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Klimaschutz und -anpassung

Instrumente zur Treibhausgasreduktion außerhalb des Emissionshandelsbereichs:
Eine Analyse der Klimaschutzgesetzgebung Deutschlands in vertikaler Richtung mit rechtsvergleichenden Bezügen

Lena Kohlrausch - Universität Leipzig, Prof. K. Faßbender

Das Klimaziel Deutschlands für das Jahr 2020 wäre ohne die mit der Corona-Pandemie einhergehenden Einschränkungen nicht erreicht worden. Diese trugen nach Angaben des UBA neben der CO2-Bepreisung und dem Ausbau erneuerbarer Energien rund ein Drittel zur Zielerreichung bei. Nicht nur die veröffentlichten und pandemiebereinigten Zahlen fordern eine Nachschärfung der diesbezüglichen Anstrengungen ein, sondern auch der jüngste Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Verfassungsbeschwerden gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz macht Nachbesserungen erforderlich. Außerdem wird der Wille hierzu auch „top down“ durch das kürzlich beschlossene „Europäische Klimagesetz“ mit seinen verstärkten Zieldefinitionen sowie „bottom up“ durch bemerkenswerte Initiativen, nicht zuletzt „Fridays for Future“, massiv kundgetan.

In diesem Sinne wird in dem Forschungsvorhaben die Entwicklung der Klimazielsetzung zur Treibhausgasreduktion und das hierzu etablierte Instrumentarium, ausgehend von völkerrechtlichen Vereinbarungen und europarechtlichen Vorgaben bis auf die nationale Ebene nachgezeichnet. Einer Betrachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Klimaschutz folgt die Analyse der existierenden Instrumente zur Treibhausgasreduktion auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene außerhalb des Emissionshandelsbereichs. Auf Bundesebene steht dabei das Bundes-Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 im Zentrum. Im föderal ausgeprägten Rechtssystem soll das Zusammenwirken der verschiedenen Akteure zur Klimazielerreichung analysiert und hinsichtlich seiner (subsidiär-)funktionalen Mechanismen – de lege lata – dargestellt werden. Die etablierten Instrumente der verschiedenen vertikalen Umsetzungsebenen sollen mit „integrierendem Blick“ auf Geeignetheit untersucht und hinsichtlich ihrer Effektivität im Sinne des Klimaschutzes bewertet werden. Diesbezüglich zu erarbeitende Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge sollen im Kontext der gesamtrechtlichen Gegebenheiten hinsichtlich vor- und nachteiliger Auswirkungen diskutiert und bezüglich des benötigten Umsetzungsaufwandes bewertet werden. Hierbei sollen, soweit sinnvoll, rechtsvergleichend Strategien und Instrumente jenseits deutscher Grenzen in die Diskussion miteinbezogen werden.

Das Ziel besteht in der Erarbeitung von Optimierungsansätzen, die – de lege ferenda – zur Klimazielerreichung in der Bundesrepublik Deutschland beitragen können.



Rechtliche Anforderungen an die Modelle einer nationalen Bepreisung von Treibhausgasen in den USA und Deutschland (Arbeitstitel)

Lucas Hennicke - Universität Greifswald, Prof. S. Schlacke

Der menschgemachte Klimawandel ist ein zentrales Problem der Gegenwart, das die vollständige Reduzierung der Treibhausgasemissionen in naher Zukunft verlangt. In der Rechtswissenschaft ist nun schon seit längerem anerkannt, dass ökonomische Instrumente des Umweltschutzes hierzu ein Mittel darstellen, auf dessen Grundlage weitere Klimaschutzmaßnahmen ergriffen werden können. Damit diese Instrumente allerdings erfolgreich sind, müssen sie rechtskonform umgesetzt werden, um den Betroffenen Planungssicherheit zu bieten und positiv angenommen zu werden. Jüngst beziehen sich die Vorschläge zur Implementation von Bepreisungsinstrumenten nicht mehr nur auf eine reine Übernahme der grundlegenden ökonomischen Vorschläge, sondern sehen hybride Systeme vor, die Ausgestaltungsoptionen aus den verschiedenen Instrumenten kombinieren. Die Arbeit soll deshalb nicht nur die hergebrachten Modelle einer Umweltabgabe und eines Emissionszertifikatehandels, sondern auch die verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten untersuchen, um Empfehlungen zur Wahl von Bepreisungsinstrumenten und ihrer rechtssicheren Ausgestaltung geben zu können. Die Arbeit nimmt dabei das bestehende Instrumentarium in den USA und dem unionsrechtlich geprägten Deutschland in den Blick, um die verschiedenen Ausgestaltungsoptionen herauszuarbeiten. Dieser rechtsvergleichende Ansatz ermöglicht auch die Untersuchung, ob eine einheitliche Modellempfehlung für die Länder abgegeben werden kann, oder ob die Instrumentenwahl aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen in den Rechtssystemen und –ordnungen unterschiedlich ausfallen muss.



Forstrecht auf dem Prüfstand: Nachhaltige Waldbewirtschaftung unter Bedingungen des Klimawandels

Caterina Freytag - Universität Bremen, Prof. C. Franzius

Wälder leisten sowohl im Hinblick auf Klimaschutz als auch im Hinblick auf Klimaanpassung einen relevanten Beitrag, den es gemäß Bundeswaldgesetz nachhaltig zu sichern gilt. Angesichts des Ausmaßes der gegenwärtigen Waldschadenssituation, widmet sich das vorliegende Dissertationsvorhaben der Frage, wie dem gesetzgeberischen Auftrag auch unter Bedingungen des Klimawandels auf angemessene Weise entsprochen werden kann. Die Untersuchung geht dabei von der Grundannahme aus, dass es hierzu eines adaptiven Waldbewirtschaftungsrechts bedarf, das Elemente eines konsistenten Risikomanagements innerhalb des forstrechtlichen Instrumentariums verankert und diesem eine insgesamt stärker "risikoverwaltungsrechtliche Ausrichtung" gibt. Der Fokus der vorliegenden Untersuchung liegt damit weniger auf der Mitigationsebene und der rechtlichen Rahmung einer klimaneutralen Waldentwicklung, als vielmehr auf der Anpassungsebene und damit auf Gewährleistung und Durchsetzung einer klimaresilienten Waldentwicklung.
Der erste Teil der Arbeit dient der Bestimmung des tatsächlichen Handlungsbedarfs. In diesem Zusammenhang wird der Frage nachgegangen, was unter dem "bewährten" Leitprinzip einer multifunktionalen, integrativen und nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu verstehen ist, mit welchen Zielfkonflikten diese einher geht und welchen klimawandelbedingten Herausforderungen sich diese gegenüber sieht. Der zweite Teil der Untersuchung hat den rechtlichen Modifikationsbedarf zum Gegenstand. Die bislang zurückhaltende Ausgestaltung von Nutzungsregeln und Nutzungskonzepten ist mit auf die Annahme zurück zu führen, eine nachhaltige Waldentwicklung liege im ureigenen Interesse und freiheitlichen Verantwortungsbereich der WaldeigentümerInnen. Dies mag im Hinblick auf die Verstetigung der Rohstoffproduktion sicherlich zutreffend sein, aber nicht gleichermaßen für die Sicherung der Biodiversität als Grundvoraussetzung für die Selbstregulationsfähigkeit von Waldökosystemen gelten. In jedem Fall aber hat diese Annahme zu einer jüngst konstatierten "normativen Unterversorgung" im Bereich des Forstrechts geführt, die es unter Bedingungen des Klimawandels zu beheben gilt.