Anlage C

Entscheidungsverfahren über die Datenweitergabe durch den Fachbeirat

"Tagfalter-Monitoring Deutschland"


Über die Verwendung von Daten des Tagfalter-Monitoring Deutschland - über die Auswertungen des UFZ und der GfS hinaus - entscheidet ein Fachbeirat aus Experten in folgender Form:

Die Daten werden nur sachgerecht im Sinne der Satzung der GfS (s. Anlage D) verwendet, nämlich zur wissenschaftlichen Erarbeitung, Umsetzung und Überwachung von Grundlagen und Maßnahmen zur Erhaltung der wildlebenden Schmetterlingsfauna.

Aufgrund des vorliegenden Antrags bereitet die Projektkoordination (UFZ & GfS) des Tagfalter-Monitoring Deutschland einen Vorschlag vor, inwieweit die Daten aus dem Projekt für das im Antrag genannte Vorhaben zur Verfügung gestellt werden können.
Die Experten des Fachbeirates erhalten per Brief oder Email den betreffenden Antrag samt Handlungsvorschlag der Koordination und werden gebeten, binnen drei Wochen nach Versendung ihr Votum mitzuteilen.

a) Stimme dem Vorschlag zu.
b) Bin gegen den Vorschlag aus folgenden Gründen:

Keine Rückmeldung in der genannten Frist wird als Zustimmung gewertet.
Die 2/3 Mehrheit entscheidet.
Dem jeweiligen Landeskoordinator wird für die Daten in seinem Betreuungsgebiet ein Veto-Recht eingeräumt.