Quelle: André Kunzelmann/UFZ

Mobilitätsplanung

Kommunale Mobilitätsplanung, Verkehrsentwicklungsplanung, Transeuropäisches Verkehrsnetz, Rechtsvergleichung

Vincent-Carlos Barduhn - Universität Bremen, Prof. C. Franzius


Bereich: Kommunale Mobilitätsplanung, Verkehrsentwicklungsplanung, Transeuropäisches Verkehrsnetz, Rechtsvergleichung


Sustainable Urban Mobility Plans (kurz: SUMPs) sind das zentrale Planungsinstrument zur Steuerung der nachhaltigen Mobilität in urbanen Gebieten. Ein SUMP zielt als strategischer Plan darauf ab, die Mobilitätsbedürfnisse von Menschen auf lokaler Ebene zum Zwecke einer besseren Lebensqualität zu erfüllen. Im Gegensatz zur traditionellen Verkehrsplanung stehen der motorisierte (Individual )Verkehr, seine Kapazitätssteigerung sowie sein optimierter Verkehrsfluss nicht mehr im Fokus der Planung. Vielmehr rückt der Mensch in den Vordergrund: Die primären Zielsetzungen widmen sich einer verbesserten Erreichbarkeit und Lebensqualität. Um die Mobilitätsentwicklung auf lokaler Ebene langfristig zu steuern, bündelt ein SUMP sämtliche rechtliche und tatsächliche Maßnahmen. Der Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutz im Verkehrssektor stehen dabei im Vordergrund.

Die Promotion nimmt eine detaillierte rechtsvergleichende Analyse und Bewertung der SUMPs in Deutschland und Spanien vor. In tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht werden vier Hauptziele verfolgt: (1) Die Funktionsweise der SUMPs zu erfassen, (2) deren gegenwärtigen Herausforderungen aufzuzeigen, (3) korrespondierende Lösungsvorschläge zu unterbreiten und (4) die gewonnen Erkenntnisse rechtsvergleichend zum Zwecke der Rechtsfortbildung gegenüberzustellen und zu bewerten.

Die Relevanz der SUMPs ist seit Juni 2024 bedeutend gestiegen. Zwar setzten bereits mit Beginn des 21. Jahrhunderts sowohl Deutschland mit den Verkehrsentwicklungsplänen der 2. Generation als auch Spanien mit den Planes de Movilidad Urbana Sostenible (nachhaltige urbane Mobilitätspläne) ein. Allerdings bestand a priori kein unionaler Rechtsakt, der die SUMPs innerhalb der Europäischen Union verbindlich regulierte. Mit der novellierten EU-Verordnung zum Transeuropäischen Verkehrsnetz (Verordnung (EU) 2024/1679 vom 13.06.2024) (kurz: TEN-V-VO) änderte sich dieser Status quo: Demnach sind gemäß Art. 41 I b) i) TEN-V-VO städtische Knoten verpflichtet, bis zum 31.12.2027 einen SUMP einzuführen. Betroffen sind im Wesentlichen sämtliche Städte der EU, die mindestens 100.000 Einwohner:innen aufweisen. Allein in Deutschland gehören hierzu 78 Städte. Die SUMPs entwickelten sich damit in kürzester Zeit zu einem zentralen Instrument der Verkehrs- und Stadtentwicklung innerhalb der EU. Umso wichtiger ist ein entsprechender tragfähiger Rechtsrahmen, der die Einführung und Umsetzung der SUMPs auf mitgliedstaatlicher Ebene wirksam unterstützt. Als besonders wertvoll erweist sich die Erfahrung von Mitgliedstaaten wie Deutschland und Spanien, die eine langjährige Erfahrung mit dem Instrument der SUMPs aufweisen.

Ein deutsch-spanischer Rechtsvergleich eignet sich besonders aufgrund der vergleichbaren Ausgangslage (sog. „Parallelität der Ausganslage“). In tatsächlicher Hinsicht bestehen geografische, ökonomische und ökologische Gemeinsamkeiten. Der Großteil der deutschen und spanischen Bevölkerung residiert in dicht besiedelten Gebieten, die durch eine hohe Verkehrsdichte an Kraftfahrzeugen geprägt sind. Wirtschaftlich betrachtet ist der Automobilsektor bilateral von enormer Bedeutung. Schließlich hadern beide Nationen mit zahlreichen verkehrsbezogenen Herausforderungen, die in beträchtlichen negativen Umweltwirkungen resultieren. Zusätzlich ist in rechtlicher Hinsicht ebenfalls eine strukturelle Parallelität gegeben: Beide Mitgliedstaaten unterliegen dem Recht der Europäischen Union, weisen eine dezentralisierte Staatsform auf und enthalten bedeutende verfassungs- sowie verwaltungsrechtliche Similaritäten.