Quelle: Pixabay

Luftreinhalteplanung

Luftreinhalteplanung in Deutschland und Spanien: Eine rechtsvergleichende Untersuchung der Instrumente zur Grenzwerteinhaltung im Hinblick auf Kraftfahrzeuge

Vincent-Carlos Barduhn - Universität Bremen, Prof. C. Franzius

Seit 2010 gelten aufgrund der RL 2008/50/EG für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bindende Immissionsgrenzwerte (im Folgenden: Grenzwerte). Dennoch kam es sowohl in Deutschland als auch in Spanien zu jahrelangen Grenzwertüberschreitungen, die erst 2020 überwiegend eingehalten wurden. Das Problem flammt nun erneut auf, denn die Luftqualitätsrichtlinie befindet sich in der Überarbeitung, um strengere Grenzwerte festzulegen (COM/2022/542 final). Damit diese zukünftig eingehalten werden, müssen die Mitgliedstaaten zeitnah Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung implementieren. Damit könnte es erneut zu einschneidenden Beschränkungen für Kraftfahrzeuge kommen, insbesondere durch die Einführung von neuen Fahrverboten und Umweltzonen.

Das Forschungsvorhaben zielt darauf ab, eine rechtsvergleichende Untersuchung der Instrumente zur Grenzwerteinhaltung für Kraftfahrzeuge in Deutschland und Spanien durchzuführen. Es sollen die rechtlichen Instrumente zur Verbesserung der Luftqualität analysiert und verglichen werden, die Deutschland und Spanien für die Grenzwerteinhaltung einsetzen. Das zentrale Instrument ist dabei die Luftreinhalteplanung als Maßnahmenplanung. Weniger bekannt sind alternative Instrumente, die die Luftreinhalteplanung flankierend unterstützen. In Spanien haben die Mobilitätspläne eine führende Rolle übernommen. Sie dienen der flächendeckenden Einführung von Umweltzonen in größeren Städten und sind auf die Luftreinhaltepläne abgestimmt. Darüber hinaus wird sich ebenfalls der Bauleitplanung sowie dem Mobilitäts- und Gemeindeverkehrsplanungsgesetz gewidmet werden.

Ein deutsch-spanischer Rechtsvergleich eignet sich besonders aufgrund der vergleichbaren Ausgangslage in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Beide Länder haben zahlreiche Ballungsräume mit einer hohen Verkehrsdichte an Kraftfahrzeugen. Zudem liegt eine ähnliche Wirtschaftsstruktur vor: Beide Länder sind die größten Automobilhersteller Europas. Dementsprechend kontrovers sind verkehrsbeschränkende Maßnahmen innerhalb der Wirtschaft und Bevölkerung. In rechtlicher Hinsicht besteht ein ähnlicher Rechtsrahmen: Beide Mitgliedstaaten unterliegen den Quellen und dem Geltungsbereich des Rechts der Europäischen Union. Weiterhin besteht eine vergleichbare Staatsform: die territoriale Gliederung Spaniens ähnelt der Deutschen. Spanien gehört damit zu einem der am stärksten dezentralisierten Länder Europas.