Praktische Ausgestaltung einer fortzuentwickelnden Abwasserabgabe sowie mögliche Inhalte einer Regelung


Bearbeitung

Department Ökonomie
Prof. Dr. Erik Gawel (Leitung)
Harry Schindler

Department Umwelt- und Planungsrecht
Prof. Dr. Wolfgang Köck
Dr. Katharina Kern


Kooperation

In Kooperation mit
Prof. Dr.-Ing. Robert Holländer
Institut für Infrastruktur und Ressourcenmanagement der Universität Leipzig

Unter praktischer Begleitung durch
→ Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
→ Landesdirektion Sachsen
→ Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH
→ Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband
→ Dow Olefinverbund GmbH, Werk Böhlen
→ InfraLeuna GmbH
→ Münchner Stadtentwässerung
→ Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
→ Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz
→ Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
→ Bezirksregierung Düsseldorf
→ Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft


Status

UBA-Projekt (FKZ 3711 26 202)

Laufzeit

03/2012 bis 07/2014


Tagung

ABSCHLUSSTAGUNG AM 11. NOVEMBER 2013 IN LEIPZIG

Weitere Informationen zur Tagung finden Sie hier.

Ergänzungs-
bericht

Im Rahmen des Foschungsprojekts wurde 2015 ein Ergänzungsbericht fertiggestellt, der mögliche Beiträge der Abwasserabgabe zur Minderung der Gewässerbelastung durch Mikroverunreinigungen im Wege einer vierten Reinigungsstufe bei großen öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen untersucht.

Endbericht: Mikroverunreinigungen und Abwasserabgabe
Pressemitteilung


Hintergrund

Sitzung: Begleitkreis
Auftaktsitzung des Praxis-Begleitkreises am 22. Juni 2012 in Leipzig

Die Abwasserabgabe soll über die ordnungsrechtlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes und der Landeswassergesetze hinaus zu weitergehenden Maßnahmen zur Schonung der Wasserressourcen motivieren (sog. Lenkungswirkung). Dabei steht die weitere Reduktion von Stoffeinträgen in die Gewässer im Fokus. Darüber hinaus dient sie faktisch der Internalisierung von externen (Umwelt- und Ressourcen-)Kosten und der Finanzierung von Gewässerschutzmaßnahmen aus ihrem Aufkommen. Das Forschungsvorhaben baute auf dem ebenfalls vom UFZ koordinierten Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes „Weiterentwicklung von Abwasserabgabe und Wassernutzungsentgelten zu einer umfassenden Wassernutzungsabgabe“ auf. Der Endbericht dieses Vorhabens (UBA-Texte 67/2011) und weitere Informationen sind unter www.umweltbundesamt.de zu finden.

Ziel des Forschungsprojekts

Ziel des neuen Vorhabens war es, auf der Grundlage der theoretischen Erkenntnisse des oben genannten Berichts konkrete Vorschläge zur Ertüchtigung (Effektivierung) der Abwasserabgabe zu erarbeiten. Die Vorschläge dienen der Vorbereitung der Novellierung des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG).

Vorgehen

In dem ersten Vorhaben konnte gezeigt werden, dass die Abwasserabgabe als Demeritorisierungsabgabe ihre Lenkungswirkung insbesondere auf die Zahllast stützt. Dadurch wird der Abgabepflichtige zur kontinuierlichen Überprüfung angehalten, ob Schadstoffeinträge aus dem Abwasser vermindert werden können. Ferner konnte gezeigt werden, dass eine Ertüchtigung der Abwasserabgabe eine Änderung oder Fortentwicklung insbesondere die kritische Überprüfung der folgenden Aspekte erfordert:

  • Anpassung der Abgabensätze,
  • Messlösung statt Bescheidlösung unter Beibehaltung der den Vollzug unterstützenden Funktion der Abgabe,
  • Optimierung der Verzahnung mit dem Wasserordnungsrecht, insbesondere mit der Abwasserverordnung,
  • Praktikabilität der Einbeziehung der Indirekteinleiter,
  • Angemessene Parameterauswahl unter Berücksichtigung neuerer Erkenntnisse sowie von Effizienzgesichtspunkten (TOC, TNb, biologische Wirktests, Wärme, Salze, prioritäre Stoffe etc.),
  • Verbesserungen im Hinblick auf Ermäßigungs- und Ausnahmemöglichkeiten,
  • Verbesserungen im Hinblick auf Verrechnungsmöglichkeiten, insbesondere Diskussion der Einbeziehung der Abwasserkanäle,
  • Verwendung der Einnahmen.

Darüber hinaus wurden weitere Aspekte erörtert, wie z. B. der Umgang mit Niederschlagswasser und Fremdwasser bei Abwasserkanälen. Es wurden Kriterien erarbeitet, die eine Verrechnung der Abgabe mit den Aufwendungen zur Ertüchtigung der Abwasserbehandlungsanlagen ermöglichen, auch wenn damit eine 20%ige Schadstofffrachtreduzierung (nicht bewerteter Schadstoffe) nicht erreicht wird, aber problematische Schadstoffeinträge verringert werden. Weiterhin wurden mögliche Verrechnungen zu Aufwendungen zur Ressourcenschonung (Rückgewinnung von Schadstoffen und Nährstoffen wie P und N) und zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz geprüft.

Bei der Parameterauswahl war zu prüfen, inwieweit die neuen Parameter die derzeit bestehenden Parameter ersetzen oder zusätzlich zu den bestehenden Parametern aufgenommen werden sollten (Vor- und Nachteilsabwägungen branchenspezifisch).

Bei allen Vorschlägen wurde ein möglichst verwaltungstechnisch einfaches und juristisch klares System angestrebt. Auswirkungen auf das Preisniveau bei Abwassergebühren und -preisen wurden berücksichtigt. Zu den einzelnen Aspekten wurden konkrete Vorschläge unterbreitet, deren Vor- und Nachteile in Abgabeszenarien aufbereitet wurden.

Das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit folgenden Praxispartnern durchgeführt:

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Dresden
  • Landesdirektion Sachsen
  • Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH, Leipzig
  • Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband, Brake
  • Dow Olefinverbund GmbH, Werk Böhlen
  • InfraLeuna GmbH, Leuna
  • Münchner Stadtentwässerung, München
  • Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz
  • Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Wiesbaden
  • Bezirksregierung Düsseldorf
  • Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, Dresden