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Lärm

Lärmminderungsplanung auf Erfolgskurs? Chancen und Probleme der Lärmminderungsplanung in der Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG in Deutschland

Ronja Altehenger - Universität Osnabrück, Prof. P. Cancik

Lärm gehört zu den größten Umweltproblemen in der EU. Insbesondere langfristige Lärmbelastungen haben einen großen Einfluss auf die Gesundheit. Zur Gewährleistung eines hohen Umwelt- und Gesundheitsschutzes verpflichtet die europäische Umgebungslärmrichtlinie (RL 2002/49/EG) die Mitgliedsstaaten, strategische Lärmkarten zur einheitlichen Darstellung der Lärmsituation und Lärmaktionspläne zur Regelung von Lärmproblemen und -auswirkungen auszuarbeiten, die alle 5 Jahre zu überarbeiten sind.
Für die Ausarbeitung von strategischer Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung sind in der deutschen Umsetzung grundsätzlich die Gemeinde zuständig (§ 47e Abs. 1 BImSchG), wobei abweichende Länderbestimmungen zugelassen sind. Einige Bundesländer haben neben der abweichenden Kompetenzzuweisung weitergehende Vorschriften erlassen, um die Verpflichtung und das Verfahren von Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung zu konkretisieren.
Im Rahmen des Promotionsvorhabens wird insbesondere die Umsetzung der Lärmaktionspläne in Deutschland anhand von Lärmaktionsplänen der dritten Stufe (Frist für die Fertigstellung: 18. Juli 2018) untersucht, um das praktische Vorgehen der Bundesländer miteinander zu vergleichen. Dabei wird untersucht, inwieweit die Lärmminderung durch die Lärmaktionsplanung bereits effektiv umgesetzt wird. Anschließend werden Vorschläge erarbeitet, wie die landesrechtliche, nationale oder europäische Gesetzgebung überarbeitet werden könnten, um die Lärmaktionsplanung zum Erfolg zu führen.