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Biodiversität

De-Extinction-Technologien im Europarecht. Zugleich ein Beitrag zum Innovations- und Vorsorgeprinzip.

Ebru Tuncel - Freie Universität Berlin, Prof. C. Calliess

Das interdisziplinär ausgerichtete Forschungsproject untersucht Reproduktionstechnologien für den Artenschutz aus der Perspektive des Europarechts und ist zugleich ein Beitrag zum Innovations- und Vorsorgeprinzip. De-Extinction beschreibt Maßnahmen, bei denen durch biotechnologische Prozesse ein funktionales Äquivalent einer ausgestorbenen Art erschaffen wird, um diese „Proxy-Art“ im Anschluss gezielt in ein bestehendes Ökosystem einzuführen. Das Ziel ist u.a., gewisse ökologische Funktionen und Prozesse, die durch das Aussterben der Art verlorengegangen sind, wiederherzustellen oder zu fördern. De-Extinction offenbart sich somit als innovativer Ansatz zur Bekämpfung des Biodiversitätsverlusts durch gezielte Manipulation der Umwelt. De-Extinction zeugt nicht nur von den weitreichenden menschlichen Möglichkeiten infolge technischer Innovationen, sondern illustriert darüber hinaus die dem Menschen zugeschriebene Rolle im Erdzeitalter des Anthropozäns. Während technologischer Fortschritt gemeinhin als zerstörerisch für Natur und Umwelt gilt, stellen im Anthropozän, innovative Technologien derweil eine Chance dar. Dies wirft insbesondere auch in den Rechtswissenschaften neue Perspektiven und Fragen bezüglich des Umgangs mit den Chancen unter Berücksichtigung der damit einhergehenden Risiken auf. Am Beispiel von De-Extinction soll untersucht werden, ob sich proaktive Naturschutzmaßnahmen, welche auf die technische Manipulation der Umwelt gerichtet sind, in das unionale Umweltrecht einfügen, und welche rechtlichen Pflichten, regulatorischen Hindernisse und Herausforderungen sich für De-Extinction-Maßnahmen ergeben.