- Themenschwerpunkt Juni 2022 -

Neue Biodiversitätsziele: Aus alten Fehlern wenig gelernt


Interview mit Yves Zinngrebe, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung UFZ.

 


Wird es dieses Mal klappen? Erreichen wir bis 2030 unsere Biodiversitätsziele, statt, wie bisher, wieder krachend zu scheitern? Im Herbst soll das neue Globale Rahmenwerk zum Schutz der biologischen Vielfalt (Global Biodiversity Framework GBF) des Übereinkommens über die biologische Vielfalt CBD bei der Vertragsstaatenkonferenz im chinesischen Kunming verabschiedet werden. Es wurde ein ganz neuer Plan aufgestellt, der natürlich besser oder zumindest erfolgreicher sein soll, als die alten Aichi-Ziele von 2010. Die Frage ist allerdings, ob das der richtige Weg ist. Denn um alte Fehler vermeiden zu können, hätte man, statt den alten Plan einfach nur als gescheitert zu betrachten, eine Fehleranalyse betreiben müssen. Das ist aber nicht systematisch geschehen. Und auch der bisherige Entwurf des neuen Plans kommt kaum über das Niveau des letzten Abkommens hinaus. Das sagt unter anderem Dr. Yves Zinngrebe, Experte für internationale Naturschutzpolitik am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung UFZ in Leipzig. Zinngrebe verfolgt die CBD-Prozesse seit 2008 und beschäftigt sich wissenschaftlich mit Fragen zur Rechenschaftspflicht in internationalen Naturschutzabkommen. Zudem berät er die Bundesregierung zu deren Verhandlungen sowie bei der Erstellung einer neuen Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Im NeFo-Interview zeigt er auf, welche Auswertungsmaßnahmen des CBD-Prozesses möglich und nötig sind, um Verantwortlichkeiten bei der Umsetzung des neuen Zielwerks zu stärken.

NeFo: Herr Zinngrebe, die CBD gibt es nun seit 1993. Bis auf wenige Ausnahmen (bspw. den USA) sind alle Staaten der Erde darin Mitglied. Sie hat seither viele Beschlüsse gefasst, um den Rückgang der biologischen Vielfalt zu stoppen und die Lebensgrundlage der Menschheit zu erhalten. Die beschlossenen Ziele wurden regelmäßig verfehlt. Wie kann das sein? Wie verbindlich sind CBD-Beschlüsse eigentlich?

Zinngrebe: CBD-Beschlüsse sind nicht per se bindend. Der Konventionstext und Protokolle der CBD werden von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten angenommen und ratifiziert. Daraus folgen gewisse, sehr allgemeine Verpflichtungen, dass man Strategien (sogenannte NBSAPs) entwickeln und Berichte zur Umsetzung schicken muss. Alles andere ist eher als „Soft-law“ zu bezeichnen. Das bedeutet: Es folgen keine rechtlichen Schritte daraus, wenn die Beschlüsse nicht umgesetzt werden. Die Konsequenzen sehen dann eher so aus, dass man als Land gegenüber den anderen Mitgliedsstaaten negativ auffällt.


NeFo: Gibt es denn nach den Erfahrungen des mehrfachen Scheiterns in den vergangenen Jahrzehnten Ambitionen, diese Unverbindlichkeit auf globaler politischer Ebene zu verändern?

Zinngrebe: Wenn man im CBD-Kontext von besserem „Monitoring and Accountability frameworks“ (also frei übersetzt von „Überprüfung und Rechenschaftspflicht“) spricht, dann werden meist Mechanismen diskutiert, die transparent machen, wo die Mitgliedsstaaten noch nachsteuern könnten, um bessere Resultate zu erzielen (siehe auch den aktuellen Gastbeitrag). Zentrale Elemente sind hier die Nationalen Strategien und die Nationalen Berichte, die bei der CBD eingereicht werden. Ein weiteres Instrument ist eine Art freiwilliges Peer-Review-Verfahren, bei dem Vertreter*innen eines Landes in ein ähnliches anderes Land reisen. Dort schauen sie, was passiert und geben Empfehlungen. Das wird derzeit getestet.

Vorverhandlungen zur CBD COP-15 in Genf, März 2022 Vorverhandlungen zur CBD COP-15 in Genf, März 2022
Bild:IISD ENB
Darüber hinaus wird bei den aktuellen Verhandlungen des neuen Globalen Rahmenwerks der CBD diskutiert, gemeinsame „Headline“-Indikatoren einzuführen, um die Umsetzung künftig verleichbarer in allen Mitgliedsstaaten evaluieren zu können. Solche Indikatoren gab es beim letzten Strategischem Plan eben nicht. Da beauftragte das CBD-Sekretariat Wissenschaftler*innen, im Rahmen der Global Biodiversity Outlooks 4 und 5 die Fortschritte zu bewerten. Auch die Berichte des Weltbiodiversitätsrates IPBES tragen zu einer verbesserten Datengrundlage bei. Hier ist allerdings bislang unklar und auch Teil der Verhandlungen, in wie weit die Empfehlungen dieser IPBES-Berichte jetzt zur Evaluierung und Anpassung der CBD und der nationalen Implementierungsprozesse herangezogen werden. Der Globale Bericht des Weltbiodiversitätsrates IPBES hat eine große mediale und politische Aufmerksamkeit erzeugt und so indirekt ein politisches Momentum erwirkt. Allerdings haben auch selbst IPBES-Berichte und die CBD-eigenen, negativen Evaluierungen der Global Biodiversity Outlooks bisher nicht zu wirklich stärker bindenden Abkommen geführt.

Zu guter Letzt muss hier auch immer noch das Thema Finanzierung erwähnt werden: Dadurch, dass es möglich ist, die Zusage von Finanzmitteln an bestimmte Umsetzungsschritte zu binden, kann Druck auf Mitgliedsstaaten ausgeübt werden. Allerdings besonders unter den Empfängerländern, was zu Ungleichheiten führt. Das steht dann ein bisschen im Gegensatz zu der eigentlichen Idee der geteilten, aber differenzierten Verantwortlichkeiten der CBD, bei der alle agieren, aber die Geberländer verstärkt dafür zahlen.

NeFo: Wäre es eine Option, die Umsetzungswahrscheinlichkeit der Beschlüsse zu erhöhen, in dem die CBD Sanktionsmöglichkeiten einführt, wie es etwa der Weltsicherheitsrat vorsieht?

Zinngrebe: Das ist beim Thema Biodiversität eigentlich kaum möglich. Die biodiversitätsreichen Länder sind ja in der Regel die armen Länder des Globalen Südens. Diese dann mit finanziellen Strafen für Nichthandeln zu belegen, ist wenig hilfreich. Es geht im Gegenteil ja darum, diese Länder zu überzeugen, biodiversitätskompatible Entwicklungspfade zu wählen, und bei entstehenden Kosten von Ländern aus dem Norden unterstüzt zu werden. Also positive Anreize sind das Credo.

Wenn man CBD-Beschlüsse bindend machen wollte, könnte man Handelsbeziehungen und Finanzströme daran knüpfen. Ein Beispiel: Ich habe ja lange in Peru gearbeitet. Da wurde das Umweltministerium erst 2008 gegründet, und nebenbei von Angela Merkel eingeweiht. Entstanden ist es tatsächlich, weil die USA das als Voraussetzung für ihr Freihandelsabkommen mit Peru gefordert haben. Daran sieht man, dass Fortschritte in der Naturschutzpolitik massiv an Wirtschaftsbeziehungen hängen.

Es wäre durchaus möglich, das derzeit verhandelte Abkommen zwischen Europa und den Mercosur-Staaten (Lateinamerika und Neuseeland) beispielsweise an Entwaldungs- oder Fischereiziele zu knüpfen. Der Zusammenhang zwischen Entwaldung in MERCOSUR-Staaten für den Anbau von Soja usw. zugunsten der Viehhaltung oder Biosprit in Europa ist ja weithin bekannt. Damit könnte die EU ihre eigene Biodiversitätsstrategie auf andere Weltregionen ausweiten und hätte dann auch mehr Argumente, bei CBD-Verhandlungen mit lateinamerikanischen Ländern eine gemeinsame Linie zu finden. Da sowohl Konsum als auch Produktion explizit im GBF steht, und auch die EU beide Probleme explizit im „European Green Deal“ und in der „Farm-to-Fork-Strategie“ thematisieren, wäre es absurd, wenn man Wirtschafts- und Biodiversitätspolitik also nicht zusammen denken würde.


NeFo: Die Kunming-Erklärung, die die Mitgliedsstaaten beim ersten Teil der COP15 im Oktober 2021 verabschiedet haben, besagt, dass die mangelnde Umsetzung das Problem der letzten Ziele war. Was bedeutet das genau?

Zinngrebe: Das bedeutet zunächst einmal, dass nicht genug getan wurde, um die Ziele zu erreichen - eine sehr generelle, wenig aufschlussreiche Feststellung. Die Kunming-Erklärung sagt aber auch, dass sowohl direkte als auch indirekte Treiber stärker adressiert werden müssen. Wenn man sich auf eine genauere Fehlersuche machen will, wird man allerdings auch die Formulierung der Aichi-Targets kritisieren müssen: Ein Kernproblem ist, dass die Zielsetzungen in den AICHI-Targets sehr unkonkret formuliert waren. Hier ein paar Beispiele: „Nachhaltiges Management von Wertschöpfungsketten“, „Schädliche Subventionen“, „Effektives Managen von Naturschutzgebieten“. Das hat alles sehr viel Interpretationsspielraum. Interpretierbare Begriffe wie „gerecht“, „nachhaltig“, „effektiv“ müssen konkret definiert werden. Aber anstatt Zielstellungen zu präzisieren oder Umsetzungsmaßnahmen zu verbessern, wurden jetzt vier Jahre damit verbracht, ein komplett neues Zielsystem zu entwickeln, was bislang genauso vage wie das alte ist.

NeFo: Greifen wir mal die nachhaltigen Wertschöpfungsketten heraus: Wie könnte eine effektive Zielformulierung aussehen?

Zinngrebe: Man braucht Referenzlinien und klare Definitionen. Nehmen wir etwa Landnutzung oder Entwaldung, das sind gut messbare Indikatoren. Da könnte man ein Referenzjahr (z.B. 2020) benennen Zielsetzungen auf diese Baseline beziehen. Es könnte auch klar definiert werden, dass bspw. Produkte, die eine Gefahr für Entwaldung darstellen, nicht aus Gebieten kommen dürfen, die als Waldgebiete registriert wurden. Nachhaltige Produkte dürften in diesem Fall also nur aus geplanten Produktionen außerhalb von Waldgebieten kommen. Alles andere muss als nicht-nachhaltig gelten und entsprechend geahndet werden. Wenn man nicht solche Konkretisierungen festlegt, kann jeder seine eigenen Definitionen schaffen. Außerdem muss man für den Biodiversitätsschutz – oder in diesem Falle Waldschutz – immer das ganze Land im Blick haben, weil sonst „nachhaltige Produktion“ auf ausgewiesenen Flächen andere Produktionsformen in Waldregionen treibt, die dann nicht in den Bilanzen auftaucht.

Es ist wohl schwer, alle Effekte und Sekundäreffekte mit einzelnen Indikatoren einzufangen. Entsprechend ist es wichtig, hier auch an die politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen zu denken: So kann man überprüfen, ob Mitgliedsstaaten die Voraussetzungen für eine nachhaltige Produktion geschaffen haben. Es gibt da viele wissenschaftliche Einblicke über nachhaltige Wertschöpfungsketten und politische Anreizsysteme. Ich sehe bisher wenig, dass diese Einsichten für ein besseres Ziel- und Evaluierungssystem verwendet werden.


NeFo: Wurde der Prozess zu den globalen Biodiversitätszielen von 2010 bis 2020 denn eigentlich systematisch von der CBD aufgearbeitet? Die Fehler und Mechanismen, die zum Scheitern geführt haben, zu (er)kennen, wäre ja eine wesentliche Grundlage, um ein erneutes Scheitern zu verhindern.

Zinngrebe: Biodiversity action plan Die Nationale Biodiversitätsstrategie ist bereits 15 Jahre alt. Um bei der aktuellen Neufassung wirklich Fortschritte zu machen, wurde der gesamte Prozess systematisch analysiert.
Wie gesagt wurden die Ziele direkt ausgewertet und die Ergebnisse im GBO-5 veröffentlicht. Ich denke, man hat an allen vorliegenden Berichten ausreichend gesehen, dass die Ziele verfehlt wurden. Aber eine systematische Analyse dazu, wo die Umsetzungsprobleme lagen und wie man ihnen begegnen könnte, gab es zumindest seitens der CBD nicht. Einige Länder haben eigene Prozesse der Fehleranalyse gestartet. Ich selbst war an verschiedenen beteiligt. So haben wir in Deutschland beispielsweise die Umsetzung der Nationalen Strategie im Rahmen einer Workshop-Reihe im Auftrag des BfN mit vielen Stakeholdern bewertet. Wir haben auch in verschiedenen anderen Ländern, wie Peru, Rwanda, Indonesien und Honduras die Rolle der Aichi-Ziele und der Nationalen Biodiversitätsstrategien untersucht.

Ein Ergebnis war, dass viele Ziele und Strategien hauptsächlich zur Erfüllung der CBD-Formalien und als Referenzen für Finanzierung und Entwicklungszusammenarbeit erstellt werden. Die Strategien wurden aber nicht als Referenz für die nationale Umsetzung und die Ausrichtung und Bewertung sektoraler Politiken verwendet – kurzum: sie sind eine schöne Referenz, aber eben keine bindende.

Ein weiteres Problem in allen Ländern, egal ob Norden oder Süden, ist, dass Regulierungen nicht über Sektoren hinweg abgestimmt und koordiniert werden. Stattdessen werden Biodiversitätsprojekte aufgezogen, aber gleichzeitig biodiversitätsschädigende Aktivitäten gefördert. All das zeigt, dass mehr Geld in die falschen Strukturen nicht der Schlüssel ist. Stattdessen müssen eben die gesamten Regulierungssysteme transformiert werden.


NeFo: Ein wesentliches Instrument zur Analyse soll ja ein umfassendes Biodiversitätsmonitoring sein. Das wird ja seit langem gefordert und zumindest in Deutschland auch vorangetrieben, etwa mit dem Nationalen Biodiversitätsmonitoringzentrum, das erst vor kurzem eingeweiht wurde. Auch im First Draft ist das Monitoring ja durchaus erwähnt. Reicht das aus um den Fortschritt beim Biodiversitätsschutz zu bewerten?

Zinngrebe: Mein Eindruck ist, dass das Biodiversitätsmonitoring ausreichend von Interessensgruppen vorangetrieben wird. Hier bringen Organisationen wie GEO BON, IUCN usw. ihre Indikatoren auch in die CBD ein. Was mir viel eher fehlt, sind prozessorientierte Indikatoren, mit denen sich die Wirksamkeit der eingesetzten Politikinstrumente messen lässt. Etwa, um zu messen, ob Länder vorgesehene Regulationen zur Förderung einer nachhaltigen Wertschöpfungskette wirklich umgesetzt haben.

Das Ganze steht und fällt aber mit der institutionellen Einbettung von Evaluierungsprozessen. Was nützt eine negative Evaluierung, wenn keine Konsequenzen daraus entstehen? Dann gewöhnen sich nur alle an die „Biodiversitätsschwarzmaler“. Stattdessen braucht es bei einer Evaluierung auch einen Prozess oder ein Gremium, das darauf aufbauend Handlungsempfehlungen entwickelt. Dieser Prozess oder dieses Gremium muss aber dafür legitimiert sein. Auf CBD-Ebene könnte das etwa der Subsidiary Body of Implementation (SBI) sein, wenn er ein entsprechendes Mandat und vielleicht entsprechende Arbeitsgruppen erhält. So könnte man flexibel von COP zu COP nachsteuern.

Wenn man einen solchen Lernmechanismus in den CBD-Prozess einbrächte und ihn institutionell handlungsfähig gestaltete, würde ich hier eine wesentliche Verbesserung sehen. Entsprechend kann man auf nationaler oder sub-nationaler Ebene vorgehen.


NeFo: Werden solche Erkenntnisse bei der Ausarbeitung eines neuen Rahmenwerks zum internationalen Biodiversitätsschutz denn aufgegriffen? Gibt es im First Draft Fortschritte gegenüber den alten Zielen?

Zinngrebe: Doch, es sind durchaus Vorschläge aufgegriffen worden. Ich erinnere mich noch an einen Side-Event bei der COP14 in Sharm El Shaik, bei der eine NGO eine Struktur für den nächsten CBD-Biodiversitätsrahmen vorgeschlagen hatte, die einer Pyramidenform folgt: Die Spitze entspricht einer recht abstrakten Vision, wo man 2050 sein will, und diese wird dann nach unten hin mit zunehmendem Konkretisierungsgrad gefüllt. So ähnlich ist der First draft nun auch aufgebaut.

Die CBD hat das ganze „Theory of change“ genannt. Darin hat man quasi die Logik beschrieben, wie Vision, Goals, Targets und Meilensteile zusammengehören. Also: Was soll sich verändern, damit Biodiversität besser geschützt wird? Dort finden sich sehr sinnvolle Grundsätze, etwa, dass die Zielstellungen komplementär zueinander aufgestellt sein sollten, dass es ein Monitoringsystem für die Umsetzung gibt, dass es einen regelmäßigen Evaluierungsprozess und eine dynamischere Nachsteuerung gibt, wenn klar werden sollte, dass das Maßnahmenniveau für die angestrebten Ziele nicht ausreicht, usw. Allerdings reicht der tatsächliche Konkretisierungsgrad leider nicht sonderlich weit, es ist also bisher eine recht niedrige Pyramide. Wesentliche Elemente, wie die Verteilung der Verantwortlichkeiten für die Umsetzung bleiben undefiniert, und es bleibt auch unklar, was passiert, wenn die Ziele nicht erreicht werden.

NeFo: Bedeutet diese “Theory of Change“ denn wirklich ein Fortschritt gegenüber den früheren Zielen? Darin bleibt man ja auch wieder sehr unkonkret. Darin steht etwa, es sei „ein gesamtstaatlicher und gesellschaftlicher Ansatz notwendig, um die in den nächsten zehn Jahren erforderlichen Veränderungen zu erreichen.“ Welche Veränderungen bleibt allerdings unklar. Außerdem ist formuliert, dass die Staaten „die Kosten der Untätigkeit erkennen sollen“. An dieser Stelle sind wir doch längst. Es müsste doch tatsächlich um Konsequenzen gehen. Bisher werden diese Kosten der Allgemeinheit auferlegt. Warum fällt hier nicht das Wort „Verursacherprinzip“? Im Absatz über Verantwortung steht im First Draft: „Die Parteien sind dafür verantwortlich, Mechanismen zur Planung, Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung einzuführen.“ Für die Umsetzung sind sie nicht verantwortlich?

Zinngrebe: Das Problem ist, dass die Verursacher eben nicht so klar zugewiesen werden können. Wenn z. B. ein Gift oder eine Verschmutzung in ein Wasser geleitet wird, so kann man den Verursacher dafür verantwortlich machen. Bei Biodiversität sind fast alle Menschen irgendwie an der Nutzung beteiligt. Umgekehrt kann hier aber auch jeder einzelne etwas bewirken – in dem sie/er zum Schutz beiträgt. Genauso können Länder auch ihre eigenen Ökosysteme schützen, ohne auf die anderen Länder zu warten.

Auf der Ebene der COP ist man meines Erachtens zu sehr in der Klimadenke drin, dass man immer alle mitnehmen müsste. Das trifft meiner Meinung nach aber bei Biodiversität nicht zu, da sie kein so globales Gut ist wie Kohlendioxid. Natürlich hängt die gesamte biologische Vielfalt auf dem Planeten von allen ab. Aber die heimische Biodiversität, die Gesundheit der Ökosysteme und die daraus entstehenden Ökosystemleistungen – darauf haben Gesellschaften und Regierungen innerhalb ihrer Landesgrenzen eine Menge Einfluss. Und da mit dem Opportunitätsverlust zu argumentieren – also dass man sich Kosten für ausgelassene Entwicklungschancen auflädt - finde ich zu eindimensional. Genauso kann man argumentieren, dass ein Land mit mehr Biodiversität sich selbst mehr Lebensqualität und mehr Zukunftspotenzial schafft.


NeFo: Orientieren sich die aktuellen Verhandlungen an den wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Umsetzungsprozessen?

Zinngrebe: Eher nicht. Man verliert sich nun seit Jahren im Klein-klein. Es ist frustrierend zu sehen, dass die neuen Biodiversitätsziele bisher nicht über die Schärfe der letzten Ziele hinauskommen. Die Verhandlungen laufen unfassbar zäh. Man hätte viel Zeit sparen können, wenn man die Ziele nicht vollkommen neu verhandelt hätte. Hätte man sich stattdessen auf die Ursachenanalyse konzentriert, hätte man wohl mehr Fortschritte in Sachen Umsetzung erzielen können. Ich habe manchmal fast das Gefühl, dass das gewollt ist. Das sich die Verhandlungen unendlich in Formulierungen und einzelnen emotionalen Themen verlieren, anstatt über wirkliche Problemstellungen zu sprechen. Ich verfolge den CBD-Prozess jetzt seit 2008 und es wird in meiner Wahrnehmung seit Nagoya 2010 eher abstrakter als konkreter.

NeFo: Wie interessiert sind die Verhandler*innen bei den CBD-Konferenzen denn, wirklich voranzukommen und wirksame Naturschutzpolitik zu erzielen?

Zinngrebe: Viele von ihnen sind über Regierungswechsel hinweg seit Jahren dabei und viele sind selbst Biodiversitätsexpert*innen. Die haben ein Interesse am Schutz der Natur. Sie kommen aber dann im eigenen Land selbst oft nicht weiter, da andere Prioritäten gesetzt und Machtverhältnisse anders gelagert sind. Das Umweltministerium hat oft weniger Entscheidungsgewalt als andere Politikressorts. Man könnte CBD Entscheidungen ja theoretisch als „Rückenwind“ oder Legitimierung für stärkeren Biodiversitätsschutz im eigenen Land sehen. Allerdings laden sich die Verhandler*innen möglicherweise auch Probleme auf, wenn sie in ihrem Land Dinge ansprechen und versuchen, Veränderungen zu erwirken. Wenn unpopuläre Entscheidungen getroffen werden sollen, wenn politische Strukturen verändert werden sollen, die zu einem wahren Wandel führen könnten, dann muss es schon einen politischen Willen auf höherer Ebene geben. Deshalb werden gewisse Entscheidungen auch erst bei der COP getroffen, wenn die Minister da sind, oder sogar die Staatsoberhäupter. Das wäre ja ein schönes Zeichen jetzt in Kunming. Beim Paris-Agreement war ja sogar Barak Obama da. Wenn die Beschlüsse so ein hohes politisches Gewicht bekommen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie auch umgesetzt werden.


NeFo: Wenn Sie sich etwas wünschen dürften, wie sollte der Post-2020-Prozess jetzt idealerweise laufen?

Zinngrebe: Es müsste zuerst einmal ziemlich bald überhaupt einen neues Rahmenwerk geben. Die Ziele im First Draft sind auf 2030 terminiert, das ist nicht mehr lang hin. Dann sollte schon jetzt festgelegt werden, wie es 2030 weitergeht. Nicht, dass wir in acht Jahren wieder vier Jahre für eine neue Strategie verlieren. Wir haben ja jetzt schon die Langfrist-Perspektive bis 2050. Man könnte also beschließen, wir halten an den Zielen gleich bis 2050 fest, justiert nur bei Bedarf nach, was z. B. das Ambitionsniveau anbetrifft.

Da wir jetzt in Kunming nicht mehr schaffen werden, als die Ziele zu beschließen, würde man idealerweise im Nachgang an den konkreten Maßnahmen, den Finanzierungsmechanismen, den Regeln für internationale Finanzflüsse, der Entwicklungszusammenarbeit und den Investitionen arbeiten.

Auf internationaler Ebene kann man Arbeitsgruppen einrichten, wie im Klimapolitikbereich, die definieren, was Best-Practice-Beispiele sind. Und damit kann man dann die Länder überwachen und bewerten. So hat etwa das Thema „Schädliche Subventionen“ durch die CBD wesentlich an Schärfe gewonnen; es ist so greifbar geworden, dass es als Argument in politischen Verhandlungen eine Rolle spielt. Die CBD kann also einiges voranbringen. Die Umsetzung findet ja dann in den Ländern statt.


NeFo: Was wären wichtige Schritte bei uns?

Zinngrebe: Ein sehr ambitionierter Schritt für Deutschland wäre, wenn man, ähnlich wie im Klimabereich, ein Biodiversitätsgesetz einführen würde, das der Nationalen Biodiversitätsstrategie Gesetzesrang gäbe. Damit wäre es möglich, die Umsetzung dieser Strategie einzuklagen. Oder ein Gesetz, dass eine die Biodiversität stärker berücksichtigende, integrierte Planung verlangt. Für die Klimaziele versucht man gerade, einen Klimacheck bei Gesetzesvorschlägen oder Regierungsausgaben einzuführen. Das könnte man ebenso für Biodiversitätsziele tun.

Das Interview führte Sebastian Tilch für NeFo.

YZinngrebe
Bild: Y. Zinngrebe

Dr. Yves Zinngrebe

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Yves Zinngrebe ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Department für Naturschutzforschung des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung - UFZ. Er untersucht nachhaltige Landnutzungsgovernance-Systeme und Anreizsysteme für Transformation von sozial-ökologischen Systemen. Ein besonderer Fokus seiner Forschung sind die Konvention für Biologische Vielfalt (CBD) und ihre nationale Umsetzung. In dem Zusammenhang leitet Yves Zinngrebe das wissenschaftliche Begleitvorhaben zur Weiterentwicklung der Nationalen Biodiversitätsstrategie in Deutschland. Zugleich hat er die Umsetzung der Biodiversitätsziele durch "Trees on Farms" in Peru, Honduras, Uganda, Rwanda und Indonesien erforscht.

Persönliche Webseite
 

IDDRI Graphik "Zyklus des Überprüfungsmechanismus"
Grafik: Landry, Rochette, Wemaëre

Lesetipp:

Während der Verlust der biologischen Vielfalt überall auf der Welt weiter fortschreitet, verhandeln die Staaten derzeit über neue globale Naturschutzziele, genauer: über das künftige sogenannte globale Biodiversitäts-Rahmenwerk (Global Biodiversity Framework, GBF). Das GBF wird nicht nur neue Ziele und Aktionsvorgaben enthalten, sondern auch Mechanismen, die ihre wirksame Umsetzung gewährleisten sollen. Fünf Vorschläge zu diesen Mechanismen stellen Juliette Landry, Julien Rochette und Matthieu Wemaëre vor:

Gastbeitrag: Fünf Vorschläge für effektivere globale Post-2020 Naturschutzziele