Restriktionen für die Umweltforschung durch das Umweltrecht

Bestandsaufnahme und Bewertung



Status

BMBF

Projektlaufzeit

09/2004 − 08/2007


Kurzbeschreibung

Im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzierten Forschungsvorhabens "Nachhaltigkeit und Recht − Forschungsfreiheit und Umweltrecht", das vom Department Umwelt- und Planungsrecht des UFZ in enger Kooperation mit dem MPI für ausländisches öffentliches Recht und internationales Recht in Heidelberg durchgeführt wird, ist ein Teilprojekt dem Problemfeld Wissenschaftsfreiheit, Umweltforschung und Umweltregulierung gewidmet.

Unter dem Titel "Restriktionen für die Umweltforschung durch das Umweltrecht − Bestandsaufnahme und Bewertung" sollen umweltrechtliche Restriktionen für die Durchführung von Umweltforschungsvorhaben einschließlich der Entwicklung von Umwelttechnologien erfasst und bewertet werden. Ausgeklammert bleibt dabei die Forschung zur Gentechnologie, weil sie auch im Hinblick auf die hier interessierenden Implikationen zur Forschungsfreiheit vergleichsweise gut aufgearbeitet ist.

Umweltforschung ist, wenn sie den Laborbereich verlässt und "im Feld" durchgeführt wird, in vielfältiger Hinsicht den Anforderungen der Rechtsordnung unterworfen. Auch das Umweltrecht stellt Anforderungen, beispielsweise wenn Sanierungstechniken in situ erprobt werden sollen. Recht und Praxis dieser Anforderungen sind bislang nicht systematisch aufgearbeitet. Diesem Befund soll mit dem Vorhaben Rechnung getragen werden.

Mit dem Vorhaben werden zwei Hauptziele verfolgt: zum einen soll das geltende Umweltrecht auf Spezialvorschriften für Forschungs- und Erproblungshandeln untersucht werden. Dabei sind verwandte Rechtsgebiete (z.B. das Produktsicherheitsrecht) mit einzubeziehen. Insgesamt geht es in diesem Teil der Studie darum, Aufklärung über rechtliche Privilegierungen von F&E zu erhalten. Zum anderen soll auf ausgewählten Feldern der Umweltforschung die praktische Anwendung umweltrechtlicher Erfordernisse untersucht und auf ihre Angemessenheit (insbesondere im Hinblick auf das Grundrecht der Freiheit von Wissenschaft und Forschung) bewertet werden.

Während das erste Teilziel im Wege einer Normanalyse erreicht werden kann, sind für die Erreichung des zweiten Teilziels empirische Erhebungen notwendig. Hier bietet es sich an, an Umweltforschungseinrichtungen (z.B. die in den HGF-Forschungsbereich "Erde und Umwelt" einbezogenen Einrichtungen) heranzutreten und sowohl mit den Administrationen dieser Einrichtungen, als auch mit den vor Ort arbeitenden Forschern Interviews zu führen sowie − wenn immer möglich − Aktenstudium zu betreiben. Auf der Grundlage der angestrebten empirischen Erhebungen soll geeignetes Material für vertiefte Fallstudien verwendet werden.