distinguished member of the Advisory Council on the Environment of the Federal Government of Germany (SRU). Since 2001, Prof. Dr. Wolfgang Köck has served as Professor of Environmental Law at the University of Leipzig's Faculty of Law. He also led the Department of Environmental and Planning Law at the Helmholtz Centre for Environmental Research - UFZ in Leipzig from 2004 to 2024. His research encompasses European and national environmental law, with particular expertise in water legislation, nature conservation, immission control, and hazardous substances. In planning law, his focus includes regional planning, urban land use, and infrastructure planning. Additionally, Prof. Köck has extensive experience in legal issues related to energy, agriculture, and the environment. He is Co-Chief Editor of the Zeitschrift für Umweltrecht (Journal of Environmental Law, ZUR) and has served as joint managing editor since 2003. He also sits on the Editorial Board of the Journal for European Environmental and Planning Law (JEEPL) and the Management Board of the European Environmental Law Forum (EELF).

Department of Conservation Biology & Social-Ecological Systems
Helmholtz Centre for Environmental Research
Permoserstr. 15, 04318 Leipzig
+49 341 6025 2438     elisabeth-veronika.henn@ufz.de

Website UFZ Dr. Elisabeth Veronika Henn

Elisabeth Henn is a post-doctoral researcher at the UFZ and was coordinator of the Network of Competence on Future Challenges of Environmental Law (2019-2023). Her working areas are international, European and German environmental law, international law and human rights law. She focuses on food security and biodiversity, soil, forest and water law and access to justice.
Before joining the UFZ, Elisabeth was a lawyer in public law with a focus on planning and environmental law. She wrote her prize-awared PhD thesis in international law. She was a teaching and research associate to Prof. Andreas Zimmermann (University of Potsdam, Germany) and a member of the Center for Research at The Hague Academy for International Law (Netherlands). She worked as a legal trainee at the Directorate for Legal Advice and Public International Law of the Council of Europe in Strasburg (France) and was a visiting researcher at the European University Institute in Florence (Italy). During her legal studies, she was a research assistant both, to Prof. Ralf Poscher (Albrechts-Ludwig-University Frei-burg) and at the Max-Planck-Institute for Foreign and International Criminal Law (Germany).


Biodiversität

De-Extinction-Technologien im Europarecht. Zugleich ein Beitrag zum Innovations- und Vorsorgeprinzip

Das interdisziplinär ausgerichtete Forschungsproject untersucht Reproduktionstechnologien für den Artenschutz aus der Perspektive des Europarechts und ist zugleich ein Beitrag zum Innovations- und Vorsorgeprinzip. De-Extinction beschreibt Maßnahmen, bei denen durch biotechnologische Prozesse ein funktionales Äquivalent einer ausgestorbenen Art erschaffen wird, um diese „Proxy-Art“ im Anschluss gezielt in ein bestehendes Ökosystem einzuführen. Das Ziel ist u.a., gewisse ökologische Funktionen und Prozesse, die durch das Aussterben der Art verlorengegangen sind, wiederherzustellen oder zu fördern. De-Extinction offenbart sich somit als innovativer Ansatz zur Bekämpfung des Biodiversitätsverlusts durch gezielte Manipulation der Umwelt. De-Extinction zeugt nicht nur von den weitreichenden menschlichen Möglichkeiten infolge technischer Innovationen, sondern illustriert darüber hinaus die dem Menschen zugeschriebene Rolle im Erdzeitalter des Anthropozäns. Während technologischer Fortschritt gemeinhin als zerstörerisch für Natur und Umwelt gilt, stellen im Anthropozän, innovative Technologien derweil eine Chance dar. Dies wirft insbesondere auch in den Rechtswissenschaften neue Perspektiven und Fragen bezüglich des Umgangs mit den Chancen unter Berücksichtigung der damit einhergehenden Risiken auf. Am Beispiel von De-Extinction soll untersucht werden, ob sich proaktive Naturschutzmaßnahmen, welche auf die technische Manipulation der Umwelt gerichtet sind, in das unionale Umweltrecht einfügen, und welche rechtlichen Pflichten, regulatorischen Hindernisse und Herausforderungen sich für De-Extinction-Maßnahmen ergeben.

Boden

Der Schutz des Bodens durch das Umweltvölkerrecht

Die Aussage, dass die natürliche Umwelt (und damit spiegelbildlich auch ihre Zerstörung) keine menschengemachten Grenzen kennt, ist so floskelhaft wie sie gleichwohl gültig und aktuell ist. Bei den „klassischen“ globalen Umweltproblemen unserer Zeit (Stichwort: „Anthropozän“), allen voran Klimawandel und Biodiversitätsverlust, sind die raumübergreifenden Dimensionen offensichtlich, weshalb auch die internationalen Bemühungen hinsichtlich gemeinschaftlicher Gegenmaßnahmen – jedenfalls auf dem Papier – vergleichsweise gut vorangeschritten sind. Bei immobilen Naturkörpern und Umweltbereichen ist der überstaatliche Schutz hingegen deutlich unterentwickelt. Grund dafür ist zunächst in faktischer Hinsicht die häufige Einordnung als vermeintlich rein lokale Angelegenheit aufgrund der bloßen Standortgebundenheit. Auf juristischer Ebene liegt das Hauptproblem jedoch im fundamentalen Grundsatz der (territorialen) Souveränität, wonach der einzelne Staat im Innenverhältnis eine umfassende Verfügungsbefugnis über die „eigene“ Umwelt sowie weitgehend rechtliche Autonomie nach außen genießt. Der Boden ist insofern das prägnanteste Anschauungsbeispiel: Er ist nicht nur dauerhaft mit einem Staatsgebiet verbunden, sondern bildet vielmehr dessen physische Grundlage, gewissermaßen als Verkörperung territorial radizierter Hoheitsgewalt. Gerade unter nationalökonomischen Gesichtspunkten gilt der Boden als sakrosankte Staatsdomäne, da vielen Bodenfunktionen ein hoher monetärer Wert zukommt. Aus umweltrechtlicher Perspektive bringt die exklusiv-staatliche Bodenzuordnung eine Vielzahl von Problemen mit sich. Das Dissertationsvorhaben geht daher der Frage nach, ob ein überstaatliches Bodenschutzregime einerseits aus ökologischen sowie strukturellen Gründen erforderlich, andererseits vom räumlichen Maßstab her gerechtfertigt ist, um sodann vor dem Hintergrund des aktuell defizitären Bestandes umweltvölkerrechtlich verbindlicher Bodenschutznormen die Möglichkeiten und Grenzen de lege ferenda auszuloten, schwerpunktmäßig im Lichte des genannten Souveränitätsprinzips in seinen territorialen Ausprägungen.

Die Verantwortung der EU für die Regulierung von Investitionen in landwirtschaftliche Flächen in Drittländern zum Schutz der Umwelt

Großskalige, vielfach grenzüberschreitende Investitionen in agrarische Nutzflächen nehmen weltweit kontinuierlich zu. Diese Entwicklung stellt ein wachsendes Problem für die Umwelt und Menschenrechte dar, dies v.a. in einkommensschwachen Ländern. Durch Käufe und langfristige Pachtverträge erhalten Investoren die Kontrolle über weitläufige Agrarlandflächen. Dabei dient das Land u.a. als Anlage- und Spekulationsobjekt und sein Erwerb sichert u.a. den Zugang zu Wasser und anderen Ressourcen. In vielen Fällen bewirken derartige Investitionen den Ausschluss lokaler Nutzer, weswegen die Praxis auch kritisch als „Land Grabbing“ bezeichnet wird. Am Ende des Investitionsprozesses stehen oftmals Menschenrechtsverletzungen sowie massive Umweltzerstörungen. Besonders dramatisch sind derartige Folgen angesichts der Tatsache, dass Agrarlandinvestitionen in großem Ausmaß weltweit als notwendig erachtet werden, um Hunger und Armut zu bekämpfen und die Ernährung der wachsenden Weltbevölkerung zu sichern. Das Ziel muss daher sein, Investitionen in Agrarlandflächen so zu steuern, dass die Rechte lokaler Nutzer und Bevölkerungsgruppen sowie der Schutz der Umwelt gesichert sind.

Aktuell sind großskalige, grenzüberschreitende Investitionen in Agrarland nicht hinreichend effektiv geregelt. Die nationalen Gesetze der Empfängerländer werden in vielen Fällen nicht ausreichend umgesetzt, transnationale Regelungsansätze sind erst im Entstehen und umfassende Regelungen auf Seiten der Heimatstaaten der Investoren fehlen. Im Ergebnis lässt das derzeitige Recht die Menschen und die Umwelt in den Investitionsgebieten weitestgehend schutzlos zurück.

Die EU kann und sollte ausländische Direktinvestitionen ihrer Wirtschaftsakteure in Drittstaaten so regeln, dass sie nicht zu Land Grabbing beitragen. Ziel ist es, eine normative Begründung zu liefern, warum die EU die Verantwortung für die extraterritorialen Auswirkungen großskaliger Agrarlandinvestitionen übernehmen sollte. Zudem wird erarbeitet, ob eine EU-Regelung rechtlich möglich ist, wie sie ausgestaltet sein sollte und welche Akteure damit erreicht werden sollten und können. Dabei wird besonderes Augenmerk gerichtet auf die Konformität des Rechtsaktes mit völker- und unionsrechtlichen Vorgaben, insbesondere umwelt- und menschenrechtlichen Anforderungen.

Grundlagen des Umweltrechts

Umweltrechtliche Eingriffsermächtigungen als strukturelles Ordnungsrecht?

Unter dem Arbeitstitel „Umweltrechtliche Eingriffsermächtigungen als strukturelles Ordnungsrecht?“ soll versucht werden, die bestehenden Erkenntnisse über Eingriffsermächtigungen des Umwelt- und des Ordnungsrechts zu systematisieren. Gemeinsamkeiten und Unterschiede der verschiedenen Eingriffsermächtigungen sollen identifiziert werden damit deutlich wird, inwieweit die polizei- und ordnungsrechtlichen Wurzeln des Umweltrechts heute noch fortwirken.

Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen fünf Eingriffsermächtigungen aus Kernbereichen des deutschen Umweltrechts, namentlich dem Immissionsschutzrecht, dem Wasserrecht, dem Kreislaufwirtschaftsrecht, dem Naturschutzrecht sowie dem Bodenschutzrecht. Diese Normen sollen mit einem Leitbild des Ordnungsrechts verglichen werden, welches vor allem anhand der polizei- und ordnungsbehördlichen Generalklauseln erstellt werden soll. Die Aufgaben der jeweiligen Behörde, Schutzgüter, Eingriffsschwellen und Rechtsfolgen werden zum Beispiel zentrale Elemente des Leitbildes sein.

Der daraus abgeleitete Ausschnitt des deutschen Modells des Umweltrechtsvollzugs soll im Anschluss mit dem US-amerikanischen Modell des Umweltrechtsvollzugs verglichen werden. In dessen Zentrum steht die unabhängige Regulierungsbehörde Environmental Protection Agency, welche einen politischen, gestaltenden Ansatz verfolgt und selbstgesetzte Regeln und Standards durchsetzt. Ein entsprechendes Konzept ist dem deutschen Umweltrecht fremd. Gleichwohl stellen sich in beiden Rechtsordnungen entsprechend Probleme im Rechtsvollzug, sodass spannend ist, wie das jeweilige Modell damit umgeht.

Das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV im Umweltrecht

Das Promotionsvorhaben beschäftigt sich mit dem Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV vor dem EuGH. Seitens der europäischen Institutionen wurde in der Vergangenheit immer wieder auf das Vorabentscheidungsverfahren als Hauptlösung für das europäische Rechtsschutzsystem verwiesen, welches die einheitliche Auslegung und wirksame Anwendung von EU-Umweltvorschriften in den Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten sicherstellen soll. Daher soll anhand von Vorlageverfahren aus dem Bereich des Umweltrechts herausgearbeitet werden, wie die Vermittlung zwischen der europäischen und der nationalen Rechtsordnungen im Wege des Vorlagemechanismus funktioniert und weshalb sich hieraus eine besondere Bedeutung dieser Verfahrensart für das Umweltrecht ergibt. Kern dieses Mechanismus ist der Dialog zwischen dem EuGH und den nationalen Gerichten. Dieser setzt ebenso ein kooperatives Verhältnis der interagierenden Akteure voraus, wie er auch in einem Spannungsfeld verortet ist, weil die Gerichte und der EuGH bei der unionalen Rechtsfortbildung die jeweils vertretenen europäischen und nationalen Interessen und Perspektiven in einen Einklang bringen müssen. Untersucht werden soll daher, wie das Vorabentscheidungsverfahren in der umweltrechtlichen Praxis genutzt wird und von welchen Motiven die Akteure bei den Fragen nach einer Vorlage oder deren Unterlassung, sowie der Beantwortung und dessen Rezeption beeinflusst sind. Letztlich soll überprüft werden, welche Rückschlüsse die Ergebnisse der Untersuchung auf die Konzeptualisierung des Vorabentscheidungsverfahrens erfordern. 

Eigenrechte der Natur

In den siebziger Jahren überraschte Christopher Stone die (rechtswissenschaftliche) Welt mit einem völlig neuen Konzept: der Anerkennung eigener Rechte der Natur. Heute sind Eigenrechte der Natur bereits in 23 Ländern anerkannt, teilweise auf nationaler, teilweise auf lokaler Ebene. Grund dafür ist häufig der Einfluss indigener Bevölkerungsgruppen, so auch in Ecuador, das mit der Anerkennung von Eigenrechten im Jahre 2008 Pionierarbeit leistete. Eigenrechte werden auf verschiedene Weisen umgesetzt, wie folgende Beispiele zeigen: anerkannt werden Rechte für „die Natur“ als Ganzes oder für Teile der Natur, vertreten durch jede*n oder festgelegte Treuhänder*innen, die Anerkennung erfolgt gesetzlich oder gerichtlich.

Die Arbeit wird sich insbesondere mit zwei Fragen auseinandersetzten:

Gibt es einen Mehrwert des Eigenrechts-Konzepts im Vergleich zu europäischem und deutschen Umweltrecht und wenn ja, welchen? Drei Bereiche werden auf einen Mehrwert der Eigenrechte hin untersucht. Zunächst wird ein Zusammenhang zwischen Transformation und Recht(en) geprüft. Anschließend wird der Bereich des materiellen Rechts betrachtet. Umfang und Rang der Normen zum Schutz der Natur werden Umfang und Rang von Eigenrechten gegenübergestellt. Die Auswirkungen etwaiger Unterschiede etwa im Bereich der Kollisionsproblematik werden analysiert. Daneben werden Regelungen beider Systeme zu Umweltschäden sowie Entschädigungen beim Verstoß gegen Umweltschutznormen bzw. bei der Verletzung von Eigenrechten verglichen. Drittens wird das prozessuale Recht untersucht. Hier werden Klagerechte von Einzelnen und Umweltverbänden den Klagerechten der Natur und damit zusammenhängende Vertretungsfragen gegenübergestellt.

Wie können Eigenrechte umgesetzt werden? Die Möglichkeit einer gesetzlichen Anerkennung im europäischen, nationalen und lokalen Recht sowie die Möglichkeit einer gerichtlichen Anerkennung durch Auslegung bestehenden Rechts werden beleuchtet. 

Klimaschutz und -anpassung

Forstrecht auf dem Prüfstand: Nachhaltige Waldbewirtschaftung unter Bedingungen des Klimawandels

Wälder leisten sowohl im Hinblick auf Klimaschutz als auch im Hinblick auf Klimaanpassung einen relevanten Beitrag, den es gemäß Bundeswaldgesetz nachhaltig zu sichern gilt. Angesichts des Ausmaßes der gegenwärtigen Waldschadenssituation, widmet sich das vorliegende Dissertationsvorhaben der Frage, wie dem gesetzgeberischen Auftrag auch unter Bedingungen des Klimawandels auf angemessene Weise entsprochen werden kann. Die Untersuchung geht dabei von der Grundannahme aus, dass es hierzu eines adaptiven Waldbewirtschaftungsrechts bedarf, das Elemente eines konsistenten Risikomanagements innerhalb des forstrechtlichen Instrumentariums verankert und diesem eine insgesamt stärker "risikoverwaltungsrechtliche Ausrichtung" gibt. Der Fokus der vorliegenden Untersuchung liegt damit weniger auf der Mitigationsebene und der rechtlichen Rahmung einer klimaneutralen Waldentwicklung, als vielmehr auf der Anpassungsebene und damit auf Gewährleistung und Durchsetzung einer klimaresilienten Waldentwicklung.

Der erste Teil der Arbeit dient der Bestimmung des tatsächlichen Handlungsbedarfs. In diesem Zusammenhang wird der Frage nachgegangen, was unter dem "bewährten" Leitprinzip einer multifunktionalen, integrativen und nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu verstehen ist, mit welchen Zielfkonflikten diese einher geht und welchen klimawandelbedingten Herausforderungen sich diese gegenüber sieht. Der zweite Teil der Untersuchung hat den rechtlichen Modifikationsbedarf zum Gegenstand. Die bislang zurückhaltende Ausgestaltung von Nutzungsregeln und Nutzungskonzepten ist mit auf die Annahme zurück zu führen, eine nachhaltige Waldentwicklung liege im ureigenen Interesse und freiheitlichen Verantwortungsbereich der WaldeigentümerInnen. Dies mag im Hinblick auf die Verstetigung der Rohstoffproduktion sicherlich zutreffend sein, aber nicht gleichermaßen für die Sicherung der Biodiversität als Grundvoraussetzung für die Selbstregulationsfähigkeit von Waldökosystemen gelten. In jedem Fall aber hat diese Annahme zu einer jüngst konstatierten "normativen Unterversorgung" im Bereich des Forstrechts geführt, die es unter Bedingungen des Klimawandels zu beheben gilt. 

Ziele und Instrumente der deutschen Klimaschutzrahmengesetzgebung

Eine Analyse unter besonderer Berücksichtigung der spezifischen völkerrechtlichen, europäischen und verfassungsrechtlichen Anforderungen sowie der vertikalen Lastenverteilung im Bundesstaat

Die Arbeit von Dr. Lena Kohlrausch ist Anfang Dezember 2023 in der Schriftenreihe „Leipziger Schriften zum Umwelt- und Planungsrecht“ im Nomos-Verlag erschienen. 

Rechtliche Anforderungen an die Modelle einer nationalen Bepreisung von Treibhausgasen in den USA und Deutschland

Der menschgemachte Klimawandel ist ein zentrales Problem der Gegenwart, das die vollständige Reduzierung der Treibhausgasemissionen in naher Zukunft verlangt. In der Rechtswissenschaft ist nun schon seit längerem anerkannt, dass ökonomische Instrumente des Umweltschutzes hierzu ein Mittel darstellen, auf dessen Grundlage weitere Klimaschutzmaßnahmen ergriffen werden können. Damit diese Instrumente allerdings erfolgreich sind, müssen sie rechtskonform umgesetzt werden, um den Betroffenen Planungssicherheit zu bieten und positiv angenommen zu werden. Jüngst beziehen sich die Vorschläge zur Implementation von Bepreisungsinstrumenten nicht mehr nur auf eine reine Übernahme der grundlegenden ökonomischen Vorschläge, sondern sehen hybride Systeme vor, die Ausgestaltungsoptionen aus den verschiedenen Instrumenten kombinieren. Die Arbeit soll deshalb nicht nur die hergebrachten Modelle einer Umweltabgabe und eines Emissionszertifikatehandels, sondern auch die verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten untersuchen, um Empfehlungen zur Wahl von Bepreisungsinstrumenten und ihrer rechtssicheren Ausgestaltung geben zu können. Die Arbeit nimmt dabei das bestehende Instrumentarium in den USA und dem unionsrechtlich geprägten Deutschland in den Blick, um die verschiedenen Ausgestaltungsoptionen herauszuarbeiten. Dieser rechtsvergleichende Ansatz ermöglicht auch die Untersuchung, ob eine einheitliche Modellempfehlung für die Länder abgegeben werden kann, oder ob die Instrumentenwahl aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen in den Rechtssystemen und –ordnungen unterschiedlich ausfallen muss.

Kreislaufwirtschaft

Vermeidung von Einwegkunststoffartikeln im Recht der Kreislaufwirtschaft
Eine Untersuchung aus unionsrechtlicher und rechtsvergleichender Perspektive (Deutschland – Frankreich)

Die Arbeit von Dr. Janna Ringena ist im Jahr 2023 in der Schriftenreihe "Umweltrechtliche Studien – Studies on Environmental Law" im Nomos-Verlag erschienen.


Regulierte Selbstregulierung und hybride Rechtsdurchsetzung

Die Entwicklung der Zentralen Stelle im Verpackungsrecht

Die Arbeit von Dr. Lukas Preiß ist im Jahr 2024 in der Reihe "Product Compliance" (Band 1) im Nomos-Verlag erschienen.

Lärm

Lärmminderungsplanung auf Erfolgskurs? Chancen und Probleme der Lärmminderungsplanung in der Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG in Deutschland

Lärm gehört zu den größten Umweltproblemen in der EU. Insbesondere langfristige Lärmbelastungen haben einen großen Einfluss auf die Gesundheit. Zur Gewährleistung eines hohen Umwelt- und Gesundheitsschutzes verpflichtet die europäische Umgebungslärmrichtlinie (RL 2002/49/EG) die Mitgliedsstaaten, strategische Lärmkarten zur einheitlichen Darstellung der Lärmsituation und Lärmaktionspläne zur Regelung von Lärmproblemen und -auswirkungen auszuarbeiten, die alle 5 Jahre zu überarbeiten sind.

Für die Ausarbeitung von strategischer Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung sind in der deutschen Umsetzung grundsätzlich die Gemeinde zuständig (§ 47e Abs. 1 BImSchG), wobei abweichende Länderbestimmungen zugelassen sind. Einige Bundesländer haben neben der abweichenden Kompetenzzuweisung weitergehende Vorschriften erlassen, um die Verpflichtung und das Verfahren von Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung zu konkretisieren.

Im Rahmen des Promotionsvorhabens wird insbesondere die Umsetzung der Lärmaktionspläne in Deutschland anhand von Lärmaktionsplänen der dritten Stufe (Frist für die Fertigstellung: 18. Juli 2018) untersucht, um das praktische Vorgehen der Bundesländer miteinander zu vergleichen. Dabei wird untersucht, inwieweit die Lärmminderung durch die Lärmaktionsplanung bereits effektiv umgesetzt wird. Anschließend werden Vorschläge erarbeitet, wie die landesrechtliche, nationale oder europäische Gesetzgebung überarbeitet werden könnten, um die Lärmaktionsplanung zum Erfolg zu führen.

Wasser

Der wasserrechtliche Vollzug im Dilemma zwischen Einheit und Vielfalt - Zulässigkeit und Grenzen unterschiedlicher Vollzugsniveaus bei der Ausführung der Wasserrahmenrichtlinie

Die Arbeit von Dr. Lena Vitt ist im Jahr 2023 in der Schriftenreihe "Das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft" im Carl Heymanns-Verlag erschienen.

Die EU-Verordnung über die Wasserwiederverwendung (WWVO) und deren Integration in das deutsche und schwedische Recht

Ein Beitrag zu einem hohen Umweltschutzniveau und einer integrierten Wasserbewirtschaftung?

Die Dissertation von Frau Linda Schönfelder wird voraussichtlich im Juni 2024 in der Schriftenreihe "Leipziger Schriften zum Umwelt- und Planungsrecht" im Nomos-Verlag erschienen.