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Kreislaufwirtschaft

Die EU-Einwegkunststoffrichtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland und Frankreich

Janna Ringena - Universität Greifswald, Prof. S. Schlacke

Vor dem Hintergrund einer steigenden Umweltbelastung durch Einwegkunststoffe hat die Europäische Union im Juni 2019 die Einwegkunststoffrichtlinie (RL (EU) 2019/904, ABl.L155/1) erlassen, die bis Juli 2021 von den Mitgliedstaaten umzusetzen ist.
Neben dem Verbot bestimmter Einwegkunststoffartikel fordert die Richtlinie in Art.4 für ToGo-Becher und TakeAway-Lebensmittelverpackungen, dass die Mitgliedstaaten „alle erforderlichen Maßnahmen“ treffen, um eine „ehrgeizige und dauerhafte Verminderung“ des Verbrauchs mit dem Ziel einer „deutlichen Trendumkehr“ herbeiführen. Ziel der Arbeit ist es, diese neuartigen unionsrechtlichen Anforderungen in das bisherige System des unionalen Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrechts einzuordnen und zu ermitteln, welche Anforderungen hiermit verpflichtend für die Mitgliedstaaten verbunden sind. Ein Fokus wird dabei auf genannten Art.4 gesetzt.
Sodann wird mittels funktionaler Methode rechtsvergleichend untersucht, ob Deutschland und Frankreich bei der Umsetzung der Richtlinie unter Berücksichtigung des „effet utile“ diese Anforderungen bereits erfüllen und inwieweit noch ein Umsetzungsbedarf besteht. Zweck des Rechtsvergleichs ist es, Regelungen de lege lata und de lege ferendazu ermitteln, die die unionsrechtlichen Anforderungen effektiv umsetzen.



Von der Selbstregulierung zur hybriden Rechtsdurchsetzung - Die Entwicklung der Zentralen Stelle im Verpackungsrecht

Lukas Preiß - Universität Osnabrück, Prof. P. Cancik

Das Projekt betrifft das deutsche Verpackungsrecht, welches in den vergangenen Jahrzehnten vielfach geändert und weiterentwickelt wurde. Die Überarbeitung des Verpackungsrechts gipfelte im Erlass des Verpackungsgesetzes, welches am 01. Januar 2019 in Kraft trat. Mit dem Verpackungsgesetz sollen Probleme gelöst werden, die unter der Geltung der Verpackungsverordnungen von 1991 und 1998 auftraten. Zu diesen Problemen gehörte zum Beispiel der Streit über Abstimmungsvereinbarungen zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und den Systembetreibern der Dualen Systeme, die steigende Menge Verpackungsabfall sowie die „Trittbrettfahrerei“ der Hersteller und Vertreiber von Verpackungen. Die „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ wurde auf Grundlage des neuen Verpackungsgesetzes gegründet und könnte die regulierte Selbstregulierung der privaten Systembetreiber beenden. Weil die Zentrale Stelle mit hoheitlichen Rechten beliehen wurde, wird der Frage nachgegangen, ob die von der Zentralen Stelle ausgehende Regulierung zu einem Modell „hybrider Rechtsdurchsetzung“ führt.
Die Zentrale Stelle erhält durch die umfangreiche Registrierungs- und Datenmeldepflicht der produktverantwortlichen Hersteller Kenntnis darüber, welche Hersteller ihrer Produktverantwortung nachkommen. Darüber hinaus erweiterte die Zentrale Stelle kürzlich ihr Tätigkeitsfeld, indem Fallberichte zu eigenen Ermittlungen veröffentlicht werden. Diese Fallberichte sollen die Sachverhalte zu Verstößen gegen das Verpackungsgesetz, die von produktverantwortlichen Herstellern begangen werden, transparent darlegen. Das Dissertationsvorhaben geht der Frage nach, was die Zentrale Stelle mit den Fallberichten bewirken möchte und wie erfolgreich sie hinsichtlich der Erreichung ihrer Ziele ist. Im Allgemeinen stellt sich ferner die Frage, ob die Zentrale Stelle die unter den Verpackungsverordnungen entstandenen Probleme lösen oder zumindest abmildern kann.